StromGasAktualisiert 3. Oktober 2026

Mainova kündigen: Kündigungsfrist, Grundversorgung, Preiserhöhung, Umzug

Mainova kündigen: zwei Wochen im Grundversorgungstarif Strom Classic, ein Monat nach der Laufzeit, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, Umzugsfrist, Kontakt.

Mainova ist der Frankfurter Energieversorger. Das Unternehmen beschreibt sich als führenden Energiedienstleister in Frankfurt am Main, versorgt nach eigenen Angaben mehr als eine Million Menschen in der Region mit Strom, Gas, Wärme und Wasser und verkauft Tarife bundesweit. Hauptaktionäre sind die Westend Energiebeteiligungsgesellschaft mbH mit 89,9 Prozent und die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH mit 10,1 Prozent; eine Stimmbindungsvereinbarung sichert der Stadt Frankfurt den beherrschenden Einfluss. Die Netztochter NRM betreibt in Frankfurt und weiteren Rhein-Main-Kommunen mehr als 14.000 Kilometer Leitungen. In Frankfurt und Umland ist Mainova Grundversorger, der Grundversorgungstarif heißt Mainova Strom Classic.

Mainova kündigen: so geht es

Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter brauchen Sie nichts zu kündigen; der neue Versorger erledigt das mit Ihrer Vollmacht. Mainova macht es umgekehrt genauso: Gerne übernimmt Mainova die Kündigung für Sie, heißt es in den häufigen Fragen. Nur ein Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Preiserhöhung, empfiehlt Mainova selbst auszuüben, weil der neue Anbieter das nicht kann.

Kündigen Sie selbst, geht es laut Mainova am einfachsten und schnellsten online per Formular. Alternativ schriftlich an Mainova AG, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main, oder telefonisch unter 069 80088099 für Privatkunden. Mainova braucht immer vier Angaben: Kundennummer, Zählernummer, Zählerstand und Kündigungsdatum. Haben Sie bereits eine Kündigungsbestätigung, sind Rückfragen dort verankert. Die Bundesnetzagentur ergänzt die allgemeine Regel: Der Anbieter muss den Eingang in Textform bestätigen.

Kündigungsfrist und Laufzeit

Wieder gilt es, zwei Welten zu trennen. Mainova Strom Classic ist laut Produktseite der Grundversorgungstarif, ohne Mindestvertragslaufzeit und mit der Frist aus der StromGVV: zwei Wochen, jederzeit, in Textform. Der Tarif ist nicht im gesamten Vertriebsgebiet verfügbar, sondern nur dort, wo Mainova Grundversorger ist; den Grundversorgungsvertrag schließen Sie dort schon durch die Stromentnahme.

Bei Sonderverträgen schreibt Mainova auf der Kündigungsseite: Die dafür festgelegte Kündigungsfrist Ihres Vertrags findet Anwendung, Sie können auch auf Ihre Rechnung schauen. Der Fristlauf beginnt mit Zugang der Kündigung bei Mainova. Eine pauschale Zahl veröffentlicht Mainova nicht, wohl aber die Regel zur Verlängerung in den Fragen zum Tarifwechsel: Verträge ab dem 1. März 2022 verlängern sich auf unbestimmte Zeit und können dann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden; sechs Wochen vor Laufzeitende kommt ein Preisschreiben mit den künftigen Konditionen. Ältere Verträge verlängern sich laut Mainova noch um zwölf Monate zu neuem Preis.

Das deckt sich mit dem gesetzlichen Rahmen, den die Bundesnetzagentur beschreibt: höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit, danach maximal ein Monat Frist. Haben Sie einen Altvertrag, prüfen Sie das Datum des Vertragsschlusses; bei Zweifeln hilft ein Blick auf die letzte Rechnung.

Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht

Mainova ist hier deutlicher als viele Versorger und schreibt auf der Kündigungsseite: Es besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer erfolgten Preisanpassung. Grundlage ist § 41 Abs. 5 EnWG: Übt der Lieferant sein Recht zur Preisänderung aus, dürfen Sie ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, ohne gesondertes Entgelt. Haushaltskunden müssen spätestens einen Monat vorher informiert werden; laut FAQ weist Mainova im Schreiben auf die Kündigungsmöglichkeit hin.

Nutzen Sie das Recht, kündigen Sie selbst, nennen Sie die Preisanpassung als Grund und das Datum des Wirksamwerdens als Vertragsende. Im Grundversorgungstarif Strom Classic werden Preisänderungen laut Mainova sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben; dort reicht die normale Frist von zwei Wochen. Vorlage und Fristen stehen im Leitfaden zum Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.

Umzug

Ein Umzug beendet den Vertrag nicht automatisch. Mainova bittet, Ein- oder Auszug möglichst zwei Wochen vor dem Umzugstermin zu melden, online über die Umzugshilfe oder unter 069 80088099; je früher, desto besser. Seit dem 6. Juni 2025 ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich, auch das schreibt Mainova ausdrücklich. Wer den Auszug verschläft, zahlt also unter Umständen den Strom des Nachmieters.

Innerhalb Deutschlands können Sie Mainova mitnehmen und erhalten ein Angebot für die neue Adresse. Wollen Sie das nicht, nennt die Kündigungsseite ein Sonderkündigungsrecht beim Wechsel des Wohnsitzes mit einer Frist von sechs Wochen, dieselbe Frist, die die Bundesnetzagentur als gesetzliche Umzugsfrist angibt. Geben Sie die neue Adresse an, damit die Schlussrechnung Sie erreicht. Was in der neuen Wohnung in den ersten Tagen gilt, erklärt der Beitrag Strom anmelden beim Umzug.

Kontakt und Beschwerde

Der Kundenservice ist laut Impressum unter 069 800880000 und info@mainova.de erreichbar; für Kündigung und Umzug nennt Mainova die Privatkundennummer 069 80088099. Postadresse: Mainova AG, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main. Vieles geht ohne Anruf über den OnlineService, etwa Tarifwechsel, Zählerstand und Umzug.

Bleibt eine Beschwerde unbeantwortet, nennt die Bundesnetzagentur die Schlichtungsstelle Energie e.V. als zuständige Stelle für Verbraucher. Das Verfahren ist für private Haushalte kostenfrei und setzt voraus, dass Sie sich zuerst bei Mainova beschwert haben.

Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten

Klären Sie, ob Sie in Strom Classic oder in einem Sondervertrag sind; das steht auf der Rechnung. Im Sondervertrag suchen Sie dort die Frist und das Laufzeitende und rechnen den Monat zurück. Prüfen Sie, ob ein Preisschreiben vorliegt, dann entfällt die Frist. Lesen Sie den Zähler zum Ende ab.

Unternehmen Sie nach der Kündigung nichts, fallen Sie laut Mainova in die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers, in Frankfurt also zurück zu Mainova, ohne Preisgarantie. Was Grundversorgung und Ersatzversorgung bedeuten, erklärt der Beitrag Grundversorgung kündigen. Tarife für Ihre Postleitzahl zeigt unsere Vergleichsseite, und der Vertragswecker erinnert Sie an den Monat vor Laufzeitende.

Mainova kündigen

SituationSo gehen Sie vor
Grundversorgung (Mainova Strom Classic)Keine Mindestlaufzeit, jederzeit mit zwei Wochen Frist in Textform (§ 20 StromGVV). Mainova bestätigt die Kündigung mit dem Vertragsende; eine Gebühr fällt nicht an.
Sondervertrag mit LaufzeitFrist laut Vertrag und Rechnung; sie beginnt mit Zugang der Kündigung bei Mainova. Verträge ab 1. März 2022 verlängern sich auf unbestimmte Zeit und sind dann mit einem Monat Frist kündbar (Mainova-FAQ).
Wechsel zu einem anderen AnbieterDer neue Anbieter kündigt mit Ihrer Vollmacht; Mainova übernimmt das umgekehrt für Neukunden. Ein Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst ausüben.
PreiserhöhungSonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG, von Mainova ausdrücklich bestätigt: ohne Frist zum Wirksamwerden, kostenlos. Mainova informiert Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher.
UmzugEin- oder Auszug möglichst zwei Wochen vorher online oder unter 069 80088099 melden, Vertrag mitnehmen oder mit sechs Wochen Frist kündigen. Rückwirkende Abmeldungen sind seit dem 6. Juni 2025 nicht möglich.

Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.

Vorteile

  • Kündigung online per Formular, Angabenliste ist kurz: Kundennummer, Zählernummer, Zählerstand, Datum
  • Neue Verträge verlängern sich nur auf unbestimmte Zeit mit einem Monat Frist; sechs Wochen vor Laufzeitende kommt ein Preisschreiben
  • Grundversorgungstarif ohne Mindestlaufzeit, zwei Wochen Frist

Nachteile

  • Die Frist der Sonderverträge steht nur im Vertrag und auf der Rechnung, nicht pauschal auf der Website
  • Vor dem 1. März 2022 geschlossene Verträge verlängern sich laut Mainova noch um zwölf Monate, hier zählt der Stichtag

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Mainova?
Im Grundversorgungstarif Mainova Strom Classic zwei Wochen ohne Mindestlaufzeit. Bei Sonderverträgen gilt die Frist aus Ihrem Vertrag, sie steht auch auf der Rechnung und beginnt mit Zugang der Kündigung. Verträge ab 1. März 2022 laufen nach der ersten Laufzeit unbefristet mit einem Monat Frist.
Wie kündige ich bei Mainova?
Am einfachsten online per Kündigungsformular, sonst schriftlich an Mainova AG, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main, oder telefonisch unter 069 80088099. Mainova braucht immer Kundennummer, Zählernummer, Zählerstand und Kündigungsdatum.
Kann ich bei einer Preiserhöhung von Mainova sofort kündigen?
Ja. Mainova bestätigt das Sonderkündigungsrecht bei einer Preisanpassung selbst und weist im Preisschreiben darauf hin. Nach § 41 Abs. 5 EnWG kündigen Sie ohne Frist zum Wirksamwerden; die Information muss mindestens einen Monat vorher kommen. Das Recht üben Sie selbst aus, nicht der neue Anbieter.
Was passiert mit meinem Mainova-Vertrag beim Umzug?
Der Vertrag endet durch den Umzug nicht automatisch; Sie können Mainova innerhalb Deutschlands mitnehmen und bekommen ein Angebot für die neue Adresse. Melden Sie Ein- und Auszug möglichst zwei Wochen vorher. Wollen Sie kündigen, nennt Mainova beim Umzug eine Frist von sechs Wochen.
Was ist, wenn ich nach der Kündigung keinen neuen Vertrag habe?
Dann fallen Sie laut Mainova in die Belieferung des örtlichen Grundversorgers. In Frankfurt am Main und einigen Umlandgemeinden ist das Mainova selbst mit dem Tarif Strom Classic. Der Strom bleibt an, der Preis ist aber nicht garantiert.

Quellen

  1. Mainova: Strom- oder Gasvertrag kündigen (2026-10-03)
  2. Mainova: Häufige Fragen zur Kündigung (2026-10-03)
  3. Mainova: Häufige Fragen zum Tarifwechsel (Laufzeit und Verlängerung) (2026-10-03)
  4. Mainova: Strom Classic, Grundversorgungstarif (2026-10-03)
  5. Mainova: Investor Relations (Aktionärsstruktur) (2026-10-03)
  6. Mainova: Unser Unternehmen (Profil) (2026-10-03)
  7. § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (Abs. 5 Sonderkündigungsrecht) (2026-10-03)
  8. Bundesnetzagentur: Kündigung des Energieliefervertrags (Grundversorgung, Laufzeiten, Umzug) (2026-10-03)