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Ist ein Anbieterwechsel sicher? Was beim Strom- und Gaswechsel wirklich passiert

Wer kündigt, wie lange es dauert, warum der Strom nie ausfällt und was bei einer Anbieterpleite passiert: die Regeln für Haushalte in Deutschland, mit Quellen.

Viele Menschen in Deutschland bleiben jahrelang beim selben Stadtwerk, obwohl sie wissen, dass es günstiger ginge. Der Grund ist selten Bequemlichkeit allein. Oft steckt eine leise Sorge dahinter: Was, wenn beim Wechsel etwas schiefgeht und die Wohnung plötzlich kalt und dunkel ist? Die kurze Antwort lautet: Das kann nicht passieren. Die lange Antwort steht hier, mit den Paragrafen dazu.

Wer beim Wechsel was erledigt

Ihr Anteil ist klein. Sie wählen einen Tarif und schließen den Vertrag ab, online, per Post oder über ein Vergleichsportal. Alles Weitere macht der neue Lieferant. Er kündigt laut Bundesnetzagentur im Regelfall den Liefervertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter und meldet Sie beim Netzbetreiber an.

Der Netzbetreiber ist die dritte Partei, und er bleibt immer derselbe. Ihm gehören die Leitungen in Ihrer Straße, oft auch der Zähler. Er hat mit dem Wechsel nur insofern zu tun, als er in seinem System einträgt, wer Sie ab einem bestimmten Tag beliefert. Niemand muss dafür in Ihre Wohnung.

Sie sollten am Wechseltag nur eines tun: den Zählerstand ablesen und aufschreiben, am besten mit Foto. Er ist die Grundlage für die Schlussrechnung des alten und die erste Rechnung des neuen Anbieters.

Wie lange es dauert

Beim Strom wird der technische Wechsel seit dem 6. Juni 2025 an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden vollzogen. Der Wechsel ist so alltäglich geworden, dass die Bundesnetzagentur ihn als vollautomatischen Prozess zwischen Lieferanten und Netzbetreibern vorschreibt. Beim Gas gelten die bisherigen Abläufe weiter, der Wechsel darf nach § 20a EnWG höchstens drei Wochen dauern.

Wichtig: Die 24 Stunden betreffen die Technik, nicht Ihren Vertrag. Läuft beim alten Anbieter noch eine Mindestlaufzeit, wechseln Sie zum Ende dieser Laufzeit. Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen, danach verlängert sich ein Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist. Aus der Grundversorgung kommen Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist heraus.

Was garantiert nicht passiert

Der Strom fällt nicht aus, und das Gas bleibt an. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu, eine Unterbrechung der Belieferung sei ausgeschlossen. Der Grund ist einfach: Gibt es für Ihre Wohnung gerade keinen zugeordneten Vertrag, beliefert Sie automatisch der Grundversorger vor Ort. Das ist in Deutschland gesetzlich so organisiert, damit niemand zwischen zwei Verträgen ohne Energie dasteht.

Es kommen auch keine Kosten für den Wechsel selbst auf Sie zu. § 20a EnWG sagt, der Lieferantenwechsel dürfe für den Verbraucher „mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein“. Eine Wechselgebühr ist also nicht erlaubt.

Wenn der neue Anbieter pleitegeht

Diese Angst hat einen realen Hintergrund. Ende 2021 stellten mehrere Billiganbieter die Belieferung ein, Das Licht blieb bei den Betroffenen trotzdem an. Wer seinem Anbieter nicht mehr zugeordnet werden kann, fällt nach § 38 EnWG automatisch in die Ersatzversorgung des Grundversorgers.

Die Ersatzversorgung dauert höchstens drei Monate. Sie ist oft teurer als ein normaler Vertrag, der Grundversorger darf sie laut Gesetz aber nur zu Beschaffungskosten kalkulieren, die bei kurzfristigem Einkauf an der Börse entstehen. Nutzen Sie diese Zeit, um in Ruhe einen neuen Vertrag abzuschließen. Aus diesem Grund raten wir von Tarifen mit Vorkasse für ein ganzes Jahr ab. Bei monatlichen Abschlägen steht im Ernstfall nur wenig Geld aus.

Bedenkzeit, Preiserhöhung, Umzug

Haben Sie online, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen, können Sie den Vertrag 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen. Bei Strom und Gas beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss. Fehlt die ordnungsgemäße Belehrung, verlängert sie sich, endet aber spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 BGB).

Eine Preiserhöhung muss Ihr Anbieter mindestens einen Monat vorher ankündigen, in der Grundversorgung sechs Wochen. Sie können dann ohne Frist zum Tag der Erhöhung kündigen, eine Gebühr darf der Anbieter dafür nicht verlangen (§ 41 Abs. 5 EnWG).

Ziehen Sie um, dürfen Sie mit sechs Wochen Frist kündigen. Das gilt nicht, wenn Ihr Anbieter Ihnen binnen zwei Wochen anbietet, Sie an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern (§ 41b EnWG).

Woran Sie unseriöse Verkäufer erkennen

Die meisten Probleme beim Anbieterwechsel entstehen nicht im Netz, sondern an der Haustür und am Telefon. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt, dass sich Vertreter manchmal als Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke ausgeben oder Verträge unterschieben. Typische Zeichen:

  • Jemand will „nur kurz die Rechnung sehen“ oder fragt nach Zählernummer oder Marktlokations-ID (MaLo-ID). Mit der MaLo-ID kann ein Versorger Ihren bisherigen Vertrag im automatisierten Verfahren kündigen.
  • Sie sollen sofort unterschreiben, weil ein Angebot „nur heute“ gilt.
  • Ein Anrufer behauptet, Ihr Vertrag sei bereits umgestellt, Sie müssten nur noch bestätigen.

Dagegen hilft das Gesetz. Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung brauchen die Textform, ein Ja am Telefon allein reicht nicht (§ 41b EnWG). Kündigt jemand in Ihrem Namen, muss der alte Anbieter die Kündigung innerhalb einer Woche in Textform bestätigen. Kommt so ein Schreiben, ohne dass Sie gewechselt haben, melden Sie sich sofort beim alten Anbieter und widerrufen den neuen Vertrag.

Wo Sie kostenlos Hilfe bekommen

Erster Ansprechpartner ist Ihr Anbieter. Er muss eine Beschwerde innerhalb von vier Wochen beantworten (§ 111a EnWG). Hilft das nicht, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie. Sie wird von Verbraucher- und Branchenverbänden getragen, und das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Allgemeine Fragen beantwortet der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur unter 0228 14 15 16, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Persönliche Beratung zu Verträgen und Rechnungen bieten die Verbraucherzentralen der Länder.

Und was bringt das Ganze?

Die Sicherheit ist die eine Seite, der Preis die andere. Verivox rechnet für 4.000 kWh Strom ein Beispiel aus Pirmasens vor: 1.904,95 € im Jahr in der Grundversorgung, 1.016,15 € im günstigsten Neukundentarif. Nicht jeder Haushalt spart so viel, aber ein Blick lohnt sich fast immer. Wenn Sie so weit sind, finden Sie auf unserer Vergleichsseite, worauf Sie beim Einstellen des Vergleichs achten sollten. Und wer gerade erst gewechselt hat, trägt das Ende der Preisgarantie in die Vertragserinnerung ein.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel (2026-09-29)
  2. Bundesnetzagentur: Vertragsarten und Verbraucherservice Energie (2026-09-29)
  3. § 20a EnWG: Lieferantenwechsel (2026-09-29)
  4. § 38 EnWG: Ersatzversorgung (2026-09-29)
  5. § 41 und § 41b EnWG: Preisänderungen, Textform, Kündigung (2026-09-29)
  6. § 356 BGB: Widerrufsrecht bei Energielieferverträgen (2026-09-29)
  7. Verbraucherzentrale Niedersachsen: Stromversorgerwechsel innerhalb von 24 Stunden (2026-09-29)
  8. Schlichtungsstelle Energie (2026-09-29)
  9. Verivox: Strompreise aktuell (2026-09-29)

Fakten geprüft am 29. September 2026.

Häufige Fragen

Kann mir beim Anbieterwechsel der Strom abgestellt werden?
Nein. Leitung und Zähler bleiben, wie sie sind. Gibt es gerade keinen gültigen Vertrag, beliefert Sie automatisch der Grundversorger. Eine Unterbrechung ist laut Bundesnetzagentur ausgeschlossen.
Was passiert, wenn mein neuer Stromanbieter pleitegeht?
Sie fallen automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers, ohne Unterbrechung. Sie dauert höchstens drei Monate (§ 38 EnWG). In dieser Zeit schließen Sie einen neuen Vertrag ab.
Kostet der Wechsel eine Gebühr?
Nein. Nach § 20a EnWG darf der Lieferantenwechsel für Verbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein. Kündigung und Wechsel sind kostenlos.
Ist ein Vertrag gültig, den ich nur am Telefon zugesagt habe?
Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung brauchen die Textform (§ 41b EnWG). Und selbst ein gültig geschlossener Vertrag lässt sich 14 Tage lang widerrufen.