StromGasAktualisiert 3. Oktober 2026

RheinEnergie kündigen: Frist, Grundversorgung, Preiserhöhung, Umzug

RheinEnergie kündigen: zwei Wochen in der Grundversorgung, Frist laut Vertragsbestätigung im Sondervertrag, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, Umzug, Kontakt.

Die RheinEnergie AG ist der Kölner Versorger für Strom, Erdgas, Wasser und Wärme, nach eigener Beschreibung in Köln und der rheinischen Region zu Hause und bundesweit aktiv. 75,8 Prozent der Aktien hält die GEW Köln AG, die wiederum vollständig der Stadt Köln gehört, die übrigen 24,2 Prozent die Westenergie AG; die Satzung schreibt die kommunale Mehrheit fest. In Köln und Umgebung ist RheinEnergie Grundversorger. Ob für Sie die Grundversorgungsverordnung oder ein Sondervertrag gilt, entscheidet über Ihre Kündigungsfrist.

RheinEnergie kündigen: so geht es

Wechseln Sie den Anbieter, erledigt der neue die Kündigung. RheinEnergie beschreibt das für die eigene Seite: Die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt sie gerne, braucht dafür aber eine Kündigungsvollmacht. Umgekehrt genügt es, dem neuen Versorger RheinEnergie als bisherigen Lieferanten zu nennen. Sie bleiben die ganze Zeit versorgt, darauf haben Sie laut Hilfecenter einen gesetzlichen Anspruch.

Kündigen Sie selbst, geht das im OnlineService unter dem Punkt Kündigungsart, per E-Mail an service@rheinenergie.com, telefonisch unter 0221 34645-300 oder 0221 1698 9999 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr) oder per Brief an RheinEnergie AG, Parkgürtel 24, 50823 Köln. Das Hilfecenter listet die nötigen Angaben: Name und Anschrift, Kundennummer, Zählernummer und Zählerstand, das gewünschte Kündigungsdatum unter Beachtung Ihrer Frist, bei Sonderkündigung den Grund, beim Brief Datum und Unterschrift, beim Umzug die neue Adresse für die Schlussrechnung.

Kündigungsfrist und Laufzeit

In der Grundversorgung ist die Lage einfach. RheinEnergie schreibt auf der Grundversorgungsseite, Sie könnten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen; das ist die Frist aus § 20 StromGVV, die Kündigung braucht Textform, der Grundversorger muss sie unverzüglich mit dem Vertragsende bestätigen. Eine Preisgarantie gibt es in diesem Tarif nicht.

Bei Sonderverträgen hält sich RheinEnergie bedeckt. Das Hilfecenter sagt nur: Jeder Erdgas- oder Stromvertrag hat eine Mindestlaufzeit mit festgelegter Kündigungsfrist, und wer eine Mindestlaufzeit hat, kann erst nach deren Ablauf kündigen. Die konkreten Werte stehen in Ihrer Vertragsbestätigung. Eine pauschale Angabe, etwa zwölf Monate und ein Monat Frist, veröffentlicht das Unternehmen auf den geprüften Seiten nicht.

Gesetzlich gilt für alle Sonderverträge, was die Bundesnetzagentur zusammenfasst: Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen, eine Verlängerung ist seit dem 1. März 2022 nur auf unbestimmte Zeit zulässig, und danach darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen. Steht in Ihrer Bestätigung eine längere Frist nach der Erstlaufzeit, lohnt ein Anruf.

Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht

Erhöht RheinEnergie in einem Sondervertrag den Preis, dürfen Sie nach § 41 Abs. 5 EnWG den Vertrag ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, ohne Entgelt. Über die Änderung muss das Unternehmen Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher informieren. Im Hilfecenter steht die passende Formvorgabe: Bei einer Sonderkündigung geben Sie den Grund an. Das Recht können nur Sie ausüben, der neue Anbieter kann es nicht für Sie erklären.

In der Grundversorgung werden Preisänderungen öffentlich bekannt gegeben; dort hilft Ihnen die ordentliche Frist von zwei Wochen ohnehin schneller als jedes Sonderrecht. Fristen, Vorlage und typische Fehler finden Sie im Leitfaden zum Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.

Umzug

Beim Umzug müssen Sie den Vertrag nicht kündigen. Sie geben die neue Adresse und die Zählernummer im Umzugsservice ein, RheinEnergie versorgt Sie an der neuen Adresse weiter; in den meisten Fällen bleibt der Vertrag unverändert, bei anderen Netzentgelten können kleine Anpassungen nötig sein. Melden Sie den Umzug möglichst früh und notieren Sie am Umzugstag Zählernummer und Zählerstand aller Zähler, alt wie neu.

Kann RheinEnergie Sie am neuen Wohnort nicht mehr beliefern, nennt das Hilfecenter ein Sonderkündigungsrecht mit nur zwei Wochen Frist. Das ist kürzer als die sechs Wochen, die das Gesetz nach Angaben der Bundesnetzagentur beim Umzug generell einräumt (§ 41b EnWG). Wer den Vertrag aus anderen Gründen nicht mitnehmen will, hält sich an diese sechs Wochen und nennt die neue Adresse. Was in der neuen Wohnung ohne Vertrag passiert, steht im Beitrag Strom anmelden beim Umzug.

Kontakt und Beschwerde

Der Kundenservice ist unter 0221 34645-300 und 0221 1698 9999 erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, per E-Mail an service@rheinenergie.com und per Post an RheinEnergie AG, Parkgürtel 24, 50823 Köln. Vieles lässt sich ohne Anruf im OnlineService erledigen, darunter Kündigung, Umzug und Tarifwechsel.

Bleibt eine Beschwerde ohne Ergebnis, können Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie e.V. einschalten, die die Bundesnetzagentur als zuständige Stelle nennt. Das Verfahren ist für private Haushalte kostenfrei; vorher müssen Sie sich beim Unternehmen beschwert haben.

Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten

Holen Sie die Vertragsbestätigung heraus: Dort stehen Mindestlaufzeit und Frist, die RheinEnergie öffentlich nicht nennt. Sind Sie grundversorgt, reichen zwei Wochen. Prüfen Sie, ob eine Preiserhöhung angekündigt ist, dann entfällt die Frist. Lesen Sie den Zähler zum Ende ab und notieren Sie die Nummer, damit die Schlussrechnung stimmt.

Schließen Sie den neuen Vertrag ab, bevor der alte endet; sonst rutschen Sie in Köln zurück in die Grundversorgung der RheinEnergie, die keine Preisgarantie hat. Was das genau bedeutet, erklärt der Beitrag Grundversorgung kündigen. Angebote für Ihre Postleitzahl zeigt unsere Vergleichsseite, und der Vertragswecker erinnert Sie rechtzeitig an das Ende Ihrer Mindestlaufzeit.

RheinEnergie kündigen

SituationSo gehen Sie vor
Grundversorgung (StromGVV)Jederzeit mit zwei Wochen Frist in Textform (§ 20 StromGVV); RheinEnergie nennt die zwei Wochen auch auf der eigenen Grundversorgungsseite. Keine Preisgarantie, keine Gebühr für die Kündigung.
Sondervertrag mit MindestlaufzeitLaut Hilfecenter hat jeder Strom- oder Gasvertrag eine Mindestlaufzeit mit festgelegter Frist; beide stehen in Ihrer Vertragsbestätigung. Gesetzlich: höchstens zwei Jahre, danach Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit maximal einem Monat Frist.
Wechsel zu einem anderen AnbieterDer neue Anbieter kündigt mit Ihrer Vollmacht. Ein Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst ausüben und den Grund in der Kündigung nennen.
PreiserhöhungSonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG: ohne Frist zum Wirksamwerden der Änderung, kostenlos. RheinEnergie muss Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher informieren.
UmzugVertrag über den Umzugsservice mitnehmen (neue Adresse und Zählernummer online). Kann RheinEnergie am neuen Ort nicht liefern, gilt laut Hilfecenter ein Sonderkündigungsrecht mit zwei Wochen Frist; gesetzlich sonst sechs Wochen (§ 41b EnWG).

Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.

Vorteile

  • Kündigung online im OnlineService, per E-Mail, Telefon oder Brief; klare Liste der nötigen Angaben
  • Grundversorgung mit zwei Wochen Frist ohne Mindestlaufzeit
  • Vertrag beim Umzug in den meisten Fällen mitnehmbar, Umzugsservice online

Nachteile

  • Die konkrete Kündigungsfrist der Sonderverträge veröffentlicht RheinEnergie nicht pauschal, sie steht nur in der Vertragsbestätigung
  • Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit wirkt die Kündigung erst zum Laufzeitende

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei RheinEnergie?
In der Grundversorgung zwei Wochen. Bei Sonderverträgen schreibt RheinEnergie, dass jeder Vertrag eine Mindestlaufzeit mit festgelegter Kündigungsfrist hat; beides steht in Ihrer Vertragsbestätigung. Nach der Erstlaufzeit darf die Frist gesetzlich höchstens einen Monat betragen.
Wie kündige ich bei RheinEnergie?
Im OnlineService, per E-Mail an service@rheinenergie.com, telefonisch unter 0221 34645-300 oder per Brief an RheinEnergie AG, Parkgürtel 24, 50823 Köln. Nötig sind Name, Anschrift, Kundennummer, Zählernummer und Zählerstand, das Kündigungsdatum, bei Sonderkündigung der Grund und beim Brief Datum und Unterschrift.
Kann ich bei einer Preiserhöhung von RheinEnergie sofort kündigen?
Ja. Nach § 41 Abs. 5 EnWG dürfen Sie ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, ohne Entgelt. RheinEnergie muss Sie als Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher informieren. Nennen Sie in der Kündigung den Grund, wie es das Hilfecenter verlangt.
Muss ich beim Umzug meinen RheinEnergie-Vertrag kündigen?
Nein. Sie geben neue Adresse und Zählernummer im Umzugsservice ein und nehmen den Vertrag in den meisten Fällen mit; bei abweichenden Netzentgelten können Anpassungen nötig sein. Kann RheinEnergie am neuen Ort nicht liefern, kündigen Sie laut Hilfecenter mit zwei Wochen Frist.
Bin ich bei RheinEnergie in der Grundversorgung?
Wenn Sie in Köln oder der Region eingezogen sind und keinen Tarif gewählt haben, ja. RheinEnergie ist dort Grundversorger; der Vertrag kommt durch die Stromentnahme zustande. Auf der Rechnung steht, ob Sie grundversorgt sind oder einen Sondervertrag haben.

Quellen

  1. RheinEnergie Hilfecenter: Strom- oder Gasvertrag kündigen (2026-10-03)
  2. RheinEnergie: Grundversorgung Strom in Köln (2026-10-03)
  3. RheinEnergie Hilfecenter: Anbieter wechseln (2026-10-03)
  4. RheinEnergie Hilfecenter: Umzug, Strom und Gas ummelden (2026-10-03)
  5. RheinEnergie: Gesellschafter und Organe (2026-10-03)
  6. RheinEnergie: Portrait (2026-10-03)
  7. § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (Abs. 5 Sonderkündigungsrecht) (2026-10-03)
  8. Bundesnetzagentur: Kündigung des Energieliefervertrags (Grundversorgung, Laufzeiten, Umzug) (2026-10-03)