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Photovoltaik in Österreich 2026: Förderung, Einspeisetarif und neue Regeln

EAG-Investitionszuschuss und Fördercall im Oktober, OeMAG-Marktpreis, Ende des Umsatzsteuer-Nullsatzes, ElWG-Regeln ab 2027 und was eine PV-Anlage kostet.

Wer 2024 eine Photovoltaikanlage gekauft hat, zahlte keine Umsatzsteuer. Wer heute kauft, zahlt wieder 20 %, kann dafür aber den Investitionszuschuss des Bundes beantragen. Gleichzeitig hat das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz die Spielregeln für Einspeisung und Netzanschluss verändert. Hier der Stand Ende September 2026.

Förderung: der EAG-Investitionszuschuss

Die zentrale Bundesförderung läuft über die EAG-Abwicklungsstelle der OeMAG in Form von Fördercalls. 2026 gab es drei Fenster: vom 23. April bis 11. Mai, vom 16. bis 30. Juni und vom 8. bis 22. Oktober. Der dritte Call startet am 8. Oktober 2026 um 17:00 Uhr mit der Ticketziehung. Wer rechtzeitig ein Ticket zieht, kommt in die Reihung, das Budget ist begrenzt.

Die Fördersätze:

KategorieAnlagengrößeZuschuss
Abis 10 kWp150 € pro kWp
Büber 10 bis 20 kWp140 € pro kWp
Cüber 20 bis 100 kWphöchstens 130 € pro kWp
Düber 100 kWphöchstens 120 € pro kWp

Stromspeicher werden mit 150 € pro kWh nutzbarer Kapazität gefördert, aber nur gemeinsam mit einem PV-Antrag. Stammen Module, Wechselrichter und Speicher aus europäischer Wertschöpfung, sind bis zu 30 % Zuschlag möglich. Für eine 10-kWp-Anlage ergibt das ohne Bonus 1.500 € Zuschuss.

Anlagen, die bereits vom Umsatzsteuer-Nullsatz profitiert haben, sind vom Investitionszuschuss ausgeschlossen. Klären Sie vor der verbindlichen Bestellung, welche Fristen und Bedingungen im jeweiligen Call gelten, etwa bis wann die Anlage in Betrieb gehen muss. Ein Installateur, der die Förderabwicklung übernimmt, spart Zeit, entbindet Sie aber nicht davon, die Unterlagen selbst zu prüfen.

Landesförderungen kommen je nach Bundesland dazu. Kärnten zahlt laut Verbund pauschal 3.000 € für PV mit Speicher (ab 5 kWp und 5 kWh), Tirol fördert über die Wohnbauförderung 50 % der förderbaren Kosten, gedeckelt mit 125 € pro kWp. Fragen Sie vor der Bestellung bei Ihrer Landesregierung nach.

Was eine Anlage kostet

finfo.at rechnet mit einem Beispiel: Eine 10-kWp-Anlage kostet rund 24.000 € brutto, davon 20.000 € netto und 4.000 € Umsatzsteuer. Das sind 2.000 € netto pro kWp und damit eher ein oberer Richtwert, Angebote schwanken je nach Dach, Region und Montageaufwand stark. Holen Sie mindestens drei Angebote ein und lassen Sie sich den erwarteten Jahresertrag und den Eigenverbrauchsanteil schriftlich geben. Den Ertrag für Ihr Dach und Ihren Verbrauch schätzt unser Solarrechner.

Steuerlich gibt es eine Erleichterung: Einkünfte aus der Einspeisung sind für bis zu 12.500 kWh im Jahr einkommensteuerfrei, wenn die Anlage höchstens 35 kWp hat und mit höchstens 25 kWp am Netz hängt.

Einspeisetarif: der OeMAG-Marktpreis schwankt

Wer keinen eigenen Abnahmevertrag mit einem Energieversorger hat, kann den Überschuss an die OeMAG verkaufen. Sie zahlt seit 2024 einen Marktpreis, der monatlich und rückwirkend festgelegt wird. Er darf nicht unter 60 % und nicht über dem Quartalsmarktpreis der E-Control liegen, abzüglich einer Pauschale für Ausgleichsenergie. Die Werte 2026 für PV zeigen, wie stark das schwankt:

  • Jänner 8,842, Februar 8,457, März 5,720 Cent pro kWh
  • April bis Juni je 6,772 Cent
  • Juli 6,146, August 8,997 Cent

Mit anderen Worten: Die Einspeisung bringt je nach Monat etwa 6 bis 9 Cent. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst nutzen, ersetzt dagegen Strom, für den Sie Energiepreis, Netzentgelt, Abgaben und Umsatzsteuer zahlen. Deshalb rechnet sich eine Anlage vor allem über den Eigenverbrauch: mit Speicher, Wärmepumpe, Warmwasser-Boiler oder E-Auto, die tagsüber laufen.

Was das ElWG für PV-Besitzer ändert

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz ist seit 24. Dezember 2025 großteils in Kraft. Für Hausanlagen sind vier Punkte wichtig:

Versorgungsinfrastrukturbeitrag ab 2027. Ab 1. Jänner 2027 zahlen Einspeiser höchstens 0,05 Cent pro eingespeister kWh. Wer eine netzwirksame Leistung bis 20 kW hat, ist befreit. Das betrifft also fast keine Einfamilienhaus-Anlage. So steht es in der Parlamentskorrespondenz zum Beschluss, die genaue Höhe legt das Ministerium per Verordnung fest.

Spitzenkappung. Netzbetreiber dürfen die Einspeisung begrenzen, dabei dürfen laut Parlament aber nicht mehr als 1 % der jährlich erzeugten Energie verloren gehen. Ursprünglich waren 2 % vorgesehen.

Technische Vorgaben beim Anschluss. Das Vergleichsportal Stromliste berichtet von zwei weiteren Regeln: Bei neuen oder geänderten Netzanschlüssen über 7 kW dürfe die Einspeisung nicht unter 70 % der Modulleistung begrenzt werden, und seit 1. Juni 2026 müssten Anlagen ab 3,68 kW fernsteuerbar sein, auf Kosten des Betreibers. Eine amtliche Zusammenfassung dieser Punkte von E-Control oder Ministerium haben wir bis Ende September nicht gefunden. Klären Sie deshalb vor dem Kauf mit Ihrem Netzbetreiber, welche Vorgaben für Ihren Anschluss gelten, und fragen Sie den Installateur, ob Wechselrichter und Zähler fernsteuerbar sind.

Energiegemeinschaften und Nachbarn

Ab 1. Oktober 2026 erlaubt das ElWG Peer-to-Peer-Vereinbarungen, bei denen Sie Überschussstrom direkt an andere abgeben, ohne dafür eine eigene Rechtsperson gründen zu müssen. Für Anlagen mit großem Dach und kleinem Eigenverbrauch kann das mehr bringen als der OeMAG-Marktpreis. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in der Gemeinde sind die zweite Möglichkeit.

Typische Fallen

Planen Sie nicht mit dem höchsten Einspeisetarif eines Jahres. Die OeMAG-Werte lagen 2026 zwischen gut 5,7 und knapp 9 Cent, und niemand kann sagen, wo sie 2027 liegen. Rechnen Sie den Speicher gesondert: Er erhöht den Eigenverbrauch, wird mit 150 € pro kWh gefördert, muss sich aber über die eingesparten Kilowattstunden selbst bezahlt machen. Und prüfen Sie beim Angebot, ob Smart Meter, Fernsteuerung und Netzanmeldung im Preis enthalten sind.

Und der Strom aus dem Netz?

Im Winter liefert auch eine gute Anlage wenig. Ihr Stromtarif bleibt deshalb wichtig. Prüfen Sie nach der Inbetriebnahme im Tarifvergleich, ob Ihr Liefervertrag zum neuen Verbrauchsprofil passt, und ob ein dynamischer Tarif mit Speicher sinnvoll wäre. Einige Lieferanten bieten auch eigene Einspeisetarife an, die Sie mit dem OeMAG-Marktpreis vergleichen sollten, bevor Sie einen Wechsel vornehmen.

Quellen

  1. EAG-Abwicklungsstelle: Investitionszuschuss PV, 3. Fördercall 2026 (2026-09-28)
  2. Verbund: Photovoltaik-Förderung Österreich (Stand September 2026) (2026-09-28)
  3. finfo.at: PV-Anlage 2026, EAG-Investitionszuschuss und das Aus für den USt-Nullsatz (2026-06-03)
  4. OeMAG: Marktpreis (2026-09-28)
  5. Parlamentskorrespondenz: Nationalrat beschließt Elektrizitätswirtschaftsgesetz (2025-12-12)
  6. Stromliste: Photovoltaik 2027, diese Änderungen betreffen Ihre Anlage (2026-09-25)
  7. Verbraucherrecht.at: Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine (2026-01-26)

Fakten geprüft am 29. September 2026.

Häufige Fragen

Wann ist der nächste Fördercall für PV-Anlagen?
Der dritte Fördercall 2026 für den EAG-Investitionszuschuss läuft vom 8. bis 22. Oktober 2026. Die Ticketziehung startet am 8. Oktober um 17:00 Uhr.
Wie hoch ist der Investitionszuschuss?
Für Anlagen bis 10 kWp gibt es 150 € pro kWp, von 10 bis 20 kWp 140 €. Speicher werden mit 150 € pro kWh gefördert. Mit Komponenten aus europäischer Wertschöpfung sind bis zu 30 % Zuschlag möglich.
Gilt noch der Umsatzsteuer-Nullsatz auf PV?
Nein. Der Nullsatz für Anlagen bis 35 kWp ist am 31. März 2025 ausgelaufen, seit 1. April 2025 gelten wieder 20 % Umsatzsteuer. Anlagen, die den Nullsatz genutzt haben, bekommen keinen Investitionszuschuss.
Muss ich ab 2027 für die Einspeisung zahlen?
Nur mit einer größeren Anlage. Ab 1. Jänner 2027 zahlen Einspeiser einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag von höchstens 0,05 Cent pro eingespeister kWh. Anlagen mit einer netzwirksamen Leistung bis 20 kW sind davon befreit, also fast alle Hausanlagen.