StromGasAktualisiert 3. Oktober 2026

Montana Energie kündigen: Kündigungsfrist, Preiserhöhung, Umzug und Kontakt

Montana Energie kündigen: Laufzeit und Frist laut Vertragsbestätigung, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, Umzug zwei Wochen vorher melden, Kontakt und Schlichtung.

Montana ist ein Energiehändler aus dem Münchner Süden. Das Familienunternehmen wurde 1960 von Karl Koburger als Heizölhandel gegründet und wird heute in zweiter Generation von Stefan und Florian Koburger geführt. Strom und Erdgas für Haushalte liefert die MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald; die Gruppe zählt nach eigenen Angaben über 800.000 Kunden in Deutschland und Österreich. Was bei einer Kündigung gilt, steht in den AGB Stand Juni 2026 und in Ihrer Vertragsbestätigung.

Montana kündigen: so geht es

Montana stellt unter montana-energie.de/kontakt/kuendigung ein Kündigungsformular bereit. Sie tragen Name, E-Mail und die Vertragskontonummer ein, die oben rechts auf der Rechnung oder im Kundenportal und in der MONTANA App steht. Dann wählen Sie zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung, nennen bei einer außerordentlichen den Grund und geben den gewünschten Kündigungstermin an.

Daneben akzeptiert Montana jede Kündigung in Textform, also auch E-Mail oder Brief an MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG, Dr.-Max-Straße 26, 82031 Grünwald. Nach Ziffer 3.2 der AGB bestätigt Montana die Kündigung spätestens zwei Wochen nach Eingang in Textform und nennt dabei das Vertragsende. Für Kündigungen über eine Kündigungsschaltfläche verweist Ziffer 19 auf § 312k BGB.

Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter müssen Sie in der Regel nicht selbst aktiv werden: Der neue Lieferant kündigt für Sie und stimmt den Termin ab. Selbst kündigen sollten Sie beim Sonderkündigungsrecht oder wenn kein Nachfolgevertrag folgt.

Kündigungsfrist und Laufzeit

Hier sind die AGB bewusst offen. Ziffer 3.1: Vertragsbeginn, Vertragsdauer sowie die Bedingungen für Verlängerung und Beendigung ergeben sich aus der Vertragsbestätigung. Ziffer 3.2 erlaubt beiden Seiten die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der dort genannten Frist. Die genaue Frist für Ihren Tarif steht also in Ihrem Vertrag, nicht auf der Website. Montana bietet verschiedene Tarife an, darunter Verträge mit Preisgarantie und dynamische Stromtarife mit eigenen Bedingungen.

Das Gesetz zieht die Grenzen: Nach § 309 Nr. 9 BGB darf die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre betragen, eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist zulässig, und die Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit darf einen Monat nicht überschreiten. Steht in Ihrer Vertragsbestätigung etwas Längeres, wäre die Klausel unwirksam.

Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht

Ziffer 3.3 der AGB: Neben der ordentlichen Kündigung können Sie bei Preisänderungen und bei Änderungen der AGB den Liefervertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Termin der angekündigten Änderung kündigen. Ausgenommen ist nur die unveränderte Weitergabe geänderter Umsatzsteuersätze und von Entlastungen nach § 40 Abs. 3 Nr. 3 EnWG.

Preisänderungen muss Montana nach Ziffer 5a.4 mit einer Frist von mindestens zwei Wochen, bei Haushaltskunden mindestens einem Monat, vor Inkrafttreten in Textform mitteilen. Das entspricht § 41 Abs. 5 EnWG. Ist in Ihrer Vertragsbestätigung eine Preisgarantie oder Preisgleitformel vereinbart, ist eine Preisanpassung nach Ziffer 5a.6 insoweit ausgeschlossen. Bei Verträgen mit Energiepreisgarantie gelten die Regeln in Ziffer 5b, die nur die nicht garantierten Bestandteile betreffen. Wie Sie ein Preisschreiben lesen und fristgerecht reagieren, erklärt der Ratgeber Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.

Umzug

Nach Ziffer 6.1 besteht der Liefervertrag bei einem Umzug innerhalb Deutschlands fort, solange Montana zu den bisherigen Bedingungen weiterliefern kann. Sie teilen die neue Anschrift und die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle (Zählernummer oder Marktlokations-ID) spätestens zwei Wochen vor dem Umzug mit; Montana informiert binnen zwei Wochen in Textform über die Fortsetzung. Ziffer 6.2 stellt klar, dass das gesetzliche Kündigungsrecht beim Wohnsitzwechsel nach § 41b EnWG unberührt bleibt: Danach können Sie mit sechs Wochen Frist zum Auszug kündigen, sofern Montana nicht binnen zwei Wochen die Fortsetzung am neuen Wohnort anbietet.

Wichtig ist Ziffer 6.3: Melden Sie den Umzug nicht oder zu spät, zahlen Sie für die Energie, die nach Ihrem Auszug an der alten Adresse noch entnommen wird, soweit Montana sie dem Netzbetreiber vergüten muss. Die Anmeldung am neuen Wohnort beschreibt der Ratgeber Strom anmelden beim Umzug.

Kontakt und Beschwerde

Kundenservice: 0800 55 55 990 (kostenfrei). Postanschrift laut Impressum: MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG, Dr.-Max-Straße 26, 82031 Grünwald. Zählerstände melden Sie im Kundenportal oder in der MONTANA App, dort finden Sie auch die Vertragskontonummer.

Ziffer 20 der AGB regelt Beschwerden: Montana beantwortet Verbraucherbeschwerden innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen ab Zugang. Hilft Montana der Beschwerde nicht ab, können Sie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, info@schlichtungsstelle-energie.de, anrufen. Montana ist zur Teilnahme verpflichtet, der Rechtsweg bleibt offen.

Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten

Nehmen Sie die Vertragsbestätigung zur Hand: Dort stehen Laufzeit, Verlängerung und Ihre Kündigungsfrist, außerdem eine eventuelle Preisgarantie. Kundennummer, Vertragskontonummer und Jahresverbrauch finden Sie auf der Rechnung; beides brauchen Sie für ein Vergleichsangebot.

Vergleichen Sie dann Angebote auf unserer Vergleichsseite für Deutschland und überlassen Sie die Kündigung dem neuen Anbieter. Der Vertragsende-Alarm erinnert Sie per E-Mail, bevor die nächste Frist verstreicht. Wie der Wechsel insgesamt abläuft, erklärt der Ratgeber Stromanbieter wechseln.

Montana kündigen

SituationSo gehen Sie vor
Vertrag mit LaufzeitLaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist stehen laut AGB Ziffer 3.1 in Ihrer Vertragsbestätigung. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, Montana bestätigt spätestens zwei Wochen nach Eingang mit Angabe des Vertragsendes.
Preiserhöhung oder AGB-ÄnderungKündigung ohne Frist zum Termin der angekündigten Änderung (AGB Ziffer 3.3, § 41 Abs. 5 EnWG). Haushaltskunden müssen mindestens einen Monat vorher in Textform informiert werden.
UmzugDer Vertrag besteht beim Umzug innerhalb Deutschlands fort. Neue Anschrift und Zähler- oder Marktlokations-ID spätestens zwei Wochen vor dem Umzug melden. Das gesetzliche Kündigungsrecht mit sechs Wochen Frist nach § 41b EnWG bleibt unberührt.
Online-KündigungKündigungsformular unter montana-energie.de/kontakt/kuendigung mit Vertragskontonummer, Wahl zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung und Wunschtermin.

Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.

Vorteile

  • Online-Kündigungsformular mit Auswahl ordentlich oder außerordentlich, kein Login nötig.
  • Bestätigung der Kündigung mit Vertragsende in Textform laut AGB innerhalb von zwei Wochen.
  • Verbraucherbeschwerden werden laut AGB innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen beantwortet.

Nachteile

  • Die konkrete Kündigungsfrist und Laufzeit stehen nicht in den AGB, sondern nur in der individuellen Vertragsbestätigung.
  • Wer den Umzug nicht rechtzeitig meldet, zahlt für den Verbrauch an der alten Adresse weiter, bis der Vertrag endet.

Häufige Fragen

Wie kündige ich meinen Montana Vertrag?
Über das Online-Formular unter montana-energie.de/kontakt/kuendigung. Sie brauchen Ihre Vertragskontonummer, die oben rechts auf der Rechnung oder im Kundenportal und in der App steht. Alternativ per Brief an MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG, Dr.-Max-Straße 26, 82031 Grünwald. Die Kündigung muss in Textform erfolgen; beim Anbieterwechsel kündigt meist der neue Lieferant für Sie.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Montana?
Die AGB nennen keine feste Frist. Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus Ihrer Vertragsbestätigung. Gesetzlich darf die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre betragen, eine Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit maximal einem Monat Frist.
Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Ja. Montana muss Haushaltskunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten in Textform informieren. Sie kündigen dann ohne Frist zum Termin der Änderung. Das gilt nicht, wenn nur geänderte Umsatzsteuersätze unverändert weitergegeben werden.
Was passiert mit meinem Vertrag beim Umzug?
Innerhalb Deutschlands läuft der Vertrag weiter, solange Montana zu den bisherigen Bedingungen liefern kann. Melden Sie neue Anschrift und Zähler- oder Marktlokations-ID spätestens zwei Wochen vorher; Montana informiert binnen zwei Wochen über die Fortsetzung.
Wohin mit einer Beschwerde?
Zuerst an den Kundenservice unter 0800 55 55 990. Hilft Montana der Beschwerde nicht innerhalb von vier Wochen ab, können Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie e. V. in Berlin anrufen. Montana ist zur Teilnahme verpflichtet.

Quellen

  1. MONTANA: Kündigung (Online-Formular) (2026-10-03)
  2. MONTANA: AGB-Übersicht Privatkunden (2026-10-03)
  3. MONTANA Energieversorgung: AGB Strom und Gas, Stand Juni 2026 (Ziffern 3, 5a, 6, 19, 20) (2026-10-03)
  4. MONTANA: Impressum (2026-10-03)
  5. MONTANA: Über MONTANA (Geschichte, Familie Koburger, Kundenzahl) (2026-10-03)
  6. § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (Abs. 5 Sonderkündigungsrecht) (2026-10-03)
  7. § 41b EnWG: Textform, Kündigungsbestätigung, Umzug (2026-10-03)
  8. § 309 Nr. 9 BGB: Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (2026-10-03)