Neukundenbonus und Preisgarantie beim Stromtarif: Die fünf Fallen im Kleingedruckten
Bonus erst nach zwölf Monaten, Preisgarantie für weniger als die Hälfte der Rechnung: was hinter Lockangeboten steckt und wie Sie den Vergleich richtig einstellen.
Im Vergleichsportal steht der Tarif ganz oben: 1.050 € im ersten Jahr, darunter in kleiner Schrift „inkl. 180 € Bonus“ und „eingeschränkte Preisgarantie 12 Monate“. Beides klingt gut. Beides hat Bedingungen, die erst auf der zweiten Seite der AGB stehen. Die Verbraucherzentralen bekommen seit Jahren Beschwerden über nicht gezahlte Boni und Preiserhöhungen trotz Garantie. Hier sind die fünf Punkte, die Sie vor dem Abschluss prüfen sollten.
Falle 1: Der Bonus kommt erst nach zwölf Monaten, wenn überhaupt
Ein Neukundenbonus ist in der Regel keine Überweisung bei Vertragsbeginn, sondern eine Gutschrift auf der ersten Jahresrechnung. Voraussetzung ist fast immer, dass Sie zwölf Monate beliefert wurden. Wer vorher kündigt, geht leer aus. Das gilt nach vielen Vertragsbedingungen auch dann, wenn Sie wegen einer Preiserhöhung Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Der Anbieter erhöht, Sie gehen, der Bonus ist weg. Was Sie in dem Fall tun können, steht in unserem Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht.
Die Verbraucherzentrale schreibt in ihrer Anleitung zum Anbieterwechsel vom August 2026, dass Boni „zu spät oder überhaupt nicht“ gezahlt würden, und nennt die Nichtzahlung des Bonus unter den typischen Problemen, über die sich Kunden in Bewertungsportalen beschweren. Ein Sofortbonus, der binnen weniger Wochen überwiesen wird, ist in diesem Punkt sicherer als ein Neukundenbonus nach einem Jahr.
Dass Kunden nicht wehrlos sind, hat der Fall BEV gezeigt. Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft hatte mit Boni von bis zu 25 Prozent geworben, dann Preise erhöht und im Januar 2019 Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzverwalter verweigerte den Bonus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte, 5.125 Betroffene schlossen sich an. Am 27. Juli 2023 entschied der Bundesgerichtshof, dass der Bonus unabhängig davon zusteht, ob ein Jahr lang geliefert wurde, und dass er die Forderung des Anbieters direkt mindert. Viele Nachzahlungen schrumpften oder entfielen. Das Urteil hilft aber nur bei vergleichbaren Klauseln und ersetzt nicht das Lesen der Bedingungen vorab.
Falle 2: Das zweite Jahr ist teurer
Der Bonus gilt nur einmal. Ab dem zweiten Vertragsjahr zahlen Sie den regulären Preis, und der ist laut Verbraucherzentrale in Bonustarifen „in der Regel teurer“. Ein Rechenbeispiel mit den Werten dieser Seite: Bei 4.000 kWh im Jahr entspricht ein Bonus von 150 € einem Nachlass von 3,75 ct/kWh. Liegt der Arbeitspreis des Tarifs 3 Cent über einem bonusfreien Angebot, sind Sie im ersten Jahr knapp vorn und ab dem zweiten Jahr rund 120 € im Jahr hinten.
Wer Bonustarife nutzt, muss deshalb nach zwölf Monaten wieder wechseln. Das ist erlaubt und legal, kostet aber jedes Jahr eine halbe Stunde und Aufmerksamkeit. Wer das nicht will, wählt einen Tarif, der ohne Bonus günstig ist. Den Stichtag für den nächsten Vergleich merkt sich unsere Vertragserinnerung.
Falle 3: Die „eingeschränkte Preisgarantie“ schützt weniger als die Hälfte
Fast jede Preisgarantie im Markt ist eingeschränkt. Sie friert nur den Anteil ein, den der Anbieter selbst bestimmt, also seine Beschaffungs- und Vertriebskosten. Alles, was der Staat oder der Netzbetreiber festlegt, darf er weitergeben: Netzentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Mehrwertsteuer. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können so bis zu 70 Prozent der Kosten außerhalb der Garantie liegen.
Das ist nicht nur Theorie. Die Netzentgelte werden jedes Jahr zum 1. Januar neu festgelegt, und die Umlagen ebenfalls. Eine eingeschränkte Garantie schützt Sie also genau vor dem Teil der Rechnung, der in den letzten Jahren am wenigsten vorhersehbar war, nämlich dem Großhandelspreis. Das ist etwas wert. Es ist aber nicht das, was das Wort „Preisgarantie“ verspricht.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Tarife, deren Garantie neben den Beschaffungskosten auch die Netzentgelte abdeckt, mit einer Dauer von etwa einem Jahr. Komplett ausgenommen bleibt in jedem Fall die Mehrwertsteuer; eine Änderung des Steuersatzes darf der Anbieter laut § 41 Abs. 6 EnWG ohne Ankündigung weitergeben.
Falle 4: Erhöht wird trotzdem, und Sie müssen reagieren
Eine Erhöhung außerhalb der Garantie muss der Anbieter Haushaltskunden spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden in Textform mitteilen, zusammen mit dem Hinweis auf Ihr Kündigungsrecht (§ 41 Abs. 5 EnWG). Sie dürfen dann ohne Frist zum Stichtag der Änderung kündigen, ohne Kosten. Wer nichts tut, zahlt den neuen Preis.
Wie weit Anbieter gehen, zeigen primastrom und voxenergie. Beide hatten Verträge mit „24 Monate Preisgarantie“ verkauft und die Preise trotzdem erhöht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte 2022 Musterfeststellungsklagen beim Kammergericht Berlin ein, mehrere tausend Kunden meldeten sich an. Es kam zu einem Vergleich: Die Unternehmen zahlten überhöhte Beträge zurück, teils mehrere tausend Euro pro Kunde, akzeptierten verspätete Widerrufe und legten Preisobergrenzen fest. Die Anmeldefrist lief am 31. Dezember 2024 ab.
Prüfen Sie also vor dem Abschluss, wie der Anbieter in Bewertungen abschneidet. Die Verbraucherzentrale rät bei schlechten Bewertungen auf Vergleichsportalen klar ab und nennt als Warnzeichen fehlende Rechnungen, nicht gezahlte Boni, drastische Preiserhöhungen und untergeschobene Verträge. Ob ein Anbieter abgemahnt oder verurteilt wurde, finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentralen.
Falle 5: Laufzeit, Vorkasse und elf Abschläge
Die Erstlaufzeit eines Stromvertrags darf höchstens zwei Jahre betragen. Für Verträge seit dem 1. März 2022 gilt laut Bundesnetzagentur: Danach verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit, und Sie können jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Zwei Jahre Bindung mit eingeschränkter Garantie sind trotzdem ein schlechter Tausch. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Laufzeit von etwa einem Jahr mit Preisgarantie über dieselbe Dauer.
Von Vorkasse und Kaution raten die Verbraucherschützer ab; bei einer Insolvenz ist das Geld weg, wie der Fall BEV zeigt. Aus demselben Grund empfiehlt die Verbraucherzentrale zwölf monatliche Abschläge statt elf. Bei elf Abschlägen sammelt der Anbieter im Laufe des Jahres ein Guthaben an, das er erst mit der Jahresrechnung zurückgibt. Prüfen Sie außerdem, ob der Tarif die Kosten des Messstellenbetriebs enthält: Eine moderne Messeinrichtung kostet höchstens 25 € im Jahr, ein intelligentes Messsystem 40 bis 50 €. Die meisten Tarife decken das ab, nicht alle.
So stellen Sie das Vergleichsportal richtig ein
Die Voreinstellungen der Portale sind auf den niedrigsten Preis im ersten Jahr optimiert, nicht auf den fairsten Vertrag. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, fünf Einstellungen zu ändern:
- Bonus nicht in den Preis einrechnen.
- Den Filter „direkte Wechselmöglichkeit“ abschalten, damit auch Tarife erscheinen, die das Portal nicht vermittelt.
- Nur Festpreistarife anzeigen, keine dynamischen; für wen sich diese eignen, steht im Ratgeber Dynamischer Stromtarif.
- Den Filter „hohe Kundenempfehlungsquote“ abschalten.
- Nur einen Tarif pro Anbieter anzeigen.
Sortieren Sie dann nach Gesamtpreis, nicht nach „Beliebtheit“. Setzen Sie Laufzeit und Preisgarantie auf zwölf Monate. Vergleichen Sie zwei Portale und sehen Sie auf der Website des Anbieters nach, ob dort derselbe Preis steht. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale im August 2026 Strompreise um 30 ct/kWh und Gaspreise unter 12 ct/kWh als günstig.
Auf unserer Vergleichsseite führen wir zu Vergleichsrechnern und Anbietern; Partnerlinks sind dort gekennzeichnet, und Sie können die genannten Filter direkt setzen. Was auf Ihrer aktuellen Rechnung steht und welcher Arbeitspreis dort tatsächlich gilt, entschlüsseln Sie mit unserer Rechnungshilfe.
Was Sie mitnehmen
Ein Bonus ist eine Wette darauf, dass Sie zwölf Monate durchhalten und danach wieder wechseln. Eine eingeschränkte Preisgarantie sichert den Energiepreis, nicht die Rechnung. Beides kann sich lohnen, wenn Sie wissen, was Sie kaufen. Wer es bequem will, nimmt einen Tarif, der auch ohne Bonus günstig ist, mit zwölf Monaten Garantie inklusive Netzentgelte, monatlicher Zahlung und einem Anbieter ohne Abmahnungen. Und wer in der Grundversorgung steckt, spart meist am meisten; wie Sie dort herauskommen, erklärt der Ratgeber Grundversorgung kündigen.
Quellen
- Verbraucherzentrale: So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif (Stand 29.07.2026) (2026-10-06)
- Verbraucherzentrale: So klappt der Wechsel zu einem neuen Energieanbieter (Stand 21.08.2026) (2026-10-06)
- § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (2026-10-06)
- Bundesnetzagentur: Arten der Energiebelieferung (Sonderverträge, Laufzeiten) (2026-10-06)
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Musterfeststellungsklage BEV, BGH-Urteil vom 27.07.2023 (2026-10-06)
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Musterfeststellungsklagen primastrom und voxenergie (Stand 15.01.2025) (2026-10-06)
- Stiftung Warentest: Dynamische Stromtarife im Vergleich (15.08.2024) (2026-10-06)
Fakten geprüft am 10. Oktober 2026.