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Ist ein Lieferantenwechsel sicher? Was in Österreich wirklich passiert

Wer kündigt, wie lange der Wechsel dauert, warum Strom und Gas weiterfließen und was bei einer Insolvenz des Lieferanten gilt: die Regeln in Österreich, mit Quellen.

Rund 420.000 Mal haben Österreicherinnen und Österreicher 2025 ihren Strom- oder Gaslieferanten gewechselt, im ersten Halbjahr 2026 waren es so viele wie noch nie in einem Halbjahr. Trotzdem bleiben viele Haushalte seit Jahrzehnten beim Landesversorger. Oft aus der Sorge heraus, dass beim Wechsel etwas schiefgehen könnte. Wie der Ablauf wirklich aussieht, zeigen wir hier Schritt für Schritt, und was dabei nicht passieren kann.

Bevor Sie wechseln

Zuerst ein Blick in den alten Vertrag. Läuft noch eine Bindung, wechseln Sie am besten zu deren Ende. Eine Bindungsfrist darf laut Sozialministerium höchstens ein Jahr ab Vertragsabschluss dauern, bei dynamischen Tarifen ist sie überhaupt nicht erlaubt. Ohne Bindung können Sie mit zwei Wochen Frist kündigen. Endet Ihr Vertrag zu einem bestimmten Datum, werden Sie am besten etwa einen Monat vorher aktiv.

Für den Vergleich brauchen Sie laut E-Control nur Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh, beides steht auf der letzten Jahresabrechnung. Für die Anmeldung beim neuen Lieferanten kommt die Zählpunktbezeichnung dazu. Das ist eine 33-stellige Nummer, die mit AT beginnt und ebenfalls auf der Rechnung steht.

Vom Vertrag bis zum ersten Tag beim Neuen

Sie schließen den neuen Vertrag ab, online oder per Post. Alles Weitere erledigt der neue Lieferant. Er kündigt mit Ihrer Vollmacht den alten Vertrag und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber. Das Sozialministerium hält diesen Weg für den einfachsten, und die E-Control beschreibt ihn genauso.

Danach teilt Ihnen der neue Lieferant mit, ab welchem Tag er Sie beliefert. Der Wechsel darf höchstens drei Wochen dauern. Bis zu diesem Tag beliefert Sie der alte Lieferant weiter, ab dann der neue. Die E-Control schreibt dazu: Sie brauchen sich keine Sorgen um Ihre Versorgung zu machen.

Technisch ändert sich nichts. Ihr Netzbetreiber bleibt derselbe, er wartet weiter die Leitung und liest den Zähler ab, und Sie zahlen ihm dieselben behördlich festgelegten Netzentgelte. Niemand muss dafür in Ihre Wohnung. Lesen Sie am Wechseltag den Zähler ab und geben Sie den Stand dem Netzbetreiber bekannt, dann wird genau abgerechnet.

Nach dem Wechsel

Innerhalb von sechs Wochen sollten Sie vom alten Lieferanten die Endabrechnung bekommen. Prüfen Sie den Zählerstand darauf und ob ein Guthaben ausgewiesen ist. Vom neuen Lieferanten bekommen Sie die Vorschreibung Ihrer Teilbeträge. Für den Wechsel selbst zahlen Sie nichts, die E-Control nennt ihn „kostenlos und ohne Risiko“.

Wenn ein Lieferant aufgibt

Die Frage ist berechtigt, nach den Preissprüngen der letzten Jahre erst recht. Die Antwort der E-Control ist eindeutig: Meldet Ihr Strom- oder Gaslieferant Insolvenz an, bleibt Ihre Versorgung sichergestellt. Beim Strom übernimmt automatisch die Auffangversorgung, die es seit 1. Juni 2026 gibt, beim Gas die Ersatzversorgung.

Die Auffangversorgung hat allerdings ein Ablaufdatum. Sie ist gesetzlich auf höchstens sechs Monate befristet, danach wird die Stromversorgung eingestellt. Netzbetreiber und zugeteilter Lieferant informieren Sie schriftlich über den Beginn. Warten Sie nicht die ganze Frist ab, denn der Preis in der Auffangversorgung ist laut E-Control wahrscheinlich höher als andere Tarife am Markt. Beziehen Sie den Sozialtarif, melden Sie das dem Auffangversorger rasch.

Rücktritt, Preiserhöhung, Grundversorgung

Einen Vertrag, den Sie an der Haustür oder online abgeschlossen haben, können Sie binnen 14 Tagen davon zurücktreten. Wurden Sie über dieses Recht nicht informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Eine Falle gibt es dabei: Treten Sie vom neuen Vertrag zurück, beliefert Sie der alte Lieferant nicht automatisch wieder. Schließen Sie dann sofort einen anderen Vertrag ab.

Seit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz müssen Preiserhöhungen beim Strom in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass stehen. Sie haben vier Wochen ab Zustellung Zeit, zu widersprechen. Fällt der Grund für eine Erhöhung weg, muss der Lieferant den Preis spätestens nach sechs Monaten wieder senken.

Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, kann sich auf die Grundversorgung berufen und wird dort nicht wegen schlechter Bonität abgelehnt. Eine Sicherheitsleistung darf höchstens einen monatlichen Teilbetrag ausmachen. Beim Strom haben Sie Anspruch auf zinsenfreie Ratenzahlung.

Vertreter an der Tür und am Telefon

Die allermeisten Wechsel laufen online und problemlos. Ärger gibt es fast immer dort, wo jemand Druck macht. Seien Sie vorsichtig, wenn

  • jemand an der Tür „nur kurz die Rechnung sehen“ will oder nach der Zählpunktbezeichnung fragt,
  • ein Angebot angeblich nur heute gilt,
  • ein Anrufer behauptet, er komme „vom Netzbetreiber“ und Ihr Tarif müsse umgestellt werden.

Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Ein seriöser Lieferant lässt Ihnen Zeit, und für Haustür- und Onlineverträge gilt ohnehin das Rücktrittsrecht von 14 Tagen.

Wo Sie kostenlos Hilfe bekommen

Die Energie-Hotline der E-Control erreichen Sie gebührenfrei unter 0800 21 20 20. Dort hilft man auch bei der Auswahl eines neuen Tarifs. Kommt es zum Streit mit dem Lieferanten, etwa über eine Abrechnung, beschweren Sie sich zuerst dort. Hilft das nicht, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle der E-Control. Sie strebt eine Lösung binnen sechs Wochen an, und solange das Verfahren läuft, ist der strittige Betrag nicht fällig. Sie zahlen in dieser Zeit den Durchschnitt der letzten drei Rechnungen. Rechtliche Fragen zu Verträgen beantworten auch die Arbeiterkammer und der VKI.

Was es bringt

Dass der Wechsel funktioniert, zeigen die Zahlen der Behörde. Im ersten Halbjahr 2026 haben 234.982 Strom- und Gaskundinnen und -kunden den Lieferanten gewechselt, der bisherige Halbjahresrekord aus 2019 lag bei rund 219.000. Am wechselfreudigsten waren beim Strom die Niederösterreicher mit 4,8 %, in Tirol waren es nur 0,8 %. Wer noch nie gewechselt hat, betritt also kein Neuland.

Die E-Control sagt selbst, dass sich beim Wechsel „mehrere hundert Euro im Jahr“ sehr einfach einsparen lassen. Den neutralen Überblick über alle Angebote an Ihrer Adresse liefert der Tarifkalkulator der E-Control, eine zweite Sicht bietet unsere Vergleichsseite. Wer einen Fixpreis mit Enddatum hat, trägt dieses Datum in unsere Vertragserinnerung ein und entscheidet rechtzeitig selbst, wie es weitergeht.

Quellen

  1. E-Control: So einfach ist der Anbieterwechsel (2026-09-29)
  2. E-Control: Was passiert bei Insolvenz eines Strom- oder Gaslieferanten? (2026-09-29)
  3. E-Control: Auffangversorgung (2026-09-29)
  4. Sozialministerium, Konsumentenfragen: Strom und Gas (2026-09-29)
  5. Sozialministerium, Konsumentenfragen: So wechseln Sie den Stromlieferanten (2026-09-29)
  6. Verbraucherrecht.at: Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine (2026-09-29)
  7. E-Control: 420.904 Strom- und Gaslieferantenwechsel im Jahr 2025 (2026-02-04)
  8. E-Control: Rekord beim Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten im ersten Halbjahr (2026-08-06)

Fakten geprüft am 29. September 2026.

Häufige Fragen

Kann beim Lieferantenwechsel der Strom oder das Gas ausfallen?
Nein. Laut E-Control beliefert Sie der alte Lieferant bis zum Wechseltag, danach übernimmt der neue. Leitung, Zähler und Netzbetreiber bleiben gleich.
Was passiert, wenn mein Lieferant in Konkurs geht?
Ihre Versorgung bleibt laut E-Control sichergestellt: beim Strom über die Auffangversorgung, beim Gas über die Ersatzversorgung. Die Auffangversorgung ist auf höchstens sechs Monate befristet, schließen Sie also bald einen neuen Vertrag ab.
Kostet der Wechsel etwas?
Nein. Die E-Control beschreibt den Wechsel als kostenlos und ohne Risiko. Achten Sie nur darauf, dass beim alten Lieferanten keine Bindung mehr läuft. Eine Bindung darf höchstens ein Jahr dauern.
Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?
Nein. Am einfachsten überlassen Sie die Kündigung mit einer Vollmacht dem neuen Lieferanten. Er teilt Ihnen auch mit, ab wann er Sie beliefert.