StromGasAktualisiert 3. Oktober 2026

EWE kündigen: Kündigungsfrist, Preiserhöhung, Umzug und Kontakt

EWE Strom- oder Gasvertrag kündigen: ein Monat Frist laut AGB, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, Regeln beim Umzug, Kundenservice in Oldenburg und Beschwerdeweg.

Die EWE VERTRIEB GmbH, Cloppenburger Straße 310 in Oldenburg, ist die Vertriebsgesellschaft der EWE AG, eines kommunal getragenen Energiekonzerns aus Nordwestdeutschland. Das Stammgebiet reicht von der Region Ems-Weser-Elbe über Brandenburg bis nach Rügen; Strom- und Gastarife verkauft EWE darüber hinaus bundesweit. Grundlage dieser Seite sind die AGB für Stromverträge mit Online-Kommunikation (Stand Juli 2025), die Serviceseiten zu Kündigung, Umzug und Grundversorgung sowie das Energiewirtschaftsgesetz.

EWE kündigen: so geht es

Beim Wechsel zu einem anderen Lieferanten kündigt dieser in der Regel für Sie. Die Frist Ihres EWE-Vertrags läuft trotzdem; der technische Wechsel ist seit Juni 2025 binnen 24 Stunden möglich (§ 20a EnWG), rückwirkende Abmeldungen gibt es beim Strom nicht mehr.

Kündigen Sie selbst, nutzen Sie das Online-Kündigungsformular, das EWE auf der Seite „Vertragskündigung“ verlinkt, oder gehen Sie in einen EWE-Shop. Ziffer 6.6 der AGB sagt ausdrücklich: „Die Kündigung durch den Kunden kann formfrei erfolgen.“ Trotzdem empfiehlt sich Textform mit Nachweis, also Formular, E-Mail an info@ewe.de oder Brief an die Cloppenburger Straße 310, 26133 Oldenburg. Geben Sie Name, Anschrift, Kundennummer, Vertragsadresse und den gewünschten Termin an. EWE muss die Kündigung laut AGB unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen; § 41b EnWG setzt dafür eine Woche. EWE selbst mahnt auf der Kündigungsseite, die Kündigungsfrist zu prüfen, um doppelte Zahlungen zu vermeiden.

Am letzten Liefertag lesen Sie den Zähler ab und melden den Stand, dann rechnet EWE nicht mit Schätzwerten ab.

Kündigungsfrist und Laufzeit

Die AGB sind hier konkret. Ziffer 6.1: Die Erstlaufzeit ergibt sich aus dem Auftrag und beginnt mit dem Lieferbeginn aus der Vertragsbestätigung; bei den aktuellen Tarifen EWE Zuhause+ Grünstrom 12 und 24 sind das zwölf beziehungsweise 24 Monate. Ziffer 6.3: Während der Erstlaufzeit können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit kündigen. Verpassen Sie den Termin, verlängert sich der Vertrag nach Ziffer 6.2 auf unbestimmte Zeit und ist danach jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.

Das entspricht genau dem, was § 309 Nr. 9 BGB höchstens zulässt: zwei Jahre Erstlaufzeit, Verlängerung nur unbefristet, Frist höchstens ein Monat. In der Grundversorgung von EWE gilt laut Serviceseite eine Vorlaufzeit von 14 Tagen; von dort können Sie jederzeit in einen Sondertarif wechseln.

Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht

Nach Ziffer 8.5 der AGB wird eine Preisänderung nur wirksam, wenn EWE sie mindestens einen Monat vorher ausdrücklich in Textform mitteilt, mit Umfang, Anlass und Voraussetzungen. Ziffer 8.6 gibt Ihnen das Sonderkündigungsrecht: Sie dürfen „ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung“ kündigen. EWE muss in der Preismitteilung darauf hinweisen. Wichtig: Das Recht erlischt mit dem Wirksamwerden der neuen Preise, die Kündigung muss also vorher eingehen. Das deckt sich mit § 41 Abs. 5 EnWG.

Keine Sonderkündigung gibt es laut Ziffer 8.7 bei Änderungen der Umsatzsteuer. Während der Preisgarantie der Grünstrom-Tarife darf EWE den Preis laut Tarifseite nur bei Umsatzsteueränderungen und bei neuen Steuern, Abgaben oder Umlagen anpassen. Wie Sie das Kündigungsschreiben formulieren, zeigt der Ratgeber Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung.

Umzug

Bei einem Umzug innerhalb der Vertragslaufzeit übernehmen Sie den Vertrag laut EWE einfach an der neuen Adresse, inklusive Preise, Laufzeit, SEPA-Mandat und allen weiteren Konditionen. Am bequemsten geht das über den Umzugsservice im Portal Mein EWE. EWE empfiehlt, den Umzug so früh wie möglich zu melden, mindestens zwei Wochen vorher; die frühere Möglichkeit, bis zu sechs Wochen rückwirkend umzumelden, gilt für Strom seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr.

Wollen Sie den Vertrag beim Umzug beenden, regelt Ziffer 6.4 der AGB eine außerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist, wirksam zum Auszug oder später. Sie müssen die neue Anschrift oder Zählernummer angeben. EWE kann die Kündigung abwenden, wenn es Sie am neuen Wohnsitz zu gleichen Bedingungen beliefern kann und das binnen zwei Wochen in Textform mitteilt. Ein echtes Sonderkündigungsrecht besteht laut EWE nur in Fällen wie einem Umzug in ein Gebiet, das EWE nicht beliefert, oder wenn kein eigener Zähler vorhanden ist. Checkliste: Strom anmelden beim Umzug.

Kontakt und Beschwerde

Kundenservice: 0441 8000-5555, montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, samstags 9 bis 14 Uhr. Fragen und Beschwerden nimmt EWE laut Ziffer 20.1 der AGB schriftlich an die EWE VERTRIEB GmbH, Cloppenburger Straße 310, 26133 Oldenburg, telefonisch oder per E-Mail an info@ewe.de entgegen. Vor Ort helfen die EWE-Shops, dazu das Portal Mein EWE.

Bleibt eine Beschwerde ohne Lösung, können Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie e. V. einschalten (Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon 030 27572 400, www.schlichtungsstelle-energie.de). EWE ist zur Teilnahme verpflichtet, das Verfahren ist kostenlos; Voraussetzung ist der vorherige Kontakt mit EWE. Allgemeine Auskünfte zu Ihren Rechten gibt der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, Telefon 0228 141516, verbraucherservice-energie@bnetza.de.

Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten

Notieren Sie das Ende der Erstlaufzeit aus der Vertragsbestätigung oder aus Mein EWE; einen Monat davor muss die Kündigung da sein. Prüfen Sie, ob ein Bonus an die Erstlaufzeit hängt und wie lange die Preisgarantie noch gilt. Der Jahresverbrauch steht auf der letzten Rechnung, erklärt in der Rechnungserklärung. Sind Sie in der Grundversorgung gelandet, zeigt der Ratgeber Grundversorgung kündigen den Weg heraus.

Dann vergleichen Sie im Stromvergleich für Deutschland und folgen dem Ratgeber Stromanbieter wechseln. Der Vertragsende-Erinnerer meldet sich rechtzeitig vor dem Kündigungstermin.

EWE kündigen

SituationSo gehen Sie vor
Vertrag in der Erstlaufzeit (z. B. 12 oder 24 Monate)Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit (AGB Ziffer 6.3). Sonst verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
Nach Ablauf der ErstlaufzeitJederzeit mit einer Frist von einem Monat (AGB Ziffer 6.3).
PreiserhöhungSonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG und AGB Ziffer 8.6: ohne Frist zum Zeitpunkt der Preisänderung; EWE informiert mindestens einen Monat vorher in Textform. Das Recht erlischt mit dem neuen Preis.
UmzugVertrag zieht normalerweise mit. Außerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist zum Auszug (AGB Ziffer 6.4), außer EWE bietet binnen zwei Wochen die Weiterbelieferung zu gleichen Bedingungen an.
Grundversorgung14 Tage Vorlaufzeit; ein neuer Anbieter kündigt für Sie.

Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.

Vorteile

  • Kündigungsfrist in den AGB eindeutig: ein Monat
  • Kündigung ist laut AGB formfrei möglich, EWE bestätigt unverzüglich in Textform
  • Preisgarantie in den Grünstrom-Tarifen für die Erstlaufzeit (12 oder 24 Monate)

Nachteile

  • Online-Tarife setzen eine Registrierung im Portal Mein EWE voraus, sonst darf EWE außerordentlich kündigen (AGB Ziffer 3.3)
  • Sonderkündigungsrecht beim Umzug nur, wenn EWE am neuen Ort nicht liefern kann oder kein eigener Zähler vorhanden ist

Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei EWE?
Ein Monat. Während der Erstlaufzeit zum Ende der Erstlaufzeit, danach jederzeit mit einem Monat Frist (AGB Strom, Stand Juli 2025, Ziffer 6.3). In der Grundversorgung sind es 14 Tage.
Verlängert sich mein EWE-Vertrag automatisch?
Ja, nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn weder Sie noch EWE fristgerecht kündigen (Ziffer 6.2). Eine neue feste Laufzeit entsteht nicht.
Kann ich bei EWE telefonisch kündigen?
Laut AGB ist die Kündigung durch den Kunden formfrei. EWE verweist auf das Online-Kündigungsformular und die EWE-Shops. Sicherer ist Textform mit Nachweis, etwa das Formular oder eine E-Mail an info@ewe.de.
Was passiert bei einer Preiserhöhung?
EWE muss mindestens einen Monat vorher in Textform informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sie dürfen ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Reine Umsatzsteueränderungen lösen das Recht nicht aus.
Muss ich bei einem Umzug kündigen?
Nein. Innerhalb der Vertragslaufzeit übernehmen Sie den Vertrag mit Preisen, Laufzeit und SEPA-Mandat an die neue Adresse. Melden Sie den Umzug mindestens zwei Wochen vorher im Portal Mein EWE; rückwirkend geht beim Strom seit dem 6. Juni 2025 nichts mehr.

Quellen

  1. EWE VERTRIEB GmbH: AGB für Stromverträge mit Online-Kommunikation (Stand 07/25, PDF) (2026-10-03)
  2. EWE: Vertragskündigung (2026-10-03)
  3. EWE: Infos und Service für deinen Umzug (2026-10-03)
  4. EWE: Grundversorgung Strom und Gas (2026-10-03)
  5. EWE: Strom (Tarife Grünstrom 12 und 24, Laufzeit und Preisgarantie) (2026-10-03)
  6. EWE Konzern: Über EWE (Sitz, Regionen, Anteilseigner) (2026-10-03)
  7. § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (2026-10-03)
  8. § 309 Nr. 9 BGB: Laufzeit und Kündigungsfrist in AGB (2026-10-03)