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Gasanbieter wechseln vor dem Winter 2026/27: Dauer, Fristen und worauf Sie achten

Speicher zu 58 % voll, Neukundenpreise um 12 Cent, Grundversorgung oft über 1.000 € teurer: Ablauf und Dauer des Gaswechsels, Fristen und Bonusfallen.

Die Heizsaison beginnt in diesem Jahr mit einer unangenehmen Zahl: Am 2. Oktober 2026 waren die deutschen Gasspeicher laut Bundesnetzagentur zu 58 % gefüllt, 143,5 Terawattstunden, und damit deutlich niedriger als in den Vergleichszeiträumen vergangener Jahre. Die Versorgung sei stabil, schreibt die Behörde, ein sparsamer Umgang mit Gas bleibe angesichts des weiterhin erhöhten Preisniveaus aber sinnvoll. Für Haushalte heißt das: Der Tarif, mit dem Sie in den Winter gehen, entscheidet über mehrere hundert Euro.

Was Gas im Oktober 2026 kostet

Verivox gibt den durchschnittlichen Neukundenpreis Anfang Oktober 2026 mit rund 12 Cent pro kWh an, bezogen auf einen Haushalt mit 20.000 kWh im Jahr. Das ist deutlich mehr als zu Jahresbeginn: Die Bundesnetzagentur modellierte für Januar 2026 noch 9,6 Cent für Neukunden. Dazwischen lag der Angriff der USA auf den Iran, nach dem sich die Beschaffungskosten an den Börsen laut Verivox nahezu verdoppelten, weil Förderanlagen und Transportwege ausfielen.

Wie groß der Abstand zwischen den Tarifen ist, zeigt das Verivox-Beispiel für Weimar: Der günstigste Tarif kostete 2.314,09 € im Jahr, die Grundversorgung 3.582,83 €. Differenz: 1.268,74 €. Solche Abstände sind nicht überall so groß, aber wer seit der Krise 2022 nie gewechselt hat oder nach einer Anbieterpleite in der Grundversorgung gelandet ist, zahlt sehr wahrscheinlich zu viel. Den Vergleich für Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch finden Sie unter Gastarife vergleichen; Partnerangebote sind dort als solche gekennzeichnet.

Ein Posten steigt unabhängig vom Anbieter: der CO2-Preis. Verivox beziffert ihn bei 20.000 kWh auf rund 280 € im Jahr 2026, nach 238 € im Jahr 2025 und 220 € im Jahr 2024. Dafür ist die Gasspeicherumlage seit Januar 2026 abgeschafft.

So viele wechseln, und so viel sparen sie

Gas wechseln ist in Deutschland kein Nischenphänomen mehr. Rund 2,1 Millionen Haushalte haben laut Bundesnetzagentur 2025 ihren Gaslieferanten gewechselt und dabei zusammen etwa 126 Millionen Euro gespart. Für 2026 rechnet die Behörde bei gleicher Wechselquote mit einem Sparpotenzial von rund 390 Millionen Euro, weil der Abstand zwischen alten und neuen Verträgen größer geworden ist. Behördenpräsident Klaus Müller nennt den Wechsel eine attraktive Möglichkeit, die Kosten zu senken.

Wie der Wechsel abläuft

Der Ablauf ist derselbe wie beim Strom, und er ist einfacher, als viele fürchten.

  1. Rechnung heraussuchen. Der neue Anbieter braucht Name und Anschrift, Zählernummer, den Namen des bisherigen Lieferanten und Ihre Kundennummer. Die elfstellige Marktlokations-ID, die beim Strom seit Juni 2025 im Vordergrund steht, fragen Gasanbieter in der Regel nicht ab; die Zählernummer steht auf der letzten Rechnung.
  2. Verbrauch prüfen. Rechnen Sie mit dem Wert der letzten Jahresrechnung, nicht mit dem Abschlag. Wer den Verbrauch zu niedrig angibt, bekommt im Sommer eine Nachzahlung, wer zu hoch schätzt, einen falschen Vergleich.
  3. Tarif abschließen. Online dauert das wenige Minuten. Der neue Anbieter kündigt in der Regel den alten Vertrag für Sie, dafür erteilen Sie ihm im Antrag eine Vollmacht.
  4. Nichts passiert am Zähler. Die Bundesnetzagentur formuliert es eindeutig: Eine Belieferungsunterbrechung ist ausgeschlossen. Leitung, Zähler und Netzbetreiber bleiben gleich. Kündigung und Wechsel sind für Haushaltskunden kostenfrei.
  5. Zählerstand notieren. Am Tag des Lieferbeginns lesen Sie den Zähler ab und melden den Stand beiden Anbietern. Das vermeidet Streit über die Schlussrechnung.

Ein Hinweis der Verbraucherzentrale ist beim Gas besonders wichtig: Kündigungen, die zeitkritisch sind, sollten Sie selbst erklären. Wenn Ihre Kündigungsfrist in wenigen Tagen abläuft, verlassen Sie sich nicht auf den neuen Anbieter, sondern kündigen Sie zusätzlich selbst per E-Mail und heben die Bestätigung auf.

Wie lange es dauert

Hier ist 2026 etwas in Bewegung. § 20a EnWG begrenzt das Wechselverfahren auf höchstens drei Wochen. Seit dem 1. Januar 2026 schreibt dasselbe Gesetz zusätzlich vor, dass der technische Vorgang des Energielieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein muss. Der Wortlaut gilt für alle Energielieferanten, also auch für Gas. Beim Strom funktioniert der 24-Stunden-Wechsel seit dem 6. Juni 2025. Beim Gas laufen die Marktprozesse der Netzbetreiber nach einer anderen Festlegung der Bundesnetzagentur, und ob der schnelle Wechsel dort schon überall umgesetzt ist, konnten wir nicht bestätigen. Rechnen Sie deshalb weiter mit bis zu drei Wochen, plus der Kündigungsfrist Ihres alten Vertrags.

Die Fristen selbst: In der Grundversorgung kommen Sie jederzeit mit zwei Wochen heraus. Bei Sonderverträgen darf die Erstlaufzeit bis zu 24 Monate betragen; danach gilt bei Verträgen seit März 2022 höchstens ein Monat Kündigungsfrist. Erhöht Ihr Anbieter den Preis, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum Tag der Erhöhung, die Details stehen in unserem Artikel zum Sonderkündigungsrecht. Online, am Telefon oder an der Haustür geschlossene Verträge können Sie 14 Tage lang widerrufen.

Bonus, Preisgarantie, Vorkasse: die drei Stolpersteine

Bonustarife. Ein Neukundenbonus macht einen Tarif im ersten Jahr billig, ein Sofortbonus wird meist 60 Tage nach Lieferbeginn gezahlt. Die Verbraucherzentrale warnt in ihrem Ratgeber vom August 2026: Im zweiten Jahr sind Bonus-Tarife oft besonders teuer, nach einem Jahr sollten Sie einen weiteren Wechsel einplanen. Tückisch ist die Zwölf-Monats-Bedingung. Wer einen Vertrag mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit zum Ende des ersten Vertragsjahres kündigt, erreicht im Normalfall keine zwölfmonatige Belieferung und verliert den Bonus. Prüfen Sie außerdem, ob der Bonus an einen Mindestverbrauch gebunden ist, ob ein Umzug im ersten Jahr ihn kostet und ob Sie als „Neukunde“ gelten (meist: in den letzten sechs Monaten nicht von diesem Anbieter beliefert). Die Verbraucherzentrale rät, Tarife immer auch ohne Boni zu vergleichen und Screenshots des Angebots sowie die AGB zu speichern.

Preisgarantie. Verivox weist darauf hin, dass Tarife mit Preisgarantie über die gesamte Laufzeit, bis zu 24 Monate, verfügbar sind, und empfiehlt sie angesichts der Schwankungen. Lesen Sie, was die Garantie umfasst: Eine eingeschränkte Garantie deckt nur den Energiepreis, Steuern, Netzentgelte und Umlagen dürfen dann weitergegeben werden. Beim Gas wiegt das schwer, weil der CO2-Preis jedes Jahr neu festgelegt wird.

Vorkasse und Kaution. Tarife mit Vorauszahlung sind billiger, weil Sie dem Anbieter Kredit geben. Geht er pleite, ist das Geld meist weg, und Sie landen in der Ersatzversorgung. Nach den Insolvenzen von 2021 und 2022 ist das kein theoretisches Risiko.

Was 2027 schon absehbar ist

Für den CO2-Preis gibt es eine Richtung: Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 beschlossen, den Korridor von 55 bis 65 € je Tonne auch 2027 beizubehalten, der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und in den Umweltausschuss überwiesen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht, aber ein Preissprung im Übergangsjahr vor dem europäischen Emissionshandel 2028 ist damit unwahrscheinlich. Die Netzentgelte für Gas legen die Netzbetreiber üblicherweise im Herbst für das Folgejahr fest; Zahlen für 2027 lagen uns Anfang Oktober nicht vor. Der Großhandelspreis bleibt die große Unbekannte, solange die Speicher so niedrig stehen.

Für die Entscheidung heißt das: Wer heute in einem teuren Vertrag oder der Grundversorgung sitzt, gewinnt durch Warten nichts. Ein Tarif mit zwölf Monaten Laufzeit und vollständiger Preisgarantie nimmt das Winterrisiko heraus, ohne Sie bis 2028 zu binden. Wer eine Gasheizung hat, die älter als 20 Jahre ist, sollte parallel durchrechnen, was eine Wärmepumpe kosten würde, der Wärmepumpen-Rechner gibt eine erste Größenordnung. Und damit Sie den nächsten Preisbrief nicht verpassen, trägt der Preiswecker das Ende Ihrer Laufzeit und Ihrer Preisgarantie ein und meldet sich rechtzeitig.

Quellen

  1. Verivox: Gaspreisentwicklung (2026-10-02)
  2. Bundesnetzagentur: Aktuelle Lage der Gasversorgung (2026-10-02)
  3. Bundesnetzagentur: Neue Daten zu Lieferantenwechseln (2026-03-11)
  4. § 20a EnWG: Lieferantenwechsel (2026-10-03)
  5. Bundesnetzagentur: Kündigung von Energielieferverträgen (2026-10-03)
  6. Verbraucherzentrale: So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab (2025-05-28)
  7. Verbraucherzentrale: Was Sie bei Bonus-Tarifen für Strom und Gas beachten sollten (2026-08-05)
  8. Deutscher Bundestag: CO2-Preis soll 2027 stabil gehalten werden (2026-09-24)

Fakten geprüft am 8. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Gasanbieterwechsel?
Das Gesetz erlaubt höchstens drei Wochen. Seit dem 1. Januar 2026 verlangt § 20a EnWG den technischen Wechsel binnen 24 Stunden an jedem Werktag für alle Energielieferanten, also auch Gas. Ob die Marktprozesse der Gasnetzbetreiber das schon leisten, ist nicht abschließend geklärt. Planen Sie mit drei Wochen plus Ihrer Kündigungsfrist.
Wird mein Gas beim Wechsel abgestellt?
Nein. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass eine Unterbrechung der Belieferung ausgeschlossen ist. Leitung, Zähler und Netzbetreiber bleiben gleich, nur die Rechnung kommt von einem anderen Unternehmen.
Lohnt sich ein Bonustarif beim Gas?
Nur, wenn Sie nach dem ersten Jahr wieder wechseln. Die Verbraucherzentrale warnt, dass Bonustarife ab dem zweiten Vertragsjahr oft besonders teuer sind. Vergleichen Sie deshalb immer auch die Jahreskosten ohne Bonus.