StromGasAktualisiert 3. Oktober 2026

E WIE EINFACH kündigen: Kündigungsfrist, Preiserhöhung, Umzug und Kontakt

E WIE EINFACH kündigen: ein Monat Frist zum Vertragsende, Laufzeiten je Tarif, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, Umzug vier Wochen vorher melden, Kontakt.

E WIE EINFACH ist die Kölner Zweitmarke von E.ON für Strom und Gas. Die E WIE EINFACH GmbH gehört wie eprimo zu den Tochtergesellschaften von E.ON Energie Deutschland, ist seit über 15 Jahren bundesweit aktiv und liefert nach eigenen Angaben seit 2021 ausschließlich Ökostrom. Verkauft wird vor allem online, mit Tarifen wie dem EinPreisTarif mit fester Laufzeit und dem MeinGünstigTarif ohne Bindung. Welche Kündigungsregel für Sie gilt, hängt deshalb vom Tarif ab.

E WIE EINFACH kündigen: so geht es

Die FAQ nennen vier Wege: das Online-Formular unter e-wie-einfach.de/service/kuendigung, die E-Mail an kundenbetreuung@e-wie-einfach.de, das Telefon unter 0221 789 658 06 oder den Brief an E WIE EINFACH GmbH, Postfach 900121, 39133 Magdeburg. Die AGB verlangen Textform, also E-Mail, Brief oder die Kündigungsfunktion der Website; ein Anruf allein genügt nicht, auch wenn der Service Sie dabei anleitet. Geben Sie Kundennummer, Zählernummer, Lieferadresse und das gewünschte Vertragsende an.

Nach Ziffer 1.1.3 der EinPreisTarif-AGB bestätigt E WIE EINFACH die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform und nennt das Vertragsende. Wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, kündigt dieser in der Regel für Sie. Nur beim Sonderkündigungsrecht gilt laut FAQ: Sie müssen in diesem Fall selbst kündigen.

Kündigungsfrist und Laufzeit

Die FAQ fassen es so zusammen: Sie können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende kündigen; wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch. Die Details stehen in den tarifspezifischen AGB.

EinPreisTarif: Mindestlaufzeit zwölf Monate ab Lieferbeginn, beim EinPreisTarif 24 zunächst 24 Monate. Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit oder zum Ende des Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Bis zum Lieferbeginn dürfen Sie beim EinPreisTarif 24 jederzeit kostenlos und fristlos kündigen.

MeinGünstigTarif: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann ab dem mitgeteilten Lieferbeginn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden; E WIE EINFACH selbst darf erstmals zum Ende des ersten Belieferungsjahres kündigen.

Beide Regelungen halten die Grenzen des § 309 Nr. 9 BGB ein: höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit maximal einem Monat Frist. Der EinPreisTarif 24 schöpft das Maximum aus. Ein Aktionsbonus ist laut EPT-AGB an die Erstvertragslaufzeit gebunden.

Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht

Ändert E WIE EINFACH die Preise, haben Sie nach Ziffer 6.5 der EPT-AGB das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen. Die Mitteilung muss nach Ziffer 6.4 spätestens einen Monat vor der Änderung in Textform kommen und Anlass, Umfang und Voraussetzungen erklären. Beim MeinGünstigTarif kündigt E WIE EINFACH Preisänderungen nach Ziffer 7.2.1 sogar mindestens sechs Wochen vorher an, nur zum Monatsersten, und Sie können nach Ziffer 7.2.2 fristlos zum Stichtag kündigen.

Das entspricht § 41 Abs. 5 EnWG. Laut FAQ gibt es je nach Tarif eine Preisgarantie für 12 oder 24 Monate; beim EinPreisTarif sind die garantierten Preisbestandteile bis zum Ende der Erstvertragslaufzeit geschützt, staatliche Umlagen und Netzentgelte können sich trotzdem ändern. Prüfen Sie im Preisschreiben, was genau steigt, und kündigen Sie in Textform vor dem Stichtag. Mehr dazu im Ratgeber Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.

Umzug

E WIE EINFACH möchte den Vertrag mitnehmen: Auf der Umzugsseite heißt es, Sie brauchen die Adresse des neuen Zuhauses, Ihre Zählernummer und den Umzugstermin, idealerweise spätestens vier Wochen vor Einzug. Melden Sie sich später, rechnet E WIE EINFACH für die Abmeldung an der alten Adresse mit drei Werktagen und für die Anmeldung mit etwa sieben Werktagen in die Zukunft. Rückwirkende Ein- und Auszüge werden seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr akzeptiert. Melden können Sie den Umzug im Kundenportal mein.e-wie-einfach.de, in der App oder unter 0221 789 658 06.

Die AGB regeln die Fristen je Tarif: Beim EinPreisTarif sollen Sie den Umzug mit sechs Wochen Vorlauf melden, E WIE EINFACH antwortet binnen zwei Wochen, ob der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt wird; wenn nicht, dürfen Sie mit einer Woche Frist zum Auszug außerordentlich kündigen. Beim MeinGünstigTarif gelten vier Wochen Vorlauf und bei Unmöglichkeit der Weiterbelieferung zwei Wochen Frist zum Umzugstermin. Typische Fälle für die Sonderkündigung nennt die Umzugsseite: kein Gasanschluss im neuen Zuhause, Umzug ins Seniorenheim oder ins Ausland. Wie Sie Strom am neuen Wohnort anmelden, erklärt der Ratgeber Strom anmelden beim Umzug.

Kontakt und Beschwerde

Kundenservice für Bestandskunden: 0221 789 658 00, Mo bis Fr 9 bis 17 Uhr. Umzug, Zählerstand und Kündigung: 0221 789 658 06. Live-Chat laut FAQ Mo bis Fr 9 bis 20 Uhr. Kundenportal mein.e-wie-einfach.de. Postanschrift: E WIE EINFACH GmbH, Postfach 900121, 39133 Magdeburg.

Bei einer Beschwerde rufen Sie zuerst den Kundenservice an; das ist laut FAQ Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren. Danach können Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon 030 2757240-0, anrufen; E WIE EINFACH bezeichnet die Teilnahme als verpflichtend. Allgemeine Auskünfte gibt der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur unter 0228 14 15 16.

Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten

Klären Sie zuerst, welchen Tarif Sie haben und wann die Erstvertragslaufzeit endet; beim EinPreisTarif 24 kann das zwei Jahre dauern. Läuft eine Preisgarantie, die Sie aufgeben würden, oder ein Aktionsbonus, der an die Erstlaufzeit gebunden ist? Kundennummer, Zählernummer und Jahresverbrauch finden Sie auf der Rechnung.

Dann vergleichen Sie Angebote auf unserer Vergleichsseite für Deutschland und lassen den neuen Anbieter die ordentliche Kündigung übernehmen. Der Vertragsende-Alarm erinnert Sie per E-Mail, bevor die Frist von einem Monat zum Vertragsende abläuft. Den Ablauf eines Wechsels erklärt der Ratgeber Stromanbieter wechseln.

E WIE EINFACH kündigen

SituationSo gehen Sie vor
EinPreisTarif (12 oder 24 Monate Erstlaufzeit)Kündigung in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit. Sonst verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und bleibt mit einem Monat Frist kündbar (AGB EPT Ziffer 1.1).
MeinGünstigTarif (ohne feste Laufzeit)Vertrag auf unbestimmte Zeit, Kündigung ab Lieferbeginn mit einem Monat Frist zum Monatsende in Textform (AGB MGT Ziffer 1.1).
PreiserhöhungSonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG: Kündigung ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung. Die Ankündigung muss je nach Tarif mindestens einen Monat (EPT) oder sechs Wochen (MGT) vorher in Textform erfolgen. Sie müssen selbst kündigen.
UmzugUmzugsmitteilung mit neuer Adresse, Zählernummer und Termin, laut Umzugsseite spätestens vier Wochen vor Einzug. Der Vertrag zieht mit; ist das nicht möglich, besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.

Vorteile

  • Kündigung online über Formular oder Kündigungsfunktion auf der Website, per E-Mail, Brief oder Telefon möglich.
  • Bestätigung der Kündigung innerhalb einer Woche mit Angabe des Vertragsendes (AGB EPT Ziffer 1.1.3).
  • Umzugsmeldung im Kundenportal, in der App oder telefonisch.

Nachteile

  • Beim EinPreisTarif 24 bindet die Erstlaufzeit zwei Jahre, das gesetzliche Maximum.
  • Bei einer Preisanpassung müssen Sie selbst kündigen; der Wechsel über den neuen Anbieter reicht dafür nicht.

Häufige Fragen

Wie kündige ich bei E WIE EINFACH?
Über das Online-Formular unter e-wie-einfach.de/service/kuendigung, per E-Mail an kundenbetreuung@e-wie-einfach.de, telefonisch unter 0221 789 658 06 oder per Brief an E WIE EINFACH GmbH, Postfach 900121, 39133 Magdeburg. Die Kündigung muss in Textform erfolgen; die Kündigungsfunktion der Website erfüllt diese Form. Beim Anbieterwechsel kündigt meist der neue Lieferant für Sie.
Welche Kündigungsfrist gilt bei E WIE EINFACH?
Ein Monat zum Vertragsende. Beim EinPreisTarif endet die Erstlaufzeit nach 12, beim EinPreisTarif 24 nach 24 Monaten ab Lieferbeginn; danach läuft der Vertrag unbefristet mit einem Monat Frist weiter. Der MeinGünstigTarif ist ab Lieferbeginn mit einem Monat Frist zum Monatsende kündbar.
Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Ja. E WIE EINFACH muss die Preisänderung in Textform ankündigen (beim EinPreisTarif spätestens einen Monat, beim MeinGünstigTarif mindestens sechs Wochen vorher) und auf das Kündigungsrecht hinweisen. Sie kündigen dann ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens, in Textform.
Was passiert mit meinem Vertrag beim Umzug?
Sie nehmen ihn mit. E WIE EINFACH braucht die neue Adresse, Ihre Zählernummer und den Umzugstermin, am besten vier Wochen vor Einzug. Ist am neuen Wohnort keine Belieferung möglich, etwa ohne Gasanschluss oder bei Umzug ins Ausland, können Sie außerordentlich kündigen.
Wohin mit einer Beschwerde?
Zuerst an den Kundenservice unter 0221 789 658 00. Bleibt die Beschwerde ungelöst, können Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie e. V. in Berlin anrufen; E WIE EINFACH nennt die Teilnahme verpflichtend. Den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur erreichen Sie unter 0228 14 15 16.

Quellen

  1. E WIE EINFACH: FAQ (Kündigung, Preisanpassung, Umzug, Kontakt, Schlichtung) (2026-10-03)
  2. E WIE EINFACH: Umzug (2026-10-03)
  3. E WIE EINFACH: Kontakt (2026-10-03)
  4. E WIE EINFACH: AGB EinPreisTarif Strom (Ziffern 1.1, 5, 6.4, 6.5) (2026-10-03)
  5. E WIE EINFACH: AGB MeinGünstigTarif Strom (Ziffern 1.1, 5, 7.2) (2026-10-03)
  6. E WIE EINFACH: Pressemitteilung 3.11.2022 (E.ON-Tochtergesellschaften, Sitz Köln) (2026-10-03)
  7. § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (Abs. 5 Sonderkündigungsrecht) (2026-10-03)
  8. § 309 Nr. 9 BGB: Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (2026-10-03)