eprimo kündigen: Kündigungsfrist, Preiserhöhung, Umzug und Kontakt
eprimo Strom oder Gas kündigen: Fristen laut AGB, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, Umzug mit Vertrag, Kundenservice und Beschwerdeweg. Stand Oktober 2026.
eprimo ist ein Strom- und Gasanbieter aus Neu-Isenburg bei Frankfurt und gehört zum E.ON-Konzern; auf der AGB-Seite verweist das Unternehmen auf den E.ON-Verhaltenskodex. Nach eigenen Angaben beliefert eprimo mehr als 1,7 Millionen Kunden in ganz Deutschland mit rund 200 Mitarbeitern und ist in einigen hessischen Gemeinden im Kreis Groß-Gerau zusätzlich Grundversorger für Strom. Verträge werden fast ausschließlich online geschlossen und über das Kundenportal “mein eprimo” verwaltet.
eprimo kündigen: so geht es
Die AGB Strom (Ziffer 16.5) lassen drei Wege zu: in Textform (E-Mail an kundenservice@eprimo.de oder Brief an eprimo GmbH, Flughafenstraße 20, 63263 Neu-Isenburg), telefonisch über die Servicehotline oder über die Website. Auf eprimo.de führt der Weg “Zur Kündigung” in das Kundenportal, Sie brauchen also Ihre Zugangsdaten. Wer die nicht hat, schreibt eine E-Mail mit Name, Kundennummer, Verbrauchsstelle (Adresse), Zählernummer und dem gewünschten Vertragsende. Das sind dieselben Angaben, die eprimo auch für jede andere Anfrage verlangt.
eprimo sagt in den AGB zu, jede Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. Heben Sie die Bestätigung auf, bis die Schlussrechnung da ist.
Beim normalen Anbieterwechsel müssen Sie meist gar nicht selbst kündigen. Der neue Versorger übernimmt die Kündigung beim alten, und nach § 20a EnWG muss der technische Wechsel binnen 24 Stunden an jedem Werktag möglich sein. Die Frist aus Ihrem eprimo-Vertrag gilt trotzdem; der neue Anbieter startet erst, wenn der alte Vertrag endet. Wie der Wechsel insgesamt abläuft, steht im Leitfaden Stromanbieter wechseln.
Kündigungsfrist und Laufzeit
Die Laufzeit steht in Ihrer Auftragsbestätigung, nicht in den AGB. Die AGB regeln den Rahmen: Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf gekündigt werden (Ziffer 16.2). Wird nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit (Ziffer 15.2) und ist dann jederzeit mit 1 Monat Frist kündbar (Ziffer 16.1). Die Laufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss, nicht erst mit dem Lieferbeginn (Ziffer 15.3). Das ist beim Bonus wichtig: Die Belieferungszeit für den Neukundenbonus zählt dagegen ab Lieferstart (Ziffer 5.3).
Das Gesetz setzt die Grenzen: Nach § 309 Nr. 9 BGB darf eine Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre dauern, eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist erlaubt, und die Kündigungsfrist vor Ablauf der Erstlaufzeit darf einen Monat nicht überschreiten. Die eprimo-AGB schöpfen diese Grenzen aus, mehr geht nicht.
Für die Grundversorgung durch eprimo im Kreis Groß-Gerau gilt etwas anderes: Sie können mit zwei Wochen Frist in Textform kündigen, ohne Gebühr (§ 20 StromGVV). Mehr dazu im Beitrag Grundversorgung kündigen.
Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht
Ändert eprimo die Preise, muss die Mitteilung mindestens einen Monat vor der Änderung in Textform kommen, per Brief, E-Mail oder als Einstellung ins Kundenportal, wenn Sie dort registriert sind (Ziffer 6.2.3). Sie dürfen dann ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen (Ziffer 6.2.4), und eprimo muss im Schreiben darauf hinweisen. Dieses Recht gibt § 41 Abs. 5 EnWG jedem Haushaltskunden, auch während einer Mindestlaufzeit. eprimo bestätigt eine solche Kündigung innerhalb einer Woche mit dem Vertragsende.
Zwei Ausnahmen stehen in den AGB: Änderungen der Umsatzsteuer werden ohne Ankündigung und ohne Kündigungsrecht weitergegeben (Ziffer 6.3), und während einer vereinbarten Preisgarantie sind Preisänderungen ohnehin ausgeschlossen, bis auf Steuern und neue staatliche Abgaben. Wer sonderkündigt, behält den Anspruch auf einen Neukundenbonus (Ziffer 5.4). Wann sich eine Sonderkündigung lohnt und wie das Schreiben aussieht, erklärt der Beitrag Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.
Umzug
eprimo wirbt damit, dass der Vertrag mitzieht. Sie melden die neue Adresse über das Kontaktformular “Umzugsmeldung” im Hilfebereich oder im Kundenportal, mit Umzugsdatum und, sobald bekannt, Zählernummer oder MaLo-ID der neuen Wohnung. eprimo prüft, ob eine Belieferung dort möglich ist.
Wollen Sie den Vertrag beim Umzug beenden, gilt Ziffer 17: außerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist, wirksam zum Auszug oder zu einem späteren Termin. Die Kündigung wird allerdings unwirksam, wenn eprimo Ihnen binnen zwei Wochen in Textform anbietet, den Vertrag am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen. Deshalb verlangen die AGB, dass Sie in der Kündigung die neue Anschrift nennen. Was beim Einzug zu beachten ist, steht unter Strom anmelden beim Umzug.
Kontakt und Beschwerde
Servicehotline 069 80 88 123 4, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr, Auskünfte nur an Vertragspartner oder Bevollmächtigte. E-Mail: kundenservice@eprimo.de. Für Beanstandungen nennen die AGB (Ziffer 20) den Brief an die Abteilung Kundenservice in Neu-Isenburg oder die E-Mail; eprimo antwortet binnen vier Wochen. Hilft das nicht, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, wenden (Tel. 030 27 57 240 0, info@schlichtungsstelle-energie.de). Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, eprimo ist zur Teilnahme verpflichtet. Allgemeine Fragen beantwortet der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur unter 0228 14 15 16.
Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten
Schauen Sie zuerst in die Auftragsbestätigung: Laufzeitende, Preisgarantie und Bonusbedingungen. Ein Bonus, der an eine Mindestbelieferungszeit geknüpft ist, geht bei eigener vorzeitiger Kündigung verloren. Prüfen Sie dann die aktuelle Rechnung auf Abschläge und Zählerstand (Rechnung verstehen). Wer die Frist verpasst, fällt nicht in die Grundversorgung, sondern bleibt einfach einen Monat länger bei eprimo; ein echter Nachteil entsteht nur, wenn der Preis nach der Garantie steigt. Angebote anderer Versorger vergleichen Sie im Stromvergleich für Deutschland, und das Laufzeitende lassen Sie sich mit dem Erinnerungsservice rechtzeitig per E-Mail melden.
eprimo kündigen
| Situation | So gehen Sie vor |
|---|---|
| Vertrag mit Mindestlaufzeit | Spätestens 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit kündigen (AGB Strom Ziffer 16.2). Ohne Kündigung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. |
| Unbefristeter oder verlängerter Vertrag | Jederzeit mit einer Frist von 1 Monat (AGB Ziffer 16.1), im Kundenportal, per E-Mail, Brief oder Telefon. |
| Preiserhöhung | Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG und AGB Ziffer 6.2.4: ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens. eprimo muss mindestens 1 Monat vorher in Textform informieren. |
| Umzug | Außerordentliche Kündigung mit 6 Wochen Frist zum Auszug (AGB Ziffer 17), oder Vertrag per Umzugsmeldung mitnehmen. Neue Adresse und Zählernummer angeben. |
| Grundversorgung durch eprimo (Groß-Gerau) | Kündigung mit 2 Wochen Frist in Textform (§ 20 StromGVV), ohne Gebühr. |
Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.
Vorteile
- Kündigung in Textform, telefonisch oder über die Website möglich, Bestätigung in Textform zugesagt
- Umzug: Vertrag kann zu den bisherigen Bedingungen mitgenommen werden, wenn Lieferung am neuen Ort möglich ist
- Telefonischer Kundenservice Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr und E-Mail
Nachteile
- Neukundenbonus entfällt bei vorzeitiger Beendigung aus eigenem Anlass (nicht bei Sonderkündigung)
- Kündigungsfunktion liegt im Kundenportal, ohne Login braucht es E-Mail, Brief oder Telefon
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei eprimo?
Verlängert sich der eprimo Vertrag automatisch?
Kann ich eprimo bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Muss ich eprimo kündigen, wenn ich umziehe?
Kündigt der neue Anbieter für mich?
Wo beschwere ich mich über eprimo?
Quellen
- eprimo: Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom (PDF, Druckstand 1.1.2026) (2026-10-03)
- eprimo: AGB-Übersicht (2026-10-03)
- eprimo: Strom- oder Gasvertrag kündigen (2026-10-03)
- eprimo: Hilfe und Kontakt (2026-10-03)
- eprimo: Impressum (2026-10-03)
- eprimo: Über uns (2026-10-03)
- § 41 EnWG (Energielieferverträge mit Letztverbrauchern) (2026-10-03)
- § 309 Nr. 9 BGB (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen) (2026-10-03)