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Was kostet eine Wärmepumpe 2026 und wie viel Förderung gibt es noch?

Anschaffung, KfW-Zuschuss nach der Reform vom Juli 2026, Stromkosten mit Wärmepumpentarif und § 14a: was Hausbesitzer vor dem Heizungstausch wissen müssen.

Der alte Gaskessel läuft noch, aber der Schornsteinfeger hat schon zweimal die Stirn gerunzelt. Wer in Deutschland 2026 vor dieser Frage steht, hat mehr Wahlfreiheit als noch vor einem Jahr, aber auch eine Förderlandschaft, die sich gerade Stück für Stück verändert. Hier die Zahlen, die für die Entscheidung zählen, und wo sie herkommen.

Was das neue Heizungsgesetz seit Juli 2026 vorschreibt

Am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten, so heißt das umgebaute Gebäudeenergiegesetz jetzt. Die Bundesregierung formuliert es so: Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung entfällt. Eigentümer dürfen frei wählen zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse oder weiterhin Gas und Öl.

Ganz frei ist der Weg mit fossilen Brennstoffen aber nicht. Ab 2028 soll eine Grüngasquote gelten, deren Details bis zum 1. Dezember 2026 festgelegt werden. Ab 2029 folgt eine schrittweise Beimischung von Bioanteilen zu Gas und Öl, bis 2045 sollen Brennstoffe klimaneutral sein. Dazu kommt der CO2-Preis: 2026 liegt er zwischen 55 und 65 € je Tonne, und der Bundestag berät seit dem 24. September 2026 einen Gesetzentwurf, der denselben Korridor auch für 2027 festschreibt. Beschlossen ist das noch nicht. Verivox beziffert den CO2-Anteil bei 20.000 kWh Gas im Jahr 2026 auf rund 280 €, nach 238 € im Jahr 2025.

Wer heute eine Gasheizung einbaut, verpflichtet sich also nicht gesetzlich zum Wechsel, kauft aber ein Gerät, dessen Brennstoff politisch vorgezeichnet teurer wird.

Was eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus kostet

Verlässliche Zahlen gibt es nur aus ausgewerteten Angeboten, nicht aus Werbeprospekten. co2online, die vom Bund geförderte Beratungsgesellschaft, nennt in seinem im September 2026 aktualisierten Ratgeber für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus ein Beispiel mit Gesamtkosten von 30.900 € (Herbst 2024). Davon entfielen 11.600 € auf das Gerät selbst, 7.100 € auf Montage und Demontage und 4.400 € auf den Pufferspeicher. Die Verbraucherzentrale kam bei der Auswertung von 160 Angeboten auf einen Durchschnitt von rund 36.000 €, die Spanne reichte von 20.000 bis 63.000 €.

Diese Spanne erklärt sich aus dem Haus, nicht aus dem Gerät. Müssen Heizkörper getauscht werden, kommt ein Warmwasserspeicher dazu, ist der Elektroanschluss alt, steigt die Summe. Erdwärme kostet die Bohrung extra. Holen Sie deshalb mindestens drei Angebote ein, am besten mit einer Heizlastberechnung, und vergleichen Sie Positionen statt Endsummen. Eine erste Einordnung für Ihr Haus liefert unser Wärmepumpen-Rechner.

Wie viel die KfW 2026 noch zahlt

Die Heizungsförderung läuft über das KfW-Programm 458. Seit der Reform vom 21. Juli 2026 gelten laut KfW diese Sätze:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten für alle Antragsteller.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, wenn Sie eine funktionierende fossile Heizung vorzeitig ersetzen. Er sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um je vier Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr.
  • Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Je Kind erhöht sich die Grenze pauschal um 10.000 €.
  • Deckel: zusammen höchstens 70 %, in der niedrigsten Einkommensstufe höchstens 80 %.

Förderfähig sind beim Einfamilienhaus bis zu 28.000 € (vorher 30.000 €). Auch dieser Betrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €. Der höchstmögliche Zuschuss liegt heute also bei 22.400 €. co2online hält für die meisten Haushalte 46 bis 70 % für realistisch. Beim Beispiel mit 30.900 € Gesamtkosten blieben bei 46 % Zuschuss auf 28.000 € rund 18.000 € Eigenanteil, bei 70 % rund 11.300 €.

Zwei Dinge stehen in den KfW-Bedingungen, die oft übersehen werden. Erstens: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, einen Rechtsanspruch gibt es grundsätzlich nicht. Zweitens die Reihenfolge: Sie brauchen eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen, schließen den Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung ab und stellen den Antrag im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. Wer erst bauen lässt und dann beantragt, geht leer aus. Die Bundesregierung kündigt außerdem für das erste Quartal 2027 einen zusätzlichen Bonus für Wärmepumpen aus EU-Produktion an, Höhe und Bedingungen sind noch offen.

Was die Wärmepumpe im Betrieb kostet

Die laufenden Kosten hängen an einer Zahl: der Jahresarbeitszahl (JAZ). Sie sagt, wie viele Kilowattstunden Wärme aus einer Kilowattstunde Strom werden. Die Verbraucherzentrale nennt Luftwärmepumpen mit einer JAZ zwischen 3 und 4 und Grundwasseranlagen mit 5 und mehr; ab 3 gilt eine Anlage als effizient. Am besten läuft sie mit Vorlauftemperaturen zwischen 30 und 50 Grad, also mit Fußbodenheizung oder groß dimensionierten Heizkörpern.

Ein Rechenbeispiel mit dem Verivox-Neukundenpreis von rund 31 Cent pro kWh Strom: Bei einer JAZ von 3 kostet die Kilowattstunde Wärme rund 10,3 Cent, bei einer JAZ von 4 rund 7,8 Cent. Erdgas kostet Neukunden laut Verivox im Oktober 2026 rund 12 Cent pro kWh, und davon kommt wegen der Kesselverluste nicht alles als Wärme im Haus an. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 130 m² weist der Heizspiegel von co2online für 2025 Heizkosten mit Wärmepumpe von 1.260 € im Jahr aus, für 2026 werden rund 1.300 € erwartet. Ihr Haus kann deutlich darüber oder darunter liegen.

Wichtig ist der richtige Stromtarif. Wärmepumpen über 4,2 kW gelten seit dem 1. Januar 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf sie bei Engpässen kurz drosseln, dafür zahlen Sie weniger Netzentgelt: Modul 1 bringt laut Verbraucherzentrale im Schnitt rund 150 € brutto im Jahr (je nach Region 106 bis 210 €, Werte 2024), Modul 2 senkt bei separatem Zähler den Netz-Arbeitspreis um 60 %. Bei einem Beispielhaushalt mit 6.000 kWh Wärmepumpenstrom sind das 360 € im Jahr. Ab etwa 4.000 kWh im Jahr lohnt sich laut Verbraucherzentrale in der Regel ein eigener Wärmepumpenstromtarif, weil die Netzentgelte dort im Schnitt rund 7 Cent pro kWh günstiger sind und die Konzessionsabgabe rund 1,5 Cent niedriger ausfällt. Solche Tarife finden Sie im Tarifvergleich; Angebote, die wir vermitteln, sind als Partnerlinks gekennzeichnet.

Wärmepumpe und Photovoltaik zusammen

Wer ohnehin ein Dach saniert, sollte beide Projekte zusammen rechnen. Eine Wärmepumpe verschiebt einen großen Teil des Stromverbrauchs in den Winter, wenn das Dach wenig liefert; im Frühjahr und Herbst passt es dagegen gut, und Warmwasser lässt sich mittags erwärmen. Was eine Anlage auf Ihrem Dach ungefähr bringt, zeigt der Solarrechner, die Details zu Einspeisevergütung und Solarspitzengesetz stehen in unserem Photovoltaik-Artikel.

Wann der Tausch sinnvoll ist, und wann Sie warten können

Drei Konstellationen sprechen für 2026 oder Anfang 2027: Der Kessel ist über 20 Jahre alt oder störanfällig, Sie ersetzen eine fossile Heizung und bekommen den vollen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % noch bis zum 31. Januar 2027, und Ihr Haus hat bereits Fußbodenheizung oder eine Dämmung, die niedrige Vorlauftemperaturen zulässt.

Warten kann sinnvoll sein, wenn das Haus schlecht gedämmt ist und Heizkörper für 70 Grad Vorlauf hat. Dann rät die Verbraucherzentrale, zuerst über Dämmung und weitere Maßnahmen nachzudenken, weil die Wärmepumpe sonst keine effiziente JAZ erreicht. Jede Verzögerung kostet allerdings Förderung: pro Halbjahr vier Prozentpunkte Bonus und 750 € förderfähige Kosten.

Was niemand sicher sagen kann: ob die Haushaltsmittel 2027 reichen, wie hoch der EU-Bonus ausfällt und wo der CO2-Preis ab 2028 landet, wenn der europäische Emissionshandel für Gebäude startet. Wer sich für Gas entscheidet, sollte wenigstens den Tarif prüfen, und wer die Wärmepumpe einbaut, sollte den Stromvertrag mit anmelden. Preisänderungen Ihres aktuellen Anbieters können Sie sich über den Preiswecker melden lassen.

Quellen

  1. KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458) (2026-10-03)
  2. Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (2026-07-29)
  3. co2online: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Kosten und Förderung (2026-09-24)
  4. Verbraucherzentrale: Wärmepumpe, alles, was Sie wissen müssen (2026-04-14)
  5. Verbraucherzentrale: Wärmepumpenstrom, so heizen Sie günstiger (2026-05-18)
  6. Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) (2026-09-28)
  7. Deutscher Bundestag: CO2-Preis soll 2027 stabil gehalten werden (2026-09-24)
  8. Verivox: Gaspreisentwicklung (2026-10-02)

Fakten geprüft am 4. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss gibt es 2026 für eine Wärmepumpe?
Die KfW zahlt im Programm 458 eine Grundförderung von 30 %. Dazu kommen bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn eine alte fossile Heizung ersetzt wird, und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 %. Insgesamt sind höchstens 70 % möglich, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € höchstens 80 %. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus bis zu 28.000 €, der Höchstzuschuss liegt also bei 22.400 €.
Muss ich nach dem neuen Heizungsgesetz eine Wärmepumpe einbauen?
Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Pflicht, mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie zu heizen, ist entfallen. Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, ab 2028 soll aber eine Grüngasquote kommen und ab 2029 eine schrittweise Beimischung von Bioanteilen.
Brauche ich für die Wärmepumpe einen eigenen Stromtarif?
Nicht zwingend. Die Verbraucherzentrale rät ab etwa 4.000 kWh Wärmepumpenstrom im Jahr zu einem eigenen Tarif, weil die Netzentgelte dort im Schnitt rund 7 Cent pro kWh niedriger sind. Voraussetzung ist meist ein separater Zähler und die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG.