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Stromanbieter wechseln: So läuft es ab, was es kostet und warum der Strom nie ausfällt

Wechsel von Strom- und Gasanbieter in Deutschland: 24-Stunden-Wechsel, Kündigungsfristen, Widerruf, Sonderkündigung, Umzug, Anbieterpleite und Schlichtung.

Wer in Deutschland noch nie den Stromanbieter gewechselt hat, landet fast immer in der Grundversorgung des örtlichen Stadtwerks. Das ist bequem und oft teuer. Verivox rechnet für einen Haushalt mit 4.000 kWh im Jahr ein Beispiel aus Pirmasens vor: 1.904,95 € in der Grundversorgung gegen 1.016,15 € im günstigsten Neukundentarif, also 888,80 € Unterschied im Jahr. Das ist ein Einzelfall, aber er zeigt, warum sich ein Blick auf die eigene Rechnung lohnt.

Wer die Regeln macht

Zuständig ist die Bundesnetzagentur in Bonn. Sie regelt den Netzzugang und die Abläufe zwischen Netzbetreibern und Lieferanten, verkauft aber selbst keinen Strom und betreibt kein eigenes Tarifportal. Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet sie in § 41c, dafür zu sorgen, dass Haushalte mindestens ein kostenloses, unabhängiges Vergleichsinstrument nutzen können. Portale, die ein Vertrauenszeichen der Behörde wollen, müssen unter anderem unabhängig von Lieferanten arbeiten und alle Anbieter gleich behandeln.

Die großen Vergleichsportale verdienen Provisionen. Das ist erlaubt, sollte aber offen gesagt werden. Auch Switchly verlinkt auf seiner Vergleichsseite Partnerangebote und erhält eine Provision, wenn Sie darüber wechseln. Wir nennen keinen „besten“ Anbieter, weil das Ergebnis von Postleitzahl, Verbrauch und Netzgebiet abhängt.

Der Wechsel Schritt für Schritt

  1. Nehmen Sie Ihre letzte Jahresabrechnung zur Hand. Sie brauchen den Jahresverbrauch in kWh, den aktuellen Arbeitspreis in Cent pro kWh, den Grundpreis und die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Wenn die Rechnung unübersichtlich ist, hilft unser Rechnungs-Check.
  2. Vergleichen Sie Tarife mit Ihrer Postleitzahl und Ihrem echten Verbrauch, zum Beispiel über unseren Tarifvergleich. Achten Sie auf den Gesamtpreis im ersten und im zweiten Jahr, nicht nur auf Boni.
  3. Schließen Sie den neuen Vertrag ab. Der neue Lieferant kündigt in der Regel für Sie beim bisherigen Anbieter.
  4. Notieren Sie am Wechseltag den Zählerstand. Er dient als Grundlage für die Schlussrechnung und die erste Rechnung des neuen Anbieters.
  5. Prüfen Sie die Schlussrechnung. Ein Guthaben muss erstattet werden.

Die MaLo-ID ist elfstellig und steht auf der Rechnung. Sie bleibt gleich, auch wenn der Zähler getauscht wird. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, die Nummer nicht leichtfertig weiterzugeben: Mit ihr kann ein Versorger Ihren bisherigen Vertrag im automatisierten Wechselprozess kündigen.

Wie schnell es geht

Seit dem 6. Juni 2025 wird der technische Wechsel beim Strom an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden vollzogen. Das hat die Bundesnetzagentur nach einer EU-Vorgabe festgelegt. Wichtig ist der Unterschied zwischen Technik und Vertrag: Kündigungsfristen gelten weiter. Wer in einem Vertrag mit zwölf Monaten Laufzeit steckt, kommt durch den schnellen Wechsel nicht früher heraus.

Beim Gas gelten die bisherigen Abläufe weiter: Der Wechsel darf nach § 20a EnWG höchstens drei Wochen dauern.

Umzug: vorher anmelden

Beim Strom gilt seit Juni 2025: Den Vertrag für die neue Wohnung schließen Sie vor dem Einzug ab, rückwirkend geht es nicht mehr. Vergessen Sie es, fällt das Licht trotzdem nicht aus, Sie landen automatisch in der Grundversorgung. Beim Gas ist eine rückwirkende Zuordnung bis zu sechs Wochen weiterhin möglich.

Lesen Sie am Tag des Einzugs und des Auszugs den Zähler ab und melden Sie den Stand Ihrem Versorger. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, ihn im Übergabeprotokoll festzuhalten und ein Foto zu machen. So zahlen Sie nicht für den Verbrauch Ihres Vormieters.

Der Umzug ist auch ein Ausstieg aus dem alten Vertrag. Nach § 41b EnWG kündigen Sie in diesem Fall mit sechs Wochen Frist. Bietet Ihnen der Anbieter innerhalb von zwei Wochen an, Sie an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen weiter zu beliefern, bleibt der Vertrag bestehen. Kann er das nicht, endet er.

Was beim Wechsel nie passiert

Der Strom fällt nicht aus. Die Bundesnetzagentur schreibt, dass eine Unterbrechung der Belieferung ausgeschlossen ist. Niemand kommt ins Haus, der Zähler bleibt, wo er ist. Kündigung und Lieferantenwechsel sind für Haushaltskunden nach § 20a EnWG kostenlos. Ein seriöser Anbieter verlangt also keine Wechselgebühr.

Auch die Pleite eines Anbieters lässt Sie nicht im Dunkeln sitzen. Als Ende 2021 mehrere Billiganbieter die Belieferung einstellten, fielen die Kunden automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers, ohne Unterbrechung, aber oft zu hohen Preisen. Die Ersatzversorgung dauert nach § 38 EnWG höchstens drei Monate. In dieser Zeit können Sie in Ruhe einen neuen Vertrag abschließen.

Widerruf, Grundversorgung und Sonderkündigung

Haben Sie einen Vertrag an der Haustür, am Telefon oder online abgeschlossen, können Sie ihn 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen. Bei Strom und Gas beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss (§ 356 BGB). Wurden Sie nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sie sich, endet aber spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.

Aus der Grundversorgung kommen Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist heraus. Die Kündigung braucht nur Textform, eine E-Mail reicht.

Bei Sonderverträgen gilt: Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen. Für Verträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf sich der Vertrag danach nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern, mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist. Wer online abgeschlossen hat, muss auch online kündigen können, dafür gibt es den Kündigungsbutton.

Bei Preiserhöhungen sind die Regeln genau festgelegt. Der Anbieter muss sie mindestens einen Monat vorher ankündigen, in der Grundversorgung sechs Wochen. Sie können dann ohne Frist zum Tag der Erhöhung kündigen, kostenlos (§ 41 Abs. 5 EnWG, § 5 StromGVV). Lesen Sie Preisänderungsschreiben deshalb sofort und nicht erst bei der nächsten Abrechnung.

Typische Fallen

Haustür- und Telefonverkäufe gibt es weiterhin. Die Verbraucherzentrale warnt, dass sich Vertreter manchmal als Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke ausgeben. Geben Sie an der Tür oder am Telefon keine Zählernummer und keine MaLo-ID heraus und unterschreiben Sie nichts spontan.

Ein Anruf allein macht noch keinen Vertrag. Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung brauchen nach § 41b EnWG die Textform. Kündigen Sie selbst, muss der Anbieter die Kündigung innerhalb einer Woche in Textform bestätigen, mit dem Datum des Vertragsendes. Kommt nichts, haken Sie nach.

Boni verzerren den Vergleich. Ein hoher Neukundenbonus macht das erste Jahr günstig, das zweite Jahr zum normalen Preis kann teurer sein als der Tarif, den Sie verlassen. Rechnen Sie beide Jahre durch.

Vorkasse und Pakete mit langer Bindung sind seit der Pleitewelle 2021 kritisch zu sehen. Monatliche Abschläge sind der Normalfall.

Beim Gas lohnt der Vergleich oft noch mehr. Verivox zeigt für 20.000 kWh im Jahr ein Beispiel aus Heidelberg mit rund 1.295 € Unterschied zwischen dem Grundversorgungstarif und dem günstigsten Angebot im ersten Jahr, Bonus eingerechnet.

Wenn es Ärger gibt

Beschweren Sie sich zuerst schriftlich beim Anbieter. Er muss innerhalb von vier Wochen antworten (§ 111a EnWG). Hilft das nicht, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Sie ist unabhängig, wird von Verbraucher- und Branchenverbänden getragen, und das Verfahren ist für private Verbraucher kostenlos. Allgemeine Fragen beantwortet der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur unter 0228 14 15 16, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

Wann sich der Wechsel lohnt

Wenn Sie in der Grundversorgung sind, fast immer. Wenn Ihr Vertrag in den nächsten Wochen ausläuft oder eine Preiserhöhung angekündigt ist, ebenfalls. Neukunden zahlen laut Verivox Ende September 2026 rund 31 Cent pro kWh brutto. Liegt Ihr Arbeitspreis deutlich darüber, lohnt ein Vergleich mit Ihrem echten Verbrauch. Haben Sie gerade erst gewechselt, tragen Sie das Ende der neuen Preisgarantie in unsere Vertragserinnerung ein, dann entscheiden Sie in einem Jahr wieder selbst.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel (2026-09-28)
  2. Bundesnetzagentur: Kündigung von Energielieferverträgen (2026-09-28)
  3. Verbraucherzentrale Niedersachsen: Stromversorgerwechsel innerhalb von 24 Stunden (2026-01-05)
  4. Verivox: Strompreise aktuell (2026-09-25)
  5. Verivox: Gaspreisentwicklung (2026-09-25)
  6. Schlichtungsstelle Energie (2026-09-28)
  7. § 41c EnWG: Vergleichsinstrumente bei Energielieferungen (2026-09-28)
  8. § 41b EnWG: Textform, Kündigungsbestätigung, Umzug (2026-09-29)
  9. § 38 EnWG: Ersatzversorgung (2026-09-29)

Fakten geprüft am 29. September 2026.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Stromanbieterwechsel?
Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel beim Strom an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Ihre Kündigungsfristen beim alten Anbieter gelten aber weiter, der schnelle Wechsel verkürzt keinen laufenden Vertrag.
Kann mir beim Wechsel der Strom abgestellt werden?
Nein. Die Bundesnetzagentur schreibt ausdrücklich, dass eine Unterbrechung der Belieferung ausgeschlossen ist. Leitung und Zähler bleiben gleich, es ändert sich nur, wer Ihnen die Rechnung schickt.
Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?
In der Regel nicht. Der neue Lieferant kündigt für Sie beim bisherigen Anbieter. Kündigung und Wechsel sind für Haushaltskunden kostenlos.
Wie schnell komme ich aus der Grundversorgung heraus?
Die Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen, also per Brief, E-Mail oder Fax.
Kann ich einen Vertrag widerrufen, den ich an der Haustür oder online abgeschlossen habe?
Ja. Für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bei Strom- und Gasverträgen beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss. Fehlt die ordnungsgemäße Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.