naturstrom kündigen: Frist, Preiserhöhung, Umzug und Kontakt
naturstrom kündigen: laut AGB vier Wochen zum Monatsende, keine Mindestlaufzeit, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, Vertrag beim Umzug mitnehmen, Kontakt.
naturstrom ist ein Ökostrom- und Gasanbieter aus Düsseldorf. Die naturstrom AG wurde 1998 aus dem Umfeld von Umwelt- und Erneuerbaren-Verbänden gegründet, gehört über 1.800 Aktionär:innen und keinem Konzern, und versorgt nach eigenen Angaben über 300.000 Kund:innen aus 15 Standorten in Deutschland. Vertragspartner für Haushaltskund:innen ist laut AGB die NaturStromHandel GmbH. Grundversorger ist naturstrom nirgends; alle Verträge sind Sonderverträge, für die die AGB und das Energiewirtschaftsgesetz gelten.
naturstrom kündigen: so geht es
Wer zu einem anderen Anbieter wechselt, muss bei naturstrom in der Regel nichts selbst unternehmen. Die AGB sagen es ausdrücklich: Beauftragen Sie einen neuen Versorger und bevollmächtigen Sie ihn zur Kündigung, läuft die Ummeldung über den Lieferantenwechselprozess. Eine eigene Kündigung ist dann nicht erforderlich. So entsteht auch keine Lücke zwischen den Verträgen.
Wollen Sie selbst kündigen, etwa weil Sie ausziehen oder ein Sonderkündigungsrecht haben, bietet naturstrom für Haushaltskund:innen drei Wege: telefonisch unter 0211 77 900-100, online über das Kündigungsformular oder in Textform per Brief, Fax oder E-Mail an kundenservice@naturstrom.de. Das Online-Formular fragt Sparte (Strom oder Gas), Vertragsnummer, Zählernummer, die Art der Kündigung (Anbieterwechsel, Wohnungswechsel, Sonderkündigung) und das Wunschdatum ab. Für jeden Vertrag ist ein eigenes Formular nötig. Die Kündigungsbestätigung mit dem Endtermin kommt laut naturstrom innerhalb weniger Tage.
Lesen Sie zum Vertragsende den Zähler ab und notieren Sie das Datum. Das erspart Streit über die Schlussrechnung.
Kündigungsfrist und Laufzeit
Die AGB (Stand November 2022) sind für einen deutschen Anbieter ungewöhnlich schlank: Sofern nicht anders vereinbart, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat keine Mindestlaufzeit. Beide Seiten können jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. In den häufigen Fragen formuliert naturstrom es so: Bei den meisten Haushaltsverträgen beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende, die genaue Frist steht im Kundenportal und auf der letzten Rechnung.
Rechnen Sie den Stichtag nach. Geht Ihre Kündigung am 5. eines Monats ein, sind vier Wochen zum Monatsende erst Ende des Folgemonats erreicht. Wer knapp vor Monatsende kündigt, ist dagegen schneller draußen.
Zum Vergleich der gesetzliche Rahmen, den die Bundesnetzagentur zusammenfasst: Ein Sondervertrag darf höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit haben, sich nach dem 1. März 2022 nur auf unbestimmte Zeit verlängern und dann mit höchstens einem Monat Frist kündbar sein. naturstrom bleibt mit vier Wochen unter diesem Maximum, bindet aber auch niemanden über eine Erstlaufzeit.
Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht
Erhöht naturstrom den Preis, haben Sie nach § 41 Abs. 5 EnWG das Recht, den Vertrag ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen, und zwar kostenlos. Die AGB wiederholen das in Ziffer 4: Bis zum Wirksamwerden der Preisänderung steht Ihnen die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist zu. Über die Änderung muss der Anbieter Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher informieren, mit Anlass, Voraussetzungen und Umfang.
Eine Ausnahme nennen die AGB: Ändert sich die Umsatzsteuer, wird der Preis automatisch angepasst, ein Sonderkündigungsrecht gibt es dann nicht. Das entspricht der üblichen Praxis am Markt.
Wichtig für den Ablauf: Ein Sonderkündigungsrecht können nur Sie selbst ausüben, nicht der neue Anbieter. naturstrom bittet deshalb, in diesem Fall den alten Vertrag schnellstmöglich selbst zu kündigen. Wie Sie das Schreiben formulieren, steht in unserem Leitfaden zum Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.
Umzug
Beim Umzug können Sie den naturstrom-Vertrag mitnehmen. Sie melden den Umzug im Kundenportal mit Zählernummer, Zählerstand und neuer Adresse, idealerweise 14 Tage und spätestens zwei Werktage vor dem Auszug. Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr erlaubt; wer zu spät meldet, zahlt unter Umständen den Verbrauch des Nachmieters oder landet in der neuen Wohnung erst einmal in der Grundversorgung. In den häufigen Fragen heißt es, der Vertrag könne stichtagsgenau zum Datum der Schlüsselübergabe beendet werden.
Wollen Sie den Vertrag am neuen Wohnort nicht fortführen, dürfen Sie als Haushaltskund:in laut AGB beim Wohnsitzwechsel außerordentlich kündigen. Das Formular kennt dafür die Option Wohnungswechsel. Was in der neuen Wohnung in den ersten Tagen gilt, erklärt der Beitrag zum Strom anmelden beim Umzug.
Kontakt und Beschwerde
Der Kundenservice ist unter 0211 77 900-100 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zum normalen Telefontarif erreichbar, dazu per E-Mail an kundenservice@naturstrom.de und über das Kundenportal kundenservice.naturstrom.de. Postadresse laut Impressum: naturstrom AG, Parsevalstraße 11, 40468 Düsseldorf.
Kommen Sie mit einer Beschwerde nicht weiter, nennt das Impressum den vorgesehenen Weg: die Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin, deren Verfahren für private Verbraucher kostenfrei ist, und für allgemeine Fragen zum Energierecht den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur. Reichen Sie die Beschwerde zuerst bei naturstrom ein, erst danach ist die Schlichtungsstelle zuständig.
Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten
Sehen Sie im Kundenportal nach, welche Frist in Ihrem Vertrag steht, und rechnen Sie das Monatsende dazu. Prüfen Sie, ob gerade eine Preisänderung angekündigt ist; dann sparen Sie die Frist. Lesen Sie den Zähler ab und bewahren Sie die Kündigungsbestätigung auf. Da naturstrom keine Boni mit Haltefristen in den AGB führt, entfällt die sonst übliche Rechnung mit dem Bonusjahr.
Ohne neuen Vertrag fallen Sie nach dem Ende in die Grundversorgung Ihres Netzgebiets, was in der Regel teurer ist. Schließen Sie den neuen Vertrag deshalb vor der Kündigung ab. Tarife für Ihre Postleitzahl zeigt unsere Vergleichsseite, und damit Sie den Stichtag nicht verpassen, erinnert Sie unser Vertragswecker rechtzeitig. Wie der Wechsel Schritt für Schritt läuft, steht im Leitfaden Stromanbieter wechseln.
naturstrom kündigen
| Situation | So gehen Sie vor |
|---|---|
| Normaler Haushaltsvertrag | Laut AGB jederzeit mit vier Wochen Frist zum Ende eines Kalendermonats, telefonisch, online über das Kündigungsformular oder in Textform (Brief, Fax, E-Mail an kundenservice@naturstrom.de). Die genaue Frist steht im Kundenportal und auf der letzten Rechnung. |
| Wechsel zu einem anderen Anbieter | Keine eigene Kündigung nötig. Der neue Anbieter kündigt mit Ihrer Vollmacht über den Lieferantenwechselprozess (AGB Ziffer 5 Abs. 3). |
| Preiserhöhung | Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG und AGB Ziffer 4: bis zum Wirksamwerden der Preisänderung ohne Frist kündigen. Gilt nicht bei Änderungen der Umsatzsteuer. |
| Umzug | Vertrag über das Kundenportal mitnehmen (idealerweise 14 Tage, spätestens zwei Werktage vor dem Auszug) oder außerordentlich kündigen; Haushaltskund:innen haben laut AGB bei Wohnsitzwechsel dieses Recht. |
Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.
Vorteile
- Keine Mindestlaufzeit und keine automatische Bindung: Verträge laufen laut AGB auf unbestimmte Zeit
- Kündigung auch telefonisch und online möglich, Bestätigung mit Kündigungstermin
- Umzug mit Datum der Schlüsselübergabe stichtagsgenau über das Kundenportal
Nachteile
- Vier Wochen zum Monatsende können in der Praxis bis zu acht Wochen bedeuten, wenn die Kündigung kurz nach Monatsbeginn eingeht
- Rückwirkende An- und Abmeldungen sind seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei naturstrom?
Muss ich bei naturstrom selbst kündigen, wenn ich den Anbieter wechsle?
Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Was passiert mit meinem naturstrom-Vertrag beim Umzug?
Wie erreiche ich den naturstrom-Kundenservice?
Quellen
- naturstrom: Häufige Fragen Strom und Gas (2026-10-03)
- naturstrom: Allgemeine Bedingungen für die Belieferung mit Strom (Stand 3.11.2022, PDF) (2026-10-03)
- naturstrom: Kündigungsformular (2026-10-03)
- naturstrom: Umzug melden (Umzugsbonus) (2026-10-03)
- naturstrom AG: Zahlen und Fakten (2026-10-03)
- naturstrom: Impressum (Kundenservice, Streitbeilegung) (2026-10-03)
- § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (Abs. 5 Sonderkündigungsrecht) (2026-10-03)
- Bundesnetzagentur: Kündigung des Energieliefervertrags (2026-10-03)