N-ERGIE kündigen: Kündigungsfrist, Preiserhöhung, Umzug und Kontakt
N-ERGIE Strom oder Gas kündigen: Fristen laut AGB, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, Umzug melden, Grundversorgung in Nürnberg und Kontaktwege.
N-ERGIE ist der Energieversorger aus Nürnberg. Die Aktiengesellschaft gehört zu 60,2 % der Städtischen Werke Nürnberg GmbH und zu 39,8 % der Thüga AG, liefert Strom und Erdgas bundesweit und ist im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH zugleich Grundversorger. Wer im Netzgebiet rund um Nürnberg nie einen Vertrag gewählt hat, bezahlt deshalb meist an N-ERGIE. Diese Seite fasst zusammen, was in den Vertragsbedingungen und im Gesetz zur Kündigung steht.
N-ERGIE kündigen: so geht es
N-ERGIE bietet auf der Kündigungsseite ein Online-Kündigungsformular an. Daneben nimmt das Unternehmen Kündigungen per Brief an N-ERGIE Aktiengesellschaft, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg, an. Telefonisch berät der Kundenservice unter 0800 1008009 (Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr), die Kündigung selbst muss aber in Textform erfolgen, so verlangen es die AGB. Textform heißt: Formular, E-Mail oder Brief, kein Anruf.
Geben Sie Kundennummer, Zählernummer, Lieferadresse und das gewünschte Vertragsende an. Nach den AGB bestätigt N-ERGIE die Kündigung innerhalb einer Woche nach Eingang in Textform. Zum Vertragsende wird der Zählerstand abgelesen, danach kommt die Schlussrechnung.
Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, müssen Sie meist gar nicht selbst kündigen: Der neue Lieferant kündigt bei N-ERGIE für Sie und stimmt den Liefertermin ab. Selbst kündigen sollten Sie nur, wenn Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen oder der Vertrag ohne Nachfolger enden soll, etwa beim Auszug ins Ausland.
Kündigungsfrist und Laufzeit
Eine einheitliche Frist nennt N-ERGIE nicht: “Je nach Vertrag unterscheidet sich die Kündigungsfrist”, steht auf der Kündigungsseite. Die Bedingungen des Tarifs Strom Purnatur (Stand Juli 2026) zeigen das typische Muster: Die Erstvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. Wird nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Für Ihren eigenen Tarif gilt, was in der Vertragsbestätigung steht.
In der Grundversorgung ist es einfacher: Dort können Haushaltskunden jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, das bestätigt die Bundesnetzagentur. Nach oben setzt § 309 Nr. 9 BGB Grenzen, die für alle Anbieter gelten: Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen, eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist erlaubt, und die Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit darf nicht länger als ein Monat sein.
Ein Hinweis aus den Purnatur-AGB: Kündigen Sie während der Erstlaufzeit wegen einer Preisänderung, wird ein vereinbarter Bonus nur zeitanteilig mit der Schlussrechnung ausgezahlt.
Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht
Ändert N-ERGIE die Preise, darf das Unternehmen das nur nach Mitteilung in Textform tun, bei Haushaltskunden spätestens einen Monat vor der Änderung. Gleichzeitig wird die Änderung auf der Internetseite veröffentlicht. Sie haben dann das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen. Darauf muss N-ERGIE im Preisschreiben ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung braucht Textform, die Bestätigung mit Angabe des Vertragsendes kommt innerhalb einer Woche.
Das entspricht § 41 Abs. 5 EnWG. Eine Ausnahme machen Gesetz und AGB nur für die unveränderte Weitergabe geänderter Umsatzsteuersätze: Die löst kein Sonderkündigungsrecht aus. Wer die Frist verpasst, bleibt im Vertrag und kann nur ordentlich kündigen. Mehr dazu im Ratgeber Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.
Umzug
N-ERGIE möchte den Umzug spätestens 14 Tage vorher wissen, online über die Umzugsmeldung oder telefonisch. Gebraucht werden die neue Adresse, die Zählernummer (optional die Marktlokation), das Datum der Schlüsselübergabe, das Auszugsdatum und die Zählerstände an beiden Adressen, spätestens 21 Tage nach dem Umzugstag. Seit dem 26. Mai 2025 ist eine rückwirkende Bearbeitung nicht mehr möglich, also melden Sie sich rechtzeitig. Preise und Laufzeit lassen sich laut N-ERGIE häufig mitnehmen, das SEPA-Mandat bleibt bestehen.
Wollen Sie den Vertrag beim Umzug beenden, gilt nach den AGB eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Auszug oder einem späteren Termin. In der Kündigung nennen Sie neue Anschrift und Zählernummer. Bietet N-ERGIE binnen zwei Wochen die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen an und ist die Belieferung dort möglich, läuft der Vertrag an der neuen Adresse weiter. Wie Sie Strom am neuen Wohnort anmelden, erklärt der Ratgeber Strom anmelden beim Umzug.
Kontakt und Beschwerde
Kundenservice: 0800 1008009, kostenfrei aus dem deutschen Netz, Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr. Kündigungsformular und Umzugsmeldung stehen online bereit. Postanschrift: N-ERGIE Aktiengesellschaft, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg.
Bei einer Beschwerde wenden Sie sich zuerst an den Kundenservice. Findet sich keine zufriedenstellende Lösung, können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon 030 2757240-0, beantragen. N-ERGIE ist zur Teilnahme verpflichtet. Für allgemeine Fragen zu Ihren Rechten gibt es den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten
Sehen Sie zuerst in der Vertragsbestätigung nach: Wann endet die Erstlaufzeit, wie lang ist Ihre Frist, gibt es eine Preisgarantie oder einen Bonus, der an das erste Lieferjahr gebunden ist? In der Grundversorgung können Sie mit zwei Wochen Frist jederzeit gehen. Auf der Rechnung finden Sie Kundennummer, Zählernummer und Jahresverbrauch, die Sie für ein Vergleichsangebot brauchen.
Dann vergleichen Sie Angebote auf unserer Vergleichsseite für Deutschland und lassen den neuen Anbieter die Kündigung übernehmen. Damit Sie den Kündigungstermin nicht wieder verpassen, erinnert Sie unser Vertragsende-Alarm rechtzeitig per E-Mail. Wie der Wechsel insgesamt abläuft, steht im Ratgeber Stromanbieter wechseln.
N-ERGIE kündigen
| Situation | So gehen Sie vor |
|---|---|
| Vertrag mit Erstlaufzeit (z. B. Strom Purnatur) | Erstlaufzeit zwölf Monate, Kündigung in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende. Danach läuft der Vertrag unbefristet und ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Andere Tarife können abweichen, N-ERGIE verweist auf den jeweiligen Vertrag. |
| Grundversorgung | Jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündbar. Im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH ist N-ERGIE der Grundversorger. |
| Preiserhöhung | Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG: Kündigung ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens. N-ERGIE muss Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher in Textform informieren. |
| Umzug | Umzug spätestens 14 Tage vorher online oder telefonisch melden, Vertrag kann oft mitgenommen werden. Alternativ Kündigung mit sechs Wochen Frist zum Auszug, sofern N-ERGIE keine Fortsetzung anbietet. |
Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.
Vorteile
- Kündigungsformular und Umzugsmeldung online, Bestätigung der Kündigung in Textform innerhalb einer Woche (AGB).
- Keine gesonderten Entgelte für die Kündigung oder einen zügigen Lieferantenwechsel (AGB § 5).
- Kostenfreie Servicenummer Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr.
Nachteile
- Die Kündigungsfrist unterscheidet sich je nach Vertrag, auf der Kündigungsseite nennt N-ERGIE keine einheitliche Frist.
- Ein Bonus wird bei vorzeitiger Kündigung während der Erstlaufzeit nur zeitanteilig ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie kann ich meinen N-ERGIE Vertrag kündigen?
Welche Kündigungsfrist gilt bei N-ERGIE?
Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Was passiert mit meinem Vertrag beim Umzug?
Wohin wende ich mich bei einer Beschwerde?
Quellen
- N-ERGIE: Kündigung (Kündigungsformular, Fristen je Vertrag) (2026-10-03)
- N-ERGIE: Umzug melden (2026-10-03)
- N-ERGIE: AGB Strom Purnatur (Stand Juli 2026), § 5 Laufzeit und Kündigung, § 6 Preisänderungen, § 19 Schlichtungsstelle (2026-10-03)
- N-ERGIE: Pflichtmitteilungen (Grundversorgung, Schlichtungsstelle) (2026-10-03)
- Stadt Nürnberg: Beteiligungsbericht 2023, Unternehmensprofil N-ERGIE (Gesellschafter) (2026-10-03)
- Bundesnetzagentur: Kündigung von Energielieferverträgen (2026-10-03)
- § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (Abs. 5 Sonderkündigungsrecht) (2026-10-03)
- § 309 Nr. 9 BGB: Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (2026-10-03)