StromGasAktualisiert 3. Oktober 2026

lekker Energie kündigen: Kündigungsfrist, Preiserhöhung, Umzug und Kontakt

lekker Energie kündigen: ein Monat Frist laut AGB, Laufzeitprodukte, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, Umzug zehn Werktage vorher melden, Kontakt und Schlichtung.

lekker Energie ist ein bundesweiter Anbieter von Strom und Gas mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen startete 2000 als Nuon Deutschland, seit 2013 gehört es vollständig der SWK Stadtwerke Krefeld AG und zählt nach eigenen Angaben mehr als 400.000 Kunden. lekker tritt vor allem über Vergleichsportale und Online-Tarife auf. Was bei der Kündigung gilt, steht in den AGB Version 1.6.3 (Stand 1. Dezember 2025), die wir hier zusammenfassen.

lekker kündigen: so geht es

Der einfachste Weg ist das Kündigungsformular im Kundenportal unter mein.lekker.de/vertrag-kuendigen. Sie können sich einloggen und Ihre Vertragsdaten auswählen oder “weiter ohne Login” wählen und Name, Adresse und E-Mail selbst eintragen. Der Button heißt “Jetzt kündigen”; danach meldet sich der Kundendienst und führt die Kündigung aus. Alternativ schreiben Sie an kundenservice@lekker.de oder per Brief an lekker Energie GmbH, Invalidenstraße 17 a, 10115 Berlin.

Die AGB verlangen Textform, ein Anruf reicht also nicht. Nennen Sie Kundennummer, Zählernummer, Lieferadresse und das gewünschte Vertragsende, dann gibt es keine Rückfragen.

Wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, brauchen Sie meist nicht selbst zu kündigen: Der neue Lieferant kündigt bei lekker und stimmt den Liefertermin mit dem Netzbetreiber ab. Selbst kündigen müssen Sie nur beim Sonderkündigungsrecht oder wenn der Vertrag ohne Nachfolger enden soll.

Kündigungsfrist und Laufzeit

Die Grundregel in Ziffer 1.2 der AGB: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für Verbraucher nach § 13 BGB gilt, dass er nur in Textform mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. Es gibt also keine Mindestlaufzeit, solange Sie kein Laufzeitprodukt gewählt haben.

Für Produkte mit fester Laufzeit von mindestens sechs Monaten gilt Ziffer 2: Die Erstlaufzeit steht im Auftragsformular und beginnt mit der Auftragsbestätigung. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals mit einem Monat Frist zum Ende der Erstlaufzeit möglich. Nach Ablauf gilt für Verbraucher wieder Ziffer 1.2, also die Monatsfrist ohne feste Bindung. Die automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr betrifft nur Unternehmer. Bestellen Sie einen Tarif mit Preisgarantie, verzichtet lekker für deren Dauer auf sein eigenes ordentliches Kündigungsrecht.

Diese Regeln liegen innerhalb der gesetzlichen Grenzen des § 309 Nr. 9 BGB: höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit maximal einem Monat Kündigungsfrist. Ein Detail aus Ziffer 5 der AGB: Ein Bonus entfällt, wenn Sie innerhalb des ersten Belieferungsjahres kündigen.

Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht

Nach Ziffer 5.3 der AGB werden Preisanpassungen nur wirksam, wenn lekker sie spätestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt, und nur zum Monatsersten. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen. Darauf muss lekker in der Mitteilung gesondert hinweisen. Das gleiche gilt nach Ziffer 7 bei Änderungen der Vertragsbedingungen.

Das ist das Sonderkündigungsrecht aus § 41 Abs. 5 EnWG. Innerhalb einer Preisgarantie ist eine Erhöhung des garantierten Grund- und Energiepreises ausgeschlossen. Prüfen Sie im Preisschreiben, ob tatsächlich der Preis steigt oder nur staatliche Umlagen weitergegeben werden, und kündigen Sie in Textform vor dem Stichtag. Mehr dazu im Ratgeber Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.

Umzug

Ziffer 9.1 der AGB verpflichtet Sie, jeden Umzug vorab in Textform zu melden: mit Umzugsdatum, neuer Anschrift und neuer Zählernummer oder Marktlokations-ID, im Regelfall spätestens zehn Werktage vor dem Umzug. Auf der Umzugsseite stellt lekker ein Online-Umzugsformular bereit und weist darauf hin, dass rückwirkende An- und Abmeldungen seit dem 6. Juni 2025 gesetzlich nicht mehr erlaubt sind. Der Vertrag zieht normalerweise mit an die neue Adresse.

Möchten Sie beim Umzug lieber kündigen, erlaubt Ziffer 9.2 eine Kündigung mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder einem späteren Zeitpunkt. Die Kündigung wird allerdings gegenstandslos, wenn lekker die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen anbietet und die Belieferung am neuen Wohnort möglich ist. Was am neuen Wohnort zu tun ist, steht im Ratgeber Strom anmelden beim Umzug.

Kontakt und Beschwerde

Kundenservice: 030 30 80 99 77, Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr, E-Mail kundenservice@lekker.de. Postanschrift laut Impressum: lekker Energie GmbH, Invalidenstraße 17 a, 10115 Berlin. Zählerstand, Abschlag und Umzug lassen sich im Kundenportal mein.lekker.de erledigen.

Bleibt eine Beschwerde ungelöst, können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon 030 2757240-0, beantragen. lekker ist nach eigenen AGB zur Teilnahme verpflichtet. Für allgemeine Fragen zu Ihren Rechten nennt das Impressum den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon 030 22480500.

Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten

Schauen Sie ins Auftragsformular: Haben Sie ein Laufzeitprodukt und wann endet die Erstlaufzeit? Läuft eine Preisgarantie, die Sie mit einem Wechsel aufgeben würden? Ist ein Bonus an das erste Lieferjahr gebunden? Kundennummer, Zählernummer und Jahresverbrauch finden Sie auf der Rechnung.

Dann vergleichen Sie Angebote auf unserer Vergleichsseite für Deutschland und lassen den neuen Anbieter die Kündigung übernehmen. Unser Vertragsende-Alarm erinnert Sie per E-Mail, bevor die nächste Frist abläuft. Den Ablauf eines Wechsels erklärt der Ratgeber Stromanbieter wechseln.

lekker kündigen

SituationSo gehen Sie vor
Vertrag ohne feste LaufzeitDer Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Verbraucher kündigen in Textform mit einer Frist von einem Monat (AGB Ziffer 1.2).
Produkt mit fester ErstlaufzeitDie Erstlaufzeit steht im Auftragsformular. Ordentliche Kündigung erstmals mit einem Monat Frist zum Ende der Erstlaufzeit. Danach gilt für Verbraucher wieder die Monatsfrist (AGB Ziffer 2.2).
Preiserhöhunglekker muss die Anpassung spätestens einen Monat vorher in Textform mitteilen. Sie können ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen (AGB Ziffer 5.3, § 41 Abs. 5 EnWG).
UmzugUmzug spätestens zehn Werktage vorher in Textform melden, der Vertrag zieht in der Regel mit. Alternativ Kündigung mit sechs Wochen Frist zum Auszug (AGB Ziffer 9).

Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.

Vorteile

  • Kündigung online über das Formular im Kundenportal, auch ohne Login.
  • Bei Verträgen ohne feste Laufzeit nur ein Monat Kündigungsfrist.
  • Während einer Preisgarantie verzichtet lekker auf sein eigenes Kündigungsrecht.

Nachteile

  • Bei Laufzeitprodukten ist eine ordentliche Kündigung erst zum Ende der Erstlaufzeit möglich.
  • Ein Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres.

Häufige Fragen

Wie kündige ich bei lekker Energie?
Über das Kündigungsformular unter mein.lekker.de/vertrag-kuendigen (mit oder ohne Login), per E-Mail an kundenservice@lekker.de oder per Brief. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Der Kundenservice meldet sich anschließend und führt die Kündigung aus. Beim Anbieterwechsel kündigt meist der neue Lieferant für Sie.
Welche Kündigungsfrist hat lekker?
Für Verträge auf unbestimmte Zeit einen Monat. Bei Produkten mit fester Laufzeit können Sie erstmals mit einem Monat Frist zum Ende der Erstlaufzeit kündigen; die Erstlaufzeit steht in Ihrem Auftragsformular.
Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Ja. lekker muss Preisanpassungen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden in Textform ankündigen und auf das Kündigungsrecht hinweisen. Sie kündigen dann ohne Frist zum Zeitpunkt der Anpassung. Preisanpassungen sind nur zum Monatsersten möglich.
Was muss ich beim Umzug beachten?
Melden Sie den Umzug vorab in Textform, in der Regel spätestens zehn Werktage vorher, mit Umzugsdatum, neuer Anschrift und Zählernummer oder MaLo-ID. Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr erlaubt.
An wen wende ich mich bei einer Beschwerde?
Zuerst an den Kundenservice unter 030 30 80 99 77 oder kundenservice@lekker.de. Danach können Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie e. V. in Berlin anrufen; lekker ist zur Teilnahme verpflichtet.

Quellen

  1. lekker Energie: AGB (Übersicht, Version 1.6.3) (2026-10-03)
  2. lekker Energie: AGB Strom und Gas 1.6.3, Stand 01.12.2025 (Ziffern 1.2, 2, 5.3, 9, 11) (2026-10-03)
  3. lekker Energie: Vertrag kündigen (Kundenportal) (2026-10-03)
  4. lekker Energie: Umziehen (2026-10-03)
  5. lekker Energie: Impressum (Anschrift, Schlichtungsstelle, Verbraucherservice) (2026-10-03)
  6. lekker Energie: Über uns (Geschichte, SWK Stadtwerke Krefeld) (2026-10-03)
  7. § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (Abs. 5 Sonderkündigungsrecht) (2026-10-03)
  8. § 309 Nr. 9 BGB: Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (2026-10-03)