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Strom- und Gasanbieter wechseln in Österreich: Ablauf, Fristen und Fallen

E-Control Tarifkalkulator, höchstens drei Wochen Wechseldauer, 14 Tage Rücktritt, neue Regeln zu Preisänderungen seit dem ElWG und typische Fallen beim Wechsel.

In Österreich wechselt nur ein kleiner Teil der Haushalte jedes Jahr den Strom- oder Gasanbieter. 2025 lag die Wechselrate laut E-Control bei Strom bei 5,4 %, bei Gas bei 6,3 %. Im ersten Halbjahr 2026 haben aber so viele Kundinnen und Kunden gewechselt wie noch nie in einem Halbjahr, insgesamt 234.982. Der Grund liegt auf der Hand: Seit dem Frühjahr steigen die Großhandelspreise wieder, und viele wollen sich absichern, bevor die neuen Tarife kommen. Die E-Control selbst sagt dazu nüchtern, dass sich beim Wechsel „mehrere hundert Euro im Jahr“ sehr einfach einsparen lassen.

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind groß. In Niederösterreich haben im ersten Halbjahr 4,8 % der Stromkundinnen und -kunden gewechselt, in Oberösterreich und der Steiermark je 3,3 %. Tirol bildet mit 0,8 % das Schlusslicht. Wer in einem Land mit wenig Wechselbereitschaft wohnt, ist oft seit Jahrzehnten beim Landesversorger und hat nie verglichen.

Wer den Markt beaufsichtigt

Zuständig ist die E-Control, die Regulierungsbehörde für Strom und Gas in Wien. Sie verkauft selbst keine Energie, betreibt aber mit dem Tarifkalkulator den amtlichen Tarifvergleich. Er ist kostenlos, zeigt alle Angebote an Ihrer Adresse und nennt die Tarifblätter und Bedingungen. Vorstand Michael Strebl sagte im August, ein Preisvergleich zahle sich aus, idealerweise mit diesem Rechner.

Daneben gibt es kommerzielle Vergleichsportale, die für vermittelte Verträge Provisionen bekommen. Auch Switchly verlinkt auf seiner Vergleichsseite Partnerangebote und verdient an einem Wechsel. Einen „besten“ Anbieter nennen wir nicht, weil das Ergebnis von Netzgebiet, Verbrauch und Tarifart abhängt. Den Tarifkalkulator der E-Control empfehlen wir als neutrale Gegenprobe.

Der Wechsel in drei Schritten

  1. Vergleichen. Sie brauchen Ihren Jahresverbrauch in kWh, Ihre Postleitzahl und im Idealfall die Zählpunktnummer. Alles steht auf der Jahresabrechnung. Unser Rechnungs-Check zeigt, wo.
  2. Beim neuen Lieferanten anmelden. Sie schließen den neuen Vertrag ab und bevollmächtigen den neuen Lieferanten, den alten Vertrag zu kündigen. Am einfachsten ist es laut Sozialministerium, die Kündigung dem neuen Lieferanten zu überlassen. Er übernimmt alle nötigen Schritte.
  3. Warten und Zählerstand notieren. Der neue Lieferant wickelt alles ab und teilt Ihnen den Wechseltermin mit.

Der Wechsel dauert höchstens drei Wochen. Wenn Ihr Vertrag zu einem bestimmten Datum endet, werden Sie am besten etwa einen Monat vorher aktiv. Der Wechsel ist für Haushalte kostenlos, die Versorgung wird nicht unterbrochen. Netz und Zähler bleiben beim örtlichen Netzbetreiber.

Welche Tarifarten es gibt

Das Sozialministerium unterscheidet vier Grundtypen. Beim Fixpreis ist der Energiepreis für eine bestimmte Zeit garantiert. Variable Tarife werden nach einem Index angepasst, etwa dem Österreichischen Strompreisindex. Andere Tarife passt der Lieferant nach eigenen Regeln an. Dynamische Stundentarife geben den Börsenpreis Stunde für Stunde weiter. Welche Art zu Ihnen passt, hängt davon ab, ob Sie Verbrauch verschieben können und wie viel Schwankung Sie aushalten.

Fristen, Rücktritt und Bindung

Als Konsumentin oder Konsument können Sie einen Energieliefervertrag mit zwei Wochen Frist kündigen, sofern keine Bindungsfrist läuft. Tarife mit Preisgarantie haben oft eine Bindung. Eine Bindung darf höchstens ein Jahr ab Vertragsabschluss dauern, bei dynamischen Tarifen ist sie verboten. Der Lieferant selbst muss acht Wochen Kündigungsfrist einhalten.

Verträge, die Sie zu Hause oder online abschließen, können Sie 14 Tage lang schriftlich widerrufen. Wurden Sie vor dem Abschluss nicht über das Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Achtung: Wenn Sie vom neuen Vertrag zurücktreten, beliefert Sie der alte Lieferant nicht automatisch weiter.

Was das neue ElWG ändert

Seit dem 24. Dezember 2025 gilt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz in weiten Teilen. Für Stromverträge haben Lieferanten nun ein gesetzliches Recht, Preise zu ändern. Eine Erhöhung darf frühestens sechs Monate nach Lieferbeginn oder nach der letzten Anpassung wirken und muss in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass stehen. Sie haben vier Wochen ab Zustellung Zeit, zu widersprechen. Widersprechen Sie, endet der Vertrag spätestens drei Monate nach dem folgenden Monatsletzten. Fallen die Gründe für eine Erhöhung weg, muss der Lieferant den Preis innerhalb von sechs Monaten wieder senken.

Seit 1. April 2026 können Sie zudem zwischen einem dynamischen und einem Fixpreis-Tarif wählen. Dynamische Tarife geben die Börsenpreise weiter und dürfen keine Bindungsfrist haben. Ebenfalls seit 1. April gibt es den Sozialtarif: Haushalte, die von der ORF-Beitragspflicht befreit sind, zahlen für die ersten 2.900 kWh im Jahr 6 Cent pro kWh netto.

Typische Fallen

Haustürgeschäfte. Vertreterinnen und Vertreter an der Tür sind nach wie vor unterwegs. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und geben Sie keine Zählpunktnummer heraus. Bei Unsicherheit hilft die Energie-Hotline der E-Control unter 0800 21 20 20.

Neukundenpreis und Folgejahr. Viele Angebote haben einen günstigen Preis im ersten Jahr und einen höheren danach. Ein Beispiel vom September 2026: Der Verbund verlangt im Österreich-Tarif für Neukunden im ersten Vertragsjahr 10 Cent pro kWh netto, ab dem zweiten Jahr 15 Cent, dazu eine Grundpauschale von 4,20 € netto im Monat. Rechnen Sie immer beide Jahre durch.

Index- und Floater-Tarife. Variable Tarife, die an einen Index wie den ÖSPI gekoppelt sind, folgen dem Großhandel. Das ist 2026 ein Risiko: Der ÖSPI für Oktober liegt fast doppelt so hoch wie vor einem Jahr.

Wenn es Ärger gibt

Beschweren Sie sich zuerst beim Lieferanten. Kommt keine Lösung, können Sie sich an die Schlichtungsstelle der E-Control wenden. Sie will Fälle etwa zu Abrechnungen binnen sechs Wochen lösen. Solange das Verfahren läuft, ist der strittige Betrag nicht fällig, Sie zahlen nur den Durchschnitt der letzten drei Rechnungen.

Wer Zahlungsschwierigkeiten hat, kann sich auf die Grundversorgung berufen und wird dort nicht wegen seiner Bonität abgelehnt. Eine Sicherheitsleistung darf höchstens einen monatlichen Teilbetrag ausmachen. Beim Strom haben Sie gesetzlich Anspruch auf zinsenfreie Ratenzahlung, beim Gas liegt das im Ermessen des Lieferanten.

Wann sich der Wechsel lohnt

Er lohnt sich, wenn Ihr aktueller Energiepreis deutlich über dem liegt, was der Tarifkalkulator oder unser Tarifvergleich für Ihre Adresse zeigt, und wenn keine teure Bindung mehr läuft. Besonders Haushalte, die seit Jahren beim Landesversorger im Standardtarif sind, sollten nachrechnen. Prüfen Sie Strom und Gas getrennt, denn nicht jeder Anbieter mit günstigem Strom liefert auch günstiges Gas, und rechnen Sie einen Paketrabatt gegen die Einzelpreise. Wer gerade eine Bindung hat, notiert sich deren Ende. Ab dann gelten wieder die zwei Wochen Kündigungsfrist.

Quellen

  1. Sozialministerium, Konsumentenfragen: So wechseln Sie den Stromlieferanten (2025-12-11)
  2. Sozialministerium, Konsumentenfragen: Strom und Gas (2026-09-28)
  3. E-Control: Rekord beim Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten im ersten Halbjahr (2026-08-06)
  4. E-Control: 420.904 Strom- und Gaslieferantenwechsel im Jahr 2025 (2026-02-04)
  5. help.ORF.at: Verbund hebt Strompreis für Neukunden an (2026-09-24)
  6. Verbraucherrecht.at: Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine (2026-01-26)
  7. E-Control Tarifkalkulator (2026-09-29)
  8. Österreichische Energieagentur: Großhandelspreisindizes steigen im Oktober weiter deutlich (2026-09-23)

Fakten geprüft am 29. September 2026.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Anbieterwechsel in Österreich?
Höchstens drei Wochen. Das Sozialministerium empfiehlt, etwa einen Monat vor Ende des alten Vertrags aktiv zu werden. Der neue Lieferant kündigt den alten Vertrag für Sie.
Kostet der Wechsel etwas oder wird der Strom abgedreht?
Der Wechsel selbst ist für Haushalte kostenlos, und die Versorgung wird dabei nicht unterbrochen. Leitung und Zähler bleiben beim Netzbetreiber, nur der Lieferant ändert sich.
Kann ich einen Vertrag wieder rückgängig machen?
Verträge, die zu Hause oder online abgeschlossen wurden, können Sie 14 Tage lang schriftlich widerrufen. Wurden Sie über das Rücktrittsrecht nicht informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Danach beliefert Sie der alte Lieferant nicht automatisch weiter, Sie brauchen also sofort einen neuen Vertrag.
Wo finde ich einen neutralen Tarifvergleich?
Die E-Control betreibt mit dem Tarifkalkulator einen kostenlosen, amtlichen Vergleich, der alle Angebote an Ihrer Adresse zeigt. Kommerzielle Vergleichsportale finanzieren sich über Provisionen.