Strompreise 2027: Was schon feststeht und was noch offen ist
Netzentgelte, Umlagen, Stromsteuer, CO2-Preis und Einkauf: wer 2027 welchen Teil Ihrer Strom- und Gasrechnung festlegt, wann die Zahlen kommen, ob Sie fixieren sollten.
Im Herbst beginnt in Deutschland die Saison der Preisbriefe. Wer verstehen will, ob sein Strom 2027 teurer wird, muss die Rechnung zerlegen, denn jeder Teil wird von jemand anderem und zu einem anderen Zeitpunkt festgelegt. Manches steht schon fest, manches erfahren wir im Oktober, und beim größten Posten weiß es niemand.
Wer welchen Teil Ihrer Stromrechnung bestimmt
Verivox schlüsselt den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis 2026 so auf:
| Bestandteil | Anteil | Wer entscheidet |
|---|---|---|
| Beschaffung, Vertrieb, Marge | 34,4 % | Ihr Lieferant, abhängig vom Großhandel |
| Netzentgelte | 28,6 % | Netzbetreiber, reguliert von der Bundesnetzagentur |
| Umsatzsteuer | 16,0 % | Gesetzgeber (19 %) |
| Sonstige Abgaben | 21,1 % | Stromsteuer, Umlagen, Konzessionsabgabe |
Im Durchschnitt zahlen Haushalte laut Verivox rund 32,3 Cent pro kWh, bei 4.000 kWh also rund 1.291 € im Jahr (Stand August 2026). Neukunden mit Preisgarantie zahlen derzeit rund 31 Cent. Wie die Posten auf Ihrer eigenen Abrechnung heißen, zeigt unser Rechnungs-Check.
Netzentgelte: leicht höher, Zahlen ab Mitte Oktober
Seit 2026 senkt ein Bundeszuschuss die Übertragungsnetzentgelte. Die Bundesregierung hat am 3. September 2026 bestätigt, dass nach 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 in den Jahren 2027 bis 2029 jeweils 5,525 Milliarden Euro fließen. Der Zuschuss bleibt, wird aber kleiner. Verivox hat für t-online geschätzt, was das bedeutet: rund 12 € mehr im Jahr bei 4.000 kWh, 8 € bei 2.800 kWh und 5 € bei 1.500 kWh, zusammen etwa 1 % auf den Strompreis.
Das ist der Durchschnitt. Die Verteilnetzentgelte in Ihrer Region können sich stärker bewegen, nach oben oder unten. Die Netzbetreiber müssen ihre vorläufigen Entgelte für 2027 bis zum 15. Oktober 2026 veröffentlichen, endgültig gelten sie ab dem 1. Januar. Seriöse Aussagen über Ihre Region sind erst danach möglich. Ihr Netzbetreiber steht auf der Stromrechnung, meist unter den Angaben zur Marktlokation. Auf seiner Website finden Sie ab Mitte Oktober das Preisblatt für 2027 und können Grundpreis und Arbeitspreis mit 2026 vergleichen.
Die große Reform der Netzentgelte (AgNes) betrifft 2027 noch nicht. Die Bundesnetzagentur will sie Ende 2026 festlegen, gelten soll sie ab dem 1. Januar 2029.
Umlagen: Ende Oktober
Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die Umlagen auf netztransparenz.de. Für 2026 liegen die KWKG-Umlage bei 0,446 Cent und die Offshore-Netzumlage bei 0,941 Cent pro kWh. Den größten Posten unter den Umlagen bildet meist der Aufschlag für besondere Netznutzung nach § 19 StromNEV, mit dem Netzentgeltrabatte für stromintensive Betriebe auf alle Verbraucher verteilt werden. Seinen aktuellen Wert finden Sie ebenfalls auf netztransparenz.de. Die KWKG-Umlage 2026 wurde am 24. Oktober 2025 bekannt gegeben, die Werte für 2027 sind daher Ende Oktober 2026 zu erwarten. Vorher kennt sie niemand.
Stromsteuer und Mehrwertsteuer
Die Stromsteuer liegt laut Verivox seit 2003 unverändert bei 2,05 Cent pro kWh. Seit Januar 2026 zahlen rund 600.000 produzierende Unternehmen und die Landwirtschaft nur noch den EU-Mindestsatz, für Haushalte gilt diese Senkung nicht. Eine Senkung für private Haushalte ab 2027 ist in den Quellen, die wir geprüft haben, nicht beschlossen. Die Umsatzsteuer bleibt bei 19 %.
Gas: CO2-Preis im Übergang
Beim Gas steckt der nationale CO2-Preis im Tarif. Für 2026 gilt nach § 10 BEHG ein Korridor von 55 bis 65 € pro Tonne. Für 2027 sieht das Gesetz eine marktnähere Preisbildung vor, deren Details von einer Verordnung abhängen. Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) wird laut EU-Kommission erst 2028 voll wirksam. In den ersten beiden Jahren sollen zusätzliche Zertifikate freigegeben werden, wenn der Preis über 45 € (in Preisen von 2020) steigt.
Der CO2-Anteil am Gaspreis 2027 ist also noch nicht genau bekannt. Die Gasspeicherumlage ist seit Januar 2026 abgeschafft.
Die Termine bis Anfang 2027
- bis 15. Oktober 2026: vorläufige Netzentgelte 2027 der Netzbetreiber
- Ende Oktober 2026: Umlagen 2027 (KWKG, Offshore, § 19 StromNEV) auf netztransparenz.de
- November und Dezember 2026: Preisbriefe der Lieferanten für den Jahreswechsel, mit Sonderkündigungsrecht bei Erhöhungen
- Ende 2026: Festlegung der Bundesnetzagentur zur Netzentgelt-Reform AgNes
- 1. Januar 2027: neue Netzentgelte und Umlagen gelten, der Bundeszuschuss sinkt auf 5,525 Milliarden Euro
- 2028: ETS2 wird voll wirksam, der CO2-Preis für Heizen und Tanken folgt dann dem europäischen Markt
- 1. Januar 2029: geplanter Start des neuen Netzentgeltsystems
Die große Unbekannte: Einkauf und Großhandel
Gut ein Drittel des Strompreises hängt davon ab, was Ihr Versorger am Großhandelsmarkt bezahlt. 2026 hat der Konflikt im Nahen Osten die Gaspreise in die Höhe getrieben. Wie stark sich das 2027 in den Tarifen zeigt, hängt davon ab, wie lange die Lage anhält und wie Ihr Versorger eingekauft hat. Versorger, die langfristig einkaufen, geben Preissprünge später weiter, nach oben wie nach unten. Eine belastbare Prognose für diesen Teil gibt es nicht, und wer Ihnen eine konkrete Zahl für den Strompreis im Sommer 2027 nennt, rät.
Was Sie bis Weihnachten erledigen können
- Aktuellen Preis prüfen. Nehmen Sie Arbeitspreis und Grundpreis von der letzten Rechnung und vergleichen Sie sie mit den Neukundenpreisen im Tarifvergleich. Liegen Sie in der Grundversorgung, ist der Wechsel fast immer günstiger.
- Preisgarantie genau lesen. Eine eingeschränkte Garantie schützt nur den Energiepreis, Steuern, Umlagen und Netzentgelte dürfen sich ändern. Eine volle Garantie, die auch Netzentgelte umfasst, schützt mehr, fragen Sie im Zweifel beim Anbieter nach, was genau festgeschrieben ist.
- Laufzeit bewusst wählen. Zwölf Monate halten Ihnen die Tür offen, falls die Großhandelspreise 2027 fallen. 24 Monate lohnen sich, wenn Ihnen Planbarkeit wichtiger ist als der letzte Euro.
- Oktober und November nutzen. Nach dem 15. Oktober kennen die Anbieter die Netzentgelte, Ende Oktober die Umlagen. Viele Tarife werden dann neu kalkuliert. Ein zweiter Vergleich im November zeigt, ob sich das Angebot verbessert hat.
- Preisbriefe sofort lesen. Eine Erhöhung muss mindestens einen Monat vorher angekündigt werden, in der Grundversorgung sechs Wochen. Sie können dann ohne Frist zum Tag der Erhöhung kündigen. Wer den Brief erst im Januar öffnet, hat diese Chance meist verpasst.
Quellen
- Verivox: Strompreise aktuell (Zusammensetzung des Strompreises) (2026-09-25)
- t-online: Netzentgelte 2027, Strompreise könnten spürbar ansteigen (2026-07-27)
- Bundesregierung: Niedrigere Netzentgelte (2026-09-03)
- Netztransparenz: KWKG-Umlage 2026 (2025-10-24)
- Netztransparenz: Offshore-Netzumlage 2026 (2026-09-28)
- § 41 EnWG: Preisänderungen und Kündigungsrecht (2026-09-29)
- § 10 BEHG: Preise für Emissionszertifikate (2026-09-28)
- Europäische Kommission: ETS2 für Gebäude und Straßenverkehr (2026-09-28)
- Bundesnetzagentur: Konsultation zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom (2026-08-06)
Fakten geprüft am 29. September 2026.