Green Planet Energy kündigen: Frist, Preiserhöhung, Umzug, Kontakt
Green Planet Energy kündigen: vier Wochen Frist ohne Mindestlaufzeit laut AGB, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, sechs Wochen beim Umzug, Kontakt und Beschwerde.
Green Planet Energy eG ist eine Energiegenossenschaft mit Sitz in der Hamburger HafenCity. Gegründet wurde sie 1999 von Greenpeace e.V. unter dem Namen Greenpeace Energy, seit 2021 heißt sie Green Planet Energy und ist rechtlich eigenständig. Eigentümer sind die mehr als 50.000 Mitglieder; einen Konzern oder Investmentfonds im Hintergrund gibt es nicht. Geliefert werden Ökostrom und Gas bundesweit, Grundversorger ist die Genossenschaft nirgends. Für den Vertrag gelten deshalb die AGB und das Energiewirtschaftsgesetz, nicht die Grundversorgungsverordnung.
Green Planet Energy kündigen: so geht es
Wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, kündigt dieser in der Regel für Sie. Sie erteilen ihm beim Vertragsabschluss eine Vollmacht, er meldet den Wechsel an, und Green Planet Energy beendet den Vertrag zur ordentlichen Frist. Umgekehrt gilt dasselbe, wenn Sie zur Genossenschaft kommen: Sie kündigt beim alten Anbieter, aber nur zur dort vereinbarten Frist. Ein Sonderkündigungsrecht kann sie laut FAQ nicht für Sie aussprechen.
Wollen Sie selbst kündigen, verlangen die AGB mindestens die Textform oder die Nutzung der Online-Kündigungsfunktion. Im Kundenportal mein.green-planet-energy.de gibt es dafür einen eigenen Weg, alternativ schreiben Sie eine E-Mail oder einen Brief an Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg. Die häufigen Fragen sprechen von Schriftform; die AGB sind großzügiger. Wer auf Nummer sicher gehen will, kündigt über das Portal oder per E-Mail und bittet um Bestätigung.
In die Kündigung gehören Kundennummer, Zählernummer, Zählerstand und das gewünschte Enddatum. Der Anbieter muss den Eingang in Textform bestätigen, so fasst es die Bundesnetzagentur zusammen.
Kündigungsfrist und Laufzeit
Die Regel ist kurz. Ziffer 5.1 der AGB: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht, auch keine automatische Verlängerung um ein Jahr, die man verpassen könnte. Die häufigen Fragen bestätigen das für Privat- und Geschäftskund:innen ohne Leistungsmessung: jederzeit mit vier Wochen Frist.
Zum Vergleich der gesetzliche Rahmen für Sonderverträge, wie ihn die Bundesnetzagentur erklärt: höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, Verlängerung seit dem 1. März 2022 nur auf unbestimmte Zeit, danach höchstens ein Monat Kündigungsfrist. Green Planet Energy nutzt diesen Spielraum nicht aus. Vier Wochen ohne Bindung ist am deutschen Markt die kundenfreundliche Variante, dafür gibt es keine Preisgarantie über eine Laufzeit.
Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht
Erhöht die Genossenschaft den Preis, dürfen Sie nach § 41 Abs. 5 EnWG ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, kostenlos. Ziffer 4.5 der AGB regelt den Ablauf genauer als das Gesetz: Preisänderungen erfolgen nur zum Anfang eines Kalendermonats und werden mindestens einen Monat vorher in Textform angekündigt, mit Anlass, Voraussetzung und Umfang. Die Kündigung geben Sie mindestens in Textform oder über die Online-Kündigungsfunktion ab; Green Planet Energy verspricht in dem Fall, sich um einen zügigen und unentgeltlichen Wechsel zu bemühen.
Weil die ordentliche Frist nur vier Wochen beträgt, ist der Vorteil des Sonderkündigungsrechts hier kleiner als bei Anbietern mit Jahresbindung. Trotzdem lohnt sich der Blick auf das Datum: Wer zum Wirksamwerden kündigt, zahlt den neuen Preis keinen Tag. Eine Vorlage und die Fristen finden Sie im Leitfaden zum Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.
Umzug
Für den Umzug gibt es im Kundenportal einen Umzugsservice. Sie melden Auszugsdatum, alte Zählernummer und Zählerstand sowie Einzugsdatum, neue Zählernummer und Zählerstand; Green Planet Energy erledigt laut FAQ die Formalitäten, Strom und Gas ziehen mit. Als Zeitfenster empfiehlt die Genossenschaft vier bis sechs Wochen vor dem Umzug.
Wollen Sie den Vertrag nicht mitnehmen, greift Ziffer 5.3 der AGB: Kündigung mit sechs Wochen Frist unter Mitteilung der neuen Anschrift oder der Marktlokations-ID, wirksam zum Auszug oder später. Bietet Green Planet Energy binnen zwei Wochen nach Erhalt die Weiterbelieferung zu den bisherigen Bedingungen an und ist sie am neuen Ort möglich, läuft der Vertrag dort weiter. Die sechs Wochen entsprechen dem, was die Bundesnetzagentur als gesetzliche Umzugsfrist nennt. Was in den ersten Tagen in der neuen Wohnung gilt, lesen Sie im Beitrag Strom anmelden beim Umzug.
Kontakt und Beschwerde
Der Kundenservice ist unter 040 808 110-330 erreichbar, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 17 Uhr, dazu über das Kontaktformular und die E-Mail-Adresse info@green-planet-energy.de aus dem Impressum. Postadresse: Green Planet Energy eG, Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter GnR 1002.
Bleibt eine Beschwerde unbeantwortet oder sind Sie mit der Antwort nicht einverstanden, steht Ihnen die Schlichtungsstelle Energie e.V. offen. Das Verfahren ist für private Verbraucher kostenfrei; Voraussetzung ist, dass Sie sich zuerst beim Unternehmen beschwert haben. Allgemeine Fragen zu Ihren Rechten beantwortet der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten
Bei Green Planet Energy ist die Checkliste kurz. Es gibt keine Mindestlaufzeit, keine Bonusjahre und keine Kaution, also keine Stolperfalle im Kalender. Prüfen Sie, ob eine Preisänderung angekündigt ist und ob Ihnen die ordentliche Frist von vier Wochen oder der Stichtag der Änderung schneller aus dem Vertrag hilft. Lesen Sie den Zähler zum Ende ab.
Schließen Sie den neuen Vertrag ab, bevor der alte endet; sonst landen Sie in der Grundversorgung Ihres Netzgebiets, die meist teurer ist. Angebote für Ihre Postleitzahl sehen Sie auf unserer Vergleichsseite. Wenn Sie sich an Fristen und Preisänderungen erinnern lassen möchten, trägt der Vertragswecker den Termin für Sie ein. Den kompletten Ablauf beschreibt der Leitfaden Stromanbieter wechseln.
Green Planet Energy kündigen
| Situation | So gehen Sie vor |
|---|---|
| Normaler Vertrag (Privathaushalt) | Laut AGB Ziffer 5.1 jederzeit mit vier Wochen Frist, keine Mindestlaufzeit. Mindestens in Textform oder über die Online-Kündigungsfunktion im Kundenportal mein.green-planet-energy.de. |
| Wechsel zu einem anderen Anbieter | Der neue Anbieter kündigt mit Ihrer Vollmacht zur ordentlichen Frist. Ein Sonderkündigungsrecht kann er nicht für Sie ausüben, das müssen Sie selbst tun. |
| Preiserhöhung | Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG und AGB Ziffer 4.5: Preisänderungen werden mindestens einen Monat vorher in Textform angekündigt, Sie kündigen ohne Frist zum Wirksamwerden. |
| Umzug | Laut AGB Ziffer 5.3 mit sechs Wochen Frist unter Angabe der neuen Adresse oder Marktlokations-ID; bietet Green Planet Energy binnen zwei Wochen die Weiterbelieferung an, läuft der Vertrag am neuen Wohnort weiter. Umzugsservice im Kundenportal. |
Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.
Vorteile
- Keine Mindestlaufzeit und keine Erstbindung, Kündigung jederzeit mit vier Wochen Frist
- Preisänderungen nur zum Monatsanfang und mit mindestens einem Monat Vorlauf in Textform
- Umzug online über den Umzugsservice, Vertrag kann mitgenommen werden
Nachteile
- Beim Umzug gilt mit sechs Wochen eine längere Frist als bei der ordentlichen Kündigung
- Die FAQ verlangt die Kündigung in Schriftform, die AGB lassen Textform oder die Online-Funktion zu; im Zweifel per E-Mail mit Bestätigung oder über das Portal kündigen
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Green Planet Energy?
Wie kündige ich bei Green Planet Energy?
Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Was gilt beim Umzug mit Green Planet Energy?
Übernimmt Green Planet Energy die Kündigung beim alten Anbieter?
Quellen
- Green Planet Energy: Häufige Fragen (Kündigung, Umzug, Kontakt) (2026-10-03)
- Green Planet Energy: AGB Ökostrom Privathaushalt und Unternehmen (PDF) (2026-10-03)
- Green Planet Energy: Umzugsservice (2026-10-03)
- Green Planet Energy: Stromanbieter wechseln beim Umzug (2026-10-03)
- Green Planet Energy: Impressum (2026-10-03)
- Green Planet Energy: Die Genossenschaft (2026-10-03)
- § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (Abs. 5 Sonderkündigungsrecht) (2026-10-03)
- Bundesnetzagentur: Kündigung des Energieliefervertrags (2026-10-03)