EnBW kündigen: Kündigungsfrist, Preiserhöhung, Umzug, Kontakt
EnBW Strom- oder Gasvertrag kündigen: welche Frist je Tarif gilt, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, Umzug melden, Kündigungs-Hotline und Beschwerdeweg.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in der Durlacher Allee 93 in Karlsruhe gehört dem Land Baden-Württemberg und dem Zweckverband OEW. Mit 5,5 Millionen Strom- und Gaskunden ist sie nach eigenen Angaben der drittgrößte Energieversorger Deutschlands und in weiten Teilen Baden-Württembergs Grundversorger. Sondertarife für Haushalte liefert EnBW bundesweit. Diese Seite stützt sich auf die Service-FAQ von EnBW, die Kontakt- und Streitbeilegungsseiten und auf das Energiewirtschaftsgesetz.
EnBW kündigen: so geht es
Wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, kündigt dieser normalerweise für Sie bei EnBW. EnBW beschreibt das für seine eigenen Neukunden genauso: Der Kundenservice übernimmt die Kündigung beim bisherigen Anbieter. Seit dem 6. Juni 2025 stimmen sich die Marktpartner binnen 24 Stunden ab; die vertragliche Frist bleibt trotzdem bestehen, ein sofortiger Wechsel ist das nicht.
Für die eigene Kündigung bietet EnBW ein Online-Formular unter enbw.com/kuendigen (abgefragt werden Produkt, Name und E-Mail-Adresse, danach folgen die Vertragsdaten), das Kundenportal Meine EnBW und eine eigene Kündigungs-Hotline: 0721 72586-040, montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, samstags 8 bis 14 Uhr. Ebenso gilt eine E-Mail an kontakt@enbw.com oder ein Brief an die Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe. Nennen Sie Vertragsnummer, Zählernummer, Lieferadresse und den gewünschten Termin. Nach § 41b EnWG muss EnBW den Eingang binnen einer Woche in Textform bestätigen und das Vertragsende nennen. Haben Sie online eine Telefon-PIN, geht es am Telefon schneller.
Kündigungsfrist und Laufzeit
Eine einheitliche Zahl veröffentlicht EnBW nicht. In den FAQ heißt es, Laufzeiten und Kündigungsfristen seien „je nach Tarif unterschiedlich“; die für Ihren Vertrag geltenden Angaben finden Sie in den Vertragsunterlagen, der App EnBW zuhause+ oder im Portal Meine EnBW. Zwei Ausnahmen nennt EnBW ausdrücklich: Der dynamische Tarif EnBW Strom dynamisch hat keine Mindestlaufzeit und ist jederzeit mit vier Wochen Frist in Textform kündbar. Die Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen beenden.
Für alle Sonderverträge gilt die Grenze aus § 309 Nr. 9 BGB: Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre, danach nur eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Frist, und auch die Frist zum Ende der Erstlaufzeit darf einen Monat nicht überschreiten. Die Nettopreisgarantie von 12, 18 oder 24 Monaten (etwa 18 Monate bei EnBW Strom M, 24 Monate bei Strom L) ist kein Hinweis auf die Laufzeit; beides kann unterschiedlich lang sein.
Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht
Erhöht EnBW den Preis, greift § 41 Abs. 5 EnWG: Haushaltskunden müssen spätestens einen Monat vor dem Stichtag in Textform informiert werden und dürfen den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Ein gesondertes Entgelt dafür ist verboten. Die Kündigung muss vor dem Stichtag bei EnBW eingehen, am sichersten per E-Mail oder Formular mit Nachweis.
Beachten Sie die Nettopreisgarantie: Sie hält den Preis laut EnBW für die Garantiedauer konstant, ausgenommen Änderungen der Strom- und Umsatzsteuer sowie neue Steuern und Abgaben. Gibt EnBW eine solche Änderung weiter, ändert sich Ihr Preis trotzdem; lesen Sie die Mitteilung genau, denn § 41 Abs. 5 EnWG knüpft das Kündigungsrecht an die Preisänderung, nicht an ihren Grund. Wie Sie das Schreiben aufsetzen und welche Frist zählt, steht im Ratgeber Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung.
Umzug
EnBW liefert bei einem Umzug innerhalb Deutschlands weiter, eine Kündigung ist laut FAQ „nicht erforderlich“. Sie erhalten für die neue Adresse eine neue Vertragsnummer und für den alten Zähler eine Schlussrechnung. Melden Sie den Umzug mit Schlüsselübergabedatum alt und neu, neuer Adresse und Zählernummer oder MaLo-ID idealerweise mindestens 14 Tage vorher in der App EnBW zuhause+ oder im Portal Meine EnBW; Zählerstände können Sie nachreichen. Für Fragen gibt es den Umzugsservice unter 0721 72586-650. Seit dem 6. Juni 2025 lässt sich ein Stromvertrag nicht mehr rückwirkend abmelden; wer zu spät meldet, zahlt für die alte Wohnung weiter Grundpreis und Verbrauch.
Ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs besteht laut EnBW grundsätzlich nicht, solange EnBW weiterliefert. Das Gesetz sieht in § 41b EnWG eine außerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist vor, die der Lieferant aber abwenden kann, indem er binnen zwei Wochen die Fortsetzung zu gleichen Bedingungen anbietet. Mehr dazu im Ratgeber Strom anmelden beim Umzug.
Kontakt und Beschwerde
Kundenservice Strom, Gas und Wärme: 0721 72586-001, montags bis freitags 9 bis 16 Uhr. Kündigung: 0721 72586-040. Umzug: 0721 72586-650. E-Mail kontakt@enbw.com, Post an EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe. Für Netzstörungen ist die Tochter Netze BW zuständig, nicht der Vertrieb.
Kommen Sie mit dem Kundenservice nicht weiter, können Verbraucher nach § 111a EnWG die Schlichtungsstelle Energie e. V. anrufen (Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon 030 2757240-0, info@schlichtungsstelle-energie.de). EnBW ist zur Teilnahme verpflichtet, das Verfahren ist für Sie kostenlos; Voraussetzung ist eine vorherige Beschwerde bei EnBW. Allgemeine Auskünfte gibt der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, Telefon 0228 141516, montags bis freitags 8 bis 20 Uhr.
Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten
Öffnen Sie zuerst Meine EnBW oder die Vertragsunterlagen und notieren Sie Laufzeitende und Kündigungsfrist, denn beides steht nirgends sonst. Prüfen Sie, wie lange die Nettopreisgarantie noch läuft und ob ein Bonus an die Erstlaufzeit geknüpft ist. Den Jahresverbrauch für den Vergleich liefert die letzte Rechnung, erklärt in der Rechnungserklärung. Stecken Sie noch in der Grundversorgung der EnBW, kommen Sie mit zwei Wochen Frist heraus; der Ratgeber Grundversorgung kündigen zeigt wie.
Danach vergleichen Sie im Stromvergleich für Deutschland und folgen dem Ratgeber Stromanbieter wechseln. Damit die Frist nicht verstreicht, erinnert Sie der Vertragsende-Erinnerer rechtzeitig per E-Mail.
EnBW kündigen
| Situation | So gehen Sie vor |
|---|---|
| Sondervertrag (z. B. EnBW Strom M oder L) | Laufzeit und Kündigungsfrist sind laut EnBW je nach Tarif unterschiedlich und stehen in den Vertragsunterlagen, der App EnBW zuhause+ oder im Portal Meine EnBW. Gesetzlich: höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, Frist höchstens ein Monat (§ 309 Nr. 9 BGB). |
| Dynamischer Tarif (EnBW Strom dynamisch) | Keine Mindestlaufzeit, jederzeit mit vier Wochen Frist in Textform kündbar. |
| Grundversorgung | Jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen. |
| Preiserhöhung | Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG: Kündigung ohne Frist zum Zeitpunkt der Preisänderung. EnBW muss Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher informieren. |
| Umzug | Keine Kündigung nötig, EnBW liefert deutschlandweit weiter. Umzug mindestens 14 Tage vorher melden. Gesetzliches Umzugs-Kündigungsrecht mit sechs Wochen Frist nach § 41b EnWG, wenn EnBW nicht zu gleichen Bedingungen weiterliefert. |
Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.
Vorteile
- Eigene Kündigungs-Hotline und Online-Kündigungsformular
- Nettopreisgarantie je Tarif 12, 18 oder 24 Monate (Steuern und neue Abgaben ausgenommen)
- Vertrag kann bei Umzug innerhalb Deutschlands mitgenommen werden
Nachteile
- Kündigungsfrist und Laufzeit der Sonderverträge sind nicht öffentlich auf der Website, nur in den eigenen Vertragsunterlagen
- Bei Umzug besteht laut EnBW grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht; es gilt die Vertragsfrist, sofern EnBW weiterliefert
Häufige Fragen
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei EnBW?
Wie kündige ich bei EnBW?
Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Muss ich bei einem Umzug kündigen?
Wer kündigt beim alten Anbieter, wenn ich zur EnBW wechsle?
Quellen
- EnBW: FAQ Vertrag, Tarif und Preis (2026-10-03)
- EnBW: FAQ Umzug und Wechsel (2026-10-03)
- EnBW: Vertrag kündigen (Formular) (2026-10-03)
- EnBW: Service und Kontakt (2026-10-03)
- EnBW: Streitbeilegung (2026-10-03)
- EnBW: Strom Grund- und Ersatzversorgung für Privatkunden (2026-10-03)
- § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (2026-10-03)
- § 41b EnWG: Textform, Kündigungsbestätigung, Umzug (2026-10-03)