Photovoltaik 2026: Lohnt sich eine Solaranlage auf dem Eigenheim noch?
Einspeisevergütung ab August 2026, 60-Prozent-Regel, Kosten pro kWp und Speicher, EEG-Entwurf 2027 und warum die Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 zählt.
Wer 2026 in Deutschland über eine Solaranlage nachdenkt, hört zwei widersprüchliche Botschaften. Die Einspeisevergütung sinkt Jahr für Jahr, und seit dem Solarspitzengesetz gibt es in manchen Sommerstunden gar kein Geld mehr für eingespeisten Strom. Gleichzeitig ist Netzstrom teuer geblieben, und Speicher sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale inzwischen so günstig, dass sie sich fast immer rechnen. Beides stimmt. Entscheidend ist, wie viel Sonnenstrom Sie selbst verbrauchen.
Einspeisen bringt wenig, selbst nutzen viel
Für Anlagen auf Gebäuden, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gelten laut Bundesnetzagentur diese Sätze:
- Teileinspeisung bis 10 kW: 7,70 Cent pro kWh
- Teileinspeisung 10 bis 40 kW: 6,66 Cent
- Volleinspeisung bis 10 kW: 12,22 Cent
- Volleinspeisung 10 bis 40 kW: 10,24 Cent
Die Vergütung sinkt für neue Anlagen alle sechs Monate um 1 % und gilt dann 20 Jahre. Von der im Solarpaket I angekündigten Erhöhung um 1,5 Cent hätten Eigenheime ohnehin nichts gehabt: Sie betraf laut Bundesnetzagentur nur Anlagen ab 40 kW und ist nicht in Kraft, weil die EU-Kommission sie beihilferechtlich nicht genehmigt hat.
Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, ersetzt dagegen Strom zum vollen Haushaltspreis. Die Verbraucherzentrale beziffert das auf 30 bis 40 Cent pro kWh. Deshalb rechnet sich heute die Anlage, die möglichst viel Sonnenstrom im Haus behält: mit Speicher, Wärmepumpe, Wallbox oder zumindest mit Geräten, die mittags laufen.
Was das Solarspitzengesetz bedeutet
Seit dem 25. Februar 2025 gelten für neue Anlagen drei Regeln:
- In Stunden mit negativen Börsenpreisen gibt es keine Einspeisevergütung. Der 20-jährige Förderzeitraum verlängert sich dafür um diese Zeit.
- Anlagen ab 7 kWp müssen ein intelligentes Messsystem und eine Steuerbox bekommen.
- Jede neue Anlage ohne diese Technik darf nur 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Das gilt auch für kleinere Anlagen unter 7 kWp, bei denen der Einbau freiwillig ist.
Für Hausbesitzer heißt das: Mittagsspitzen im Sommer sind für das Netz ein Problem und für Sie wenig wert. Ein Speicher, der den Überschuss in den Abend verschiebt, löst beides. Der Einbau intelligenter Messsysteme kommt allerdings nur langsam voran. Fragen Sie beim Angebot, wer das Messsystem stellt und wann.
Was eine Anlage kostet
Die Verbraucherzentrale hat im August 2026 aktuelle Durchschnittspreise zusammengestellt, jeweils inklusive Montage:
| Anlagengröße | Preis pro kWp |
|---|---|
| 4 bis 6 kWp | 2.090 € |
| 6 bis 8 kWp | 1.820 € |
| 8 bis 9 kWp | 1.520 € |
Eine 9-kWp-Anlage kostet damit rechnerisch rund 13.700 € (9 × 1.520 €). Kleine Anlagen sind pro kWp deutlich teurer, weil Gerüst, Planung und Anschluss fast gleich viel kosten. Für Speicher nennt die Verbraucherzentrale 510 € pro kWh bei 4 bis 6 kWh, 480 € bei 6 bis 8 kWh und 410 € bei 8 bis 10 kWh.
Auf Kauf und Montage fällt seit dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer an. Die Verbraucherzentrale hält eine Rücknahme dieses Nullsteuersatzes für sehr unwahrscheinlich.
Wie schnell sich Ihre Anlage bezahlt macht, hängt von Dachausrichtung, Verbrauch und Eigenverbrauchsanteil ab. Unser Solarrechner schätzt Ertrag und Amortisation für Ihre Werte.
Lohnt sich ein Speicher?
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale vom Juli 2026 ist ein Batteriespeicher bei den aktuellen Strompreisen und den gesunkenen Speicherpreisen fast immer wirtschaftlich sinnvoll. Ohne Speicher decken typische Anlagen rund 25 bis 30 % des Strombedarfs, mit Speicher sind bis zu 70 % möglich. Ein Speicher hält 10 bis 15 Jahre, die Module 20 bis 30 Jahre und länger. Rechnen Sie also damit, den Speicher einmal zu ersetzen.
Was sich 2026 und 2027 ändert
EEG 2027. Laut Verbraucherzentrale sieht ein Referentenentwurf für das EEG 2027 vor, dass neue Anlagen je nach Größe nur noch höchstens drei Jahre eine Einspeisevergütung bekommen, statt 20 Jahre. Beschlossen ist das noch nicht. Sicher ist: Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält 20 Jahre lang die feste Vergütung nach den heutigen Regeln. Wer ohnehin plant, sollte mit dem Installateur deshalb früh über den Termin der Inbetriebnahme sprechen. Lassen Sie sich im Angebot einen verbindlichen Termin nennen.
Netzentgelte für Prosumer. Die Bundesnetzagentur arbeitet an einer Reform der Netzentgelte (AgNes). Nach den Überlegungen vom Mai 2026 sollen Haushalte mit eigener Erzeugung einen höheren Grundpreis zahlen, nach Schätzung der Behörde unter 100 € im Jahr. Steckersolargeräte sollen davon ausgenommen sein. Für Erzeugungsanlagen wird zudem ein Einspeiseentgelt von 4 bis 7 € pro kW und Jahr diskutiert, bestehende Anlagen sollen 20 Jahre ab Inbetriebnahme davon ausgenommen bleiben. Die Festlegung soll Ende 2026 kommen, das neue System ab 2029 gelten.
Energy Sharing. Seit Juni 2026 dürfen Anlagenbetreiber Solarstrom an Nachbarn im selben Netzgebiet abgeben. Für Hausbesitzer mit großem Dach und kleinem Verbrauch ist das eine Option. Die Verbraucherzentrale weist aber darauf hin, dass für den geteilten Strom Netzentgelte anfallen, der Mehrerlös gegenüber der Einspeisevergütung bleibt deshalb begrenzt.
Pflichten und Fallen
Jede Anlage, auch ein Balkonkraftwerk, muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Für Balkonkraftwerke gilt: bis 800 W Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung, keine Anmeldung beim Netzbetreiber, aber auch keine Vergütung für eingespeisten Strom.
Achten Sie bei Angeboten darauf, ob Messsystem, Steuerbox und Anmeldung beim Netzbetreiber im Preis enthalten sind. Vergleichen Sie mindestens drei Angebote und lassen Sie sich den erwarteten Eigenverbrauchsanteil schriftlich nennen. Wird Ihnen statt eines Kaufs ein Mietmodell mit langer Laufzeit angeboten, rechnen Sie die Summe aller Monatsraten gegen den Kaufpreis und klären Sie, wer Wartung, Versicherung und Wechselrichtertausch bezahlt.
Und der Reststrom?
Auch mit Anlage und Speicher kaufen Sie im Winter Strom aus dem Netz. Ein Tarif mit niedrigem Arbeitspreis bleibt deshalb wichtig. Mit Speicher oder Wallbox kann ein dynamischer Tarif interessant werden. Nach einem Jahr Betrieb kennen Sie Ihren neuen Netzbezug, und der ist meist deutlich kleiner als vorher. Dann lohnt ein Tarifvergleich mit genau dieser Zahl, denn bei geringem Bezug entscheidet oft der Grundpreis.
Quellen
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze (2026-09-28)
- Verbraucherzentrale: EEG 2023/24, was heute für Photovoltaik-Anlagen gilt (2026-08-01)
- Verbraucherzentrale: Was kostet eine Photovoltaikanlage? (2026-08-28)
- Verbraucherzentrale: Lohnen sich Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen? (2026-07-02)
- Verbraucherzentrale: Lohnt sich Photovoltaik? (2025-09-15)
- Bundesnetzagentur: Aktuelle Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom (2026-05-27)
- Verbraucherzentrale: FAQ zu Steckersolar-Geräten (2026-03-06)
Fakten geprüft am 29. September 2026.