StromGasAktualisiert 3. Oktober 2026

SWM kündigen: Kündigungsfrist, Grundversorgung, Preiserhöhung, Umzug

Stadtwerke München kündigen: zwei Wochen in der Grundversorgung, ein Monat bei M-Strom Fix und Flex, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, Umzugsservice und Kontakt.

Die Stadtwerke München gehören zu hundert Prozent der Landeshauptstadt München und zählen zu den größten kommunalen Unternehmen Deutschlands: Strom, Erdgas, Fernwärme, Trinkwasser, Bäder, Telekommunikation und mit der MVG der Nahverkehr. Strom- und Gasverträge schließt die Tochter SWM Versorgungs GmbH, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München. Sie ist Grundversorger in München und acht weiteren Kommunen der Region, verkauft ihre M-Strom-Tarife aber bundesweit. Für die Kündigung ist genau diese Unterscheidung entscheidend.

SWM kündigen: so geht es

Wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, kündigt dieser in der Regel für Sie. Sie erteilen ihm eine Vollmacht, er meldet den Wechsel an, und die SWM bestätigen das Ende. So fasst es die Bundesnetzagentur zusammen, und so steht es sinngemäß auch in den SWM-AGB: Der Lieferantenwechsel wird unentgeltlich und unverzüglich durchgeführt.

Kündigen Sie selbst, bieten die SWM drei Wege: telefonisch unter 0800 011 0800 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr), per E-Mail an privatkunden@swm.de oder im Kundenportal Meine SWM unter dem Punkt Vertrag kündigen. Halten Sie Vertragskontonummer und Zählernummer bereit, beides steht auf der Jahresrechnung. Die AGB verlangen Textform, der Anruf genügt also nur, wenn Sie die Kündigung anschließend schriftlich bestätigt bekommen. Die SWM sagen zu, den Eingang innerhalb einer Woche in Textform zu bestätigen.

Die Kündigungsseite der SWM wirbt vor allem für einen Tarifwechsel innerhalb des Hauses. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie aus der Grundversorgung in einen Sondervertrag wollen, ersetzt aber keinen Vergleich.

Kündigungsfrist und Laufzeit

Hier gibt es drei Fälle. Erstens die Grundversorgung: Wer in München eine Wohnung bezieht und einfach Strom entnimmt, ohne einen Tarif zu wählen, hat einen Grundversorgungsvertrag mit der SWM Versorgungs GmbH. Den können Sie nach § 20 StromGVV jederzeit mit zwei Wochen Frist in Textform kündigen; der Grundversorger muss das unverzüglich mit dem Vertragsende bestätigen und darf keine Gebühr verlangen. Die SWM legen die StromGVV ihren Verträgen als Anlage bei.

Zweitens M-Strom Flex und M-Ökostrom Flex: laut SWM-FAQ auf unbestimmte Zeit geschlossen und jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.

Drittens M-Strom Fix und M-Ökostrom Fix. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Stand 15. September 2026) gelten für Verträge mit einer Erstlaufzeit von mindestens 12 und höchstens 24 Monaten; die vereinbarte Laufzeit steht in Ihrer Vertragsbestätigung. Bei 12 Monaten zählt ab Lieferbeginn, bei 13 bis 24 Monaten ab Vertragsschluss. Kündigen Sie nicht mit einem Monat Frist auf das Ende der Erstlaufzeit, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Das entspricht genau dem gesetzlichen Rahmen, den die Bundesnetzagentur beschreibt: höchstens zwei Jahre Erstbindung, danach maximal ein Monat.

Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht

In Sonderverträgen dürfen die SWM Preise nur zum Monatsbeginn ändern und müssen das laut AGB Ziffer 4.5 mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitteilen. Das ist mehr als der eine Monat, den § 41 EnWG für Haushaltskunden verlangt. Mit der Mitteilung erhalten Sie nach Ziffer 4.6 das Recht, den Vertrag ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen; die SWM müssen darauf ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung braucht Textform. Dasselbe gilt bei Änderungen der Vertragsbedingungen (Ziffer 9).

Ausgenommen sind Änderungen der Umsatzsteuer sowie neue Steuern und Abgaben, die nach Ziffer 4.7 ohne Sonderkündigungsrecht weitergegeben werden. In der Grundversorgung werden Preisänderungen öffentlich bekannt gegeben; hier brauchen Sie kein Sonderkündigungsrecht, weil die ordentliche Frist ohnehin nur zwei Wochen beträgt. Wie Sie die Sonderkündigung formulieren, steht im Leitfaden zum Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.

Umzug

Nach Ziffer 8.1 der AGB teilen Sie den SWM die neue Anschrift mit einer Frist von zwei Wochen vor dem Umzugstag mit. Das geht online in vier Schritten über Meine SWM: Auszug melden, Tarif wählen, Einzug melden, einziehen. Sie brauchen die Vertragskontonummer, Zählernummer und Zählerstand von alter und neuer Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe sowie Namen und Adressen von Vermieter und Vor- oder Nachmieter. Telefonisch geht es unter 0800 796 796 0. Die M-Strom-Tarife lassen sich deutschlandweit mitnehmen.

Wollen Sie den Vertrag nicht mitnehmen, dürfen Sie laut Ziffer 8.2 beim Umzug mit zweiwöchiger Frist kündigen, kürzer als die sechs Wochen des Gesetzes. In der neuen Wohnung außerhalb des SWM-Gebiets beginnt ohne Vertrag die Grundversorgung des dortigen Versorgers; mehr dazu im Beitrag Strom anmelden beim Umzug.

Kontakt und Beschwerde

Der Privatkundenservice ist unter 0800 796 796 0 kostenfrei erreichbar (laut FAQ Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, auf der Umzugsseite bis 20 Uhr), per E-Mail an privatkunden@swm.de und per Post an Stadtwerke München, 80287 München. Für die Kündigung nennt die Kündigungsseite zusätzlich die 0800 011 0800.

Reagieren die SWM auf eine Beschwerde nicht oder nicht zufriedenstellend, können Sie als Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie e.V. einschalten. Die Bundesnetzagentur nennt sie als zuständige Stelle; das Verfahren ist für private Haushalte kostenfrei und setzt voraus, dass Sie sich zuerst beim Unternehmen beschwert haben.

Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten

Klären Sie zuerst, welchen Vertrag Sie haben: Grundversorgung mit zwei Wochen Frist oder Fix-Tarif mit Erstlaufzeit. Bei Fix steht das Laufzeitende in der Vertragsbestätigung; einen Monat davor muss die Kündigung bei den SWM sein. Prüfen Sie, ob eine Preisänderung angekündigt ist, dann entfällt die Frist. Lesen Sie den Zähler zum Ende ab und heben Sie die Bestätigung auf.

Haben Sie den Münchner Grundversorgungstarif, ist der Wechsel in einen Sondervertrag der SWM oder eines anderen Anbieters der häufigste Schritt; was Grundversorgung und Ersatzversorgung bedeuten, erklärt der Beitrag Grundversorgung kündigen. Angebote für Ihre Postleitzahl zeigt unsere Vergleichsseite, und damit Sie den Monat vor Laufzeitende nicht verpassen, erinnert Sie der Vertragswecker.

SWM kündigen

SituationSo gehen Sie vor
Grundversorgung (StromGVV)Jederzeit mit zwei Wochen Frist in Textform (§ 20 StromGVV). Die SWM Versorgungs GmbH muss die Kündigung unverzüglich mit dem Vertragsende bestätigen; eine Gebühr darf sie nicht verlangen.
M-Strom Fix / M-Ökostrom Fix (Erstlaufzeit)Erstlaufzeit laut Vertragsbestätigung (12 bis 24 Monate). Kündigung in Textform mit einem Monat Frist auf das Ende der Erstlaufzeit, sonst Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit einem Monat Frist jederzeit (AGB Ziffer 7).
M-Strom Flex / M-Ökostrom FlexVertrag auf unbestimmte Zeit, jederzeit mit einem Monat Frist kündbar (SWM-FAQ).
PreiserhöhungSonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG und AGB Ziffer 4.6: ohne Frist zum Wirksamwerden der Änderung, in Textform. Die SWM kündigen Preisänderungen mindestens sechs Wochen vorher an.
UmzugNeue Anschrift zwei Wochen vor dem Umzugstag melden (AGB Ziffer 8.1), Vertrag deutschlandweit mitnehmen oder mit zwei Wochen Frist kündigen (Ziffer 8.2). Online über Meine SWM oder 0800 796 796 0.

Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.

Vorteile

  • Nach der Erstlaufzeit nur noch ein Monat Kündigungsfrist, Verlängerung auf unbestimmte Zeit
  • Preisänderungen mit sechs Wochen Vorlauf statt des gesetzlichen Monats
  • Kündigung telefonisch, per E-Mail oder im Kundenportal; Eingangsbestätigung in Textform binnen einer Woche

Nachteile

  • Fix-Tarife binden 12 bis 24 Monate; wer den Monat vor Laufzeitende verpasst, hängt nicht fest, zahlt aber bis zur nächsten Monatsfrist weiter
  • In der Grundversorgung gibt es keine Preisgarantie, und Münchner Haushalte landen dort automatisch, wenn kein anderer Vertrag besteht

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei den Stadtwerken München?
Das hängt vom Vertrag ab. In der Grundversorgung zwei Wochen (§ 20 StromGVV). Bei M-Strom Flex ein Monat jederzeit. Bei M-Strom Fix ein Monat auf das Ende der Erstlaufzeit von 12 bis 24 Monaten, danach ein Monat jederzeit. Die Erstlaufzeit steht in Ihrer Vertragsbestätigung.
Wie kündige ich bei SWM?
Telefonisch unter 0800 011 0800 (Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr), per E-Mail an privatkunden@swm.de oder im Kundenportal Meine SWM. Geben Sie Vertragskontonummer und Zählernummer an. Die AGB verlangen Textform, die SWM bestätigen den Eingang binnen einer Woche.
Bin ich bei SWM in der Grundversorgung oder im Sondervertrag?
Das steht auf Ihrer Rechnung und in der Vertragsbestätigung. Die SWM Versorgungs GmbH ist Grundversorger in München und acht weiteren Kommunen; wer dort einzieht und keinen Tarif wählt, ist automatisch grundversorgt. M-Strom Fix und Flex sind Sonderverträge mit eigenen AGB.
Kann ich bei einer Preiserhöhung der SWM sofort kündigen?
Ja. Die SWM müssen Preisänderungen in Sonderverträgen mindestens sechs Wochen vorher in Textform ankündigen und auf das Kündigungsrecht hinweisen. Sie kündigen dann ohne Frist zum Wirksamwerden (§ 41 Abs. 5 EnWG, AGB Ziffer 4.6). Das Recht müssen Sie selbst ausüben.
Was passiert mit meinem SWM-Vertrag beim Umzug?
Sie melden die neue Anschrift laut AGB zwei Wochen vor dem Umzug, online in vier Schritten über Meine SWM oder unter 0800 796 796 0, und nehmen den Tarif deutschlandweit mit. Alternativ dürfen Sie beim Umzug mit zwei Wochen Frist kündigen.

Quellen

  1. SWM: Vertrag kündigen (Kundenservice) (2026-10-03)
  2. SWM Versorgungs GmbH: Allgemeine Vertragsbedingungen M-Strom Fix / M-Ökostrom Fix (Stand 15.09.2026, PDF) (2026-10-03)
  3. SWM: Häufige Fragen zum Strom-Angebot (2026-10-03)
  4. SWM: Umzug melden (2026-10-03)
  5. SWM: Grundversorgung, Ersatzversorgung und Übergangsversorgung (2026-10-03)
  6. SWM: Company (Eigentümer Landeshauptstadt München) (2026-10-03)
  7. § 20 StromGVV: Kündigung des Grundversorgungsvertrags (2026-10-03)
  8. Bundesnetzagentur: Kündigung des Energieliefervertrags (§ 41 Abs. 5 EnWG, Laufzeiten, Umzug) (2026-10-03)