Rabot Energy kündigen: Kündigungsfrist, Preisänderung, Umzug und Kontakt
Rabot Energy kündigen: ein Monat Frist, keine Mindestlaufzeit, Sonderkündigungsrecht bei Preisänderung, Umzug vier Wochen vorher melden, Kontakt und Schlichtung.
Rabot Energy ist ein Hamburger Stromanbieter, der ausschließlich dynamische Tarife verkauft: Der Arbeitspreis folgt dem Börsenpreis. Vertragspartner ist die RABOT Energy DE GmbH, Hopfenmarkt 33, 20457 Hamburg; das Unternehmen trat früher als Rabot Charge auf, wird von Gründer Jan Rabe geführt und nennt als Investoren unter anderem Bosch und HV Capital. Gas bietet Rabot nicht an. Für die Kündigung gelten die AGB Stromlieferung mit Stand 24. September 2026 und die Angaben in den FAQ.
Rabot Energy kündigen: so geht es
Eine eigene Kündigungsseite hat Rabot nicht. Die Kündigung erfolgt in Textform: per E-Mail an support@rabot.energy, über das Kontaktformular auf rabot.energy/kontakt, in dem Sie Name, E-Mail, Vertragsnummer und Anliegen eintragen, oder per Brief an RABOT Energy DE GmbH, Hopfenmarkt 33, 20457 Hamburg. Laut Kontaktseite meldet sich das Team innerhalb von zwei Werktagen. Nennen Sie Vertragsnummer, Zählernummer oder Marktlokation und das gewünschte Vertragsende, damit die Abmeldung beim Netzbetreiber ohne Rückfrage läuft.
Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter brauchen Sie meist nicht selbst zu kündigen, der neue Lieferant übernimmt das. Umgekehrt gilt beim Wechsel zu Rabot: Mit dem Vertragsabschluss bevollmächtigen Sie Rabot, den alten Vertrag beim bisherigen Lieferanten zu kündigen. Die AGB sichern zu, dass Rabot im Fall Ihrer Kündigung alles für einen zügigen Wechsel Nötige veranlasst.
Kündigungsfrist und Laufzeit
Rabot verzichtet laut FAQ auf die branchenüblichen Mindestlaufzeiten von 12 oder 24 Monaten. Der Stromliefervertrag ist jederzeit ordentlich mit einer Frist von einem Monat kündbar; die Produktseite nennt den Tarif “monatlich kündbar”. In den AGB selbst steht keine eigene Fristregelung, die Laufzeit ergibt sich aus der Vertragsbestätigung. Da es keine Erstlaufzeit gibt, sind die Grenzen des § 309 Nr. 9 BGB (höchstens zwei Jahre Bindung, Verlängerung nur unbefristet mit maximal einem Monat Frist) hier ohnehin eingehalten.
Rechnen Sie bei einem dynamischen Tarif damit, dass die Schlussrechnung die bis zum Vertragsende gemessenen Verbrauchswerte oder, ohne Smart Meter, Ihren gemeldeten Zählerstand verwendet.
Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht
Hier muss man bei Rabot zwei Dinge trennen. Dass der Arbeitspreis mit dem Börsenpreis steigt und fällt, ist der Vertragsinhalt selbst und keine Preisänderung durch den Anbieter. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
Anders bei Änderungen, die Rabot selbst vornimmt, etwa am Grundpreis oder an eigenen Aufschlägen. Nach Ziffer VIII der AGB sind solche Anpassungen nur zum Ersten eines Monats möglich und müssen mindestens einen Monat vorher angekündigt werden. Sie haben dann das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen, in Textform; Rabot muss in der Mitteilung gesondert darauf hinweisen. Das ist das Sonderkündigungsrecht aus § 41 Abs. 5 EnWG, auf das auch die FAQ verweisen.
Ändert Rabot die AGB, gilt Ziffer II.4: Bekanntgabe mindestens sechs Wochen vorher, Widerspruch bis zum Wirksamwerden, fristlose Kündigung bis spätestens zwei Wochen vor dem Stichtag. Mehr zum Vorgehen im Ratgeber Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.
Umzug
Nach Ziffer XVII der AGB wird der Vertrag bei einem Umzug auf die neue Verbrauchsstelle übertragen. Sie müssen die neue Lieferanschrift unverzüglich mitteilen, spätestens vier Wochen vor dem Umzugstermin. Versäumen Sie das, gehen Grundpreis und weiterer Stromverbrauch an der alten Adresse auch nach dem Auszug zu Ihren Lasten. Sobald Rabot die Umzugsmeldung mit Marktlokation und Messlokation hat, teilt das Unternehmen mit, ob und zu welchen Konditionen der Vertrag an der neuen Adresse fortgesetzt wird. Ist eine Belieferung dort nicht möglich, können beide Seiten ohne Frist kündigen. Die FAQ erinnern daran, dass seit Juni 2025 rückwirkende Meldungen nicht mehr möglich sind. Was am neuen Wohnort zu tun ist, steht im Ratgeber Strom anmelden beim Umzug.
Kontakt und Beschwerde
Kundenservice: 040 5936 220 30, Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr, E-Mail support@rabot.energy, Kontaktformular mit Vertragsnummer. Postanschrift laut Impressum: RABOT Energy DE GmbH, Hopfenmarkt 33, 20457 Hamburg.
Ziffer XX der AGB verpflichtet Rabot, Verbraucherbeschwerden innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Bleibt die Beschwerde ungelöst, können Sie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon 030 2757240-0, anrufen; Rabot ist zur Teilnahme verpflichtet. Für allgemeine Fragen zu Ihren Rechten nennt das Impressum den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon 030 22480500.
Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten
Bei einem dynamischen Tarif lohnt ein Blick auf Ihr Verbrauchsmuster: Können Sie Waschmaschine, Wallbox oder Wärmepumpe in günstige Stunden legen, oder laufen die großen Verbraucher zur Abendspitze? Prüfen Sie auf der Rechnung Ihren Jahresverbrauch und ob ein Smart Meter eingebaut ist. Weil es keine Mindestlaufzeit gibt, verlieren Sie beim Wechsel weg von Rabot keine Preisgarantie und keinen Bonus.
Vergleichen Sie dann Angebote auf unserer Vergleichsseite für Deutschland. Der Vertragsende-Alarm erinnert Sie rechtzeitig vor dem Monatsende, falls Sie kündigen möchten. Den Ablauf eines Wechsels erklärt der Ratgeber Stromanbieter wechseln.
Rabot Energy kündigen
| Situation | So gehen Sie vor |
|---|---|
| Laufender Vertrag | Keine Mindestlaufzeit. Laut FAQ jederzeit ordentlich mit einer Frist von einem Monat kündbar, in Textform. |
| Preisänderung durch Rabot (z. B. Grundpreis, Aufschläge) | Ankündigung mindestens einen Monat vorher, nur zum Monatsersten. Kündigung ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform (AGB Ziffer VIII, § 41 Abs. 5 EnWG). |
| Änderung der AGB | Bekanntgabe mindestens sechs Wochen vorher. Widerspruch oder fristlose Kündigung bis spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden in Textform (AGB Ziffer II.4). |
| Umzug | Der Vertrag wird auf die neue Verbrauchsstelle übertragen. Umzug spätestens vier Wochen vorher melden; ist die Belieferung dort nicht möglich, können beide Seiten ohne Frist kündigen (AGB Ziffer XVII). |
Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.
Vorteile
- Keine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten, Kündigung mit einem Monat Frist.
- Rabot kündigt den Altvertrag beim bisherigen Lieferanten für Sie (Vollmacht bei Vertragsabschluss).
- Dynamischer Tarif auch ohne Smart Meter nutzbar, laut Anbieter.
Nachteile
- Der Arbeitspreis folgt dem Börsenpreis; das Sonderkündigungsrecht greift nur bei Änderungen, die Rabot selbst ankündigt, nicht bei Marktschwankungen.
- Keine eigene Kündigungsseite; Kündigung über Kontaktformular, E-Mail oder Brief.
Häufige Fragen
Wie kündige ich bei Rabot Energy?
Welche Kündigungsfrist hat Rabot Energy?
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch, wenn der Börsenpreis steigt?
Was muss ich beim Umzug beachten?
Wohin mit einer Beschwerde?
Quellen
- Rabot Energy: Fragen und Antworten (Kündigungsfrist, Vollmacht, Sonderkündigungsrecht) (2026-10-03)
- Rabot Energy: AGB Stromlieferung, Stand 24.09.2026 (Ziffern II, VIII, XVII, XX) (2026-10-03)
- Rabot Energy: Kontakt (2026-10-03)
- Rabot Energy: Impressum (RABOT Energy DE GmbH, Schlichtungsstelle, Verbraucherservice) (2026-10-03)
- Rabot Energy: Über uns (Gründer, Investoren, Kundenzahl) (2026-10-03)
- Rabot Energy: Dynamischer Stromtarif (monatlich kündbar, ohne Smart Meter möglich) (2026-10-03)
- § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (Abs. 5 Sonderkündigungsrecht) (2026-10-03)
- § 309 Nr. 9 BGB: Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (2026-10-03)