Yello kündigen: Kündigungsfrist, Preiserhöhung, Umzug und Kontakt
Yello Strom oder Gas kündigen: 4 Wochen Frist laut AGB, Laufzeiten 12 bis 21 Monate, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, Umzug per App und Beschwerdeweg.
Yello ist die bundesweite Online-Marke des EnBW-Konzerns. Die Yello Strom GmbH sitzt in Köln (Siegburger Straße 229) und liefert Strom, Gas und Wärmestrom an Haushalte in ganz Deutschland. Der Kundenkontakt läuft fast vollständig digital über die Yello App und das Portal “Mein Yello”; eine Servicenummer für Vertragsfragen veröffentlicht Yello nicht.
Yello kündigen: so geht es
Der einfachste Weg ist das Kündigungsformular unter yello.de/kuendigen. Es fragt Produkt (Strom, Gas oder Wärmestrom), Kündigungsart und Grund, Vertragsnummer, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und die Lieferadresse ab. Yello schreibt dazu: “Wir kündigen deinen Vertrag zum nächstmöglichen Termin.” Wer ein konkretes Datum braucht, etwa zum Laufzeitende oder bei einer Sonderkündigung, trägt es im Feld Kündigungsart ein oder schreibt es dazu.
Die AGB (Punkt 2 Absatz 6) verlangen nur Textform, also reicht auch eine E-Mail oder ein Brief an die Kölner Adresse. Nennen Sie Vertragsnummer, Lieferadresse, Zählernummer und das gewünschte Ende. Fordern Sie eine Bestätigung an und bewahren Sie sie bis zur Schlussrechnung auf.
Wechseln Sie zu einem anderen Versorger, übernimmt der normalerweise die Kündigung bei Yello. Umgekehrt macht Yello es genauso: Wer zu Yello kommt, lässt Yello beim alten Anbieter kündigen, kostenlos. Seit 2025 ist der technische Lieferantenwechsel bei Strom nach § 20a EnWG binnen 24 Stunden möglich, die vertragliche Frist bleibt aber bestehen. Den ganzen Ablauf beschreibt der Leitfaden Stromanbieter wechseln.
Kündigungsfrist und Laufzeit
Yello bietet laut FAQ je nach Lieferbeginn Erstlaufzeiten von 12, 18 oder 21 Monaten an und weist selbst darauf hin, dass das Gesetz höchstens 24 Monate erlaubt (§ 309 Nr. 9 BGB). Nach Ende der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, “wenn weder du noch Yello vom Kündigungsrecht Gebrauch machen” (AGB Strom, Punkt 2 Absatz 1).
Die Frist steht in derselben Klausel: Beide Seiten können “auf das Ende der Mindestlaufzeit sowie im Anschluss daran jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen”. In den FAQ formuliert Yello es anders: Bei 12, 18 oder 21 Monaten Laufzeit “kannst du 6 Wochen vor Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit kündigen”. Maßgeblich sind die AGB und Ihre Auftragsbestätigung. Wer auf Nummer sicher gehen will, kündigt sechs Wochen vor dem Ende, dann passt beides.
Ein Tarifwechsel innerhalb von Yello ist nach den FAQ frühestens 6 Monate und spätestens 6 Wochen vor Laufzeitende möglich. Yello-Verträge sind Sonderverträge; falls Sie noch nie gewechselt haben und in der Grundversorgung Ihres örtlichen Versorgers stecken, gilt dort eine Frist von zwei Wochen (§ 20 StromGVV), siehe Grundversorgung kündigen.
Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht
Yello bietet Tarife mit “Netto-Preisgarantie” (Steuern und neue Abgaben ausgenommen) und mit “voller Preisgarantie”, jeweils für mindestens 12 Monate. Außerhalb oder nach der Garantie darf Yello die Preise anpassen. Die AGB (Punkt 16.3) verlangen eine Mitteilung in Textform mindestens einen Monat vor der Änderung. Dann gilt Punkt 16.4: “Ändert Yello die Preise, so kannst du den Stromlieferungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung unentgeltlich kündigen.” Genau das schreibt auch § 41 Abs. 5 EnWG vor, mit einer Informationsfrist von einem Monat für Haushaltskunden.
Praktisch heißt das: Preisschreiben prüfen, neuen Anbieter suchen, der zum Änderungstermin liefern kann, und die Sonderkündigung bei Yello in Textform erklären, am besten mit dem Hinweis “Sonderkündigung wegen Preisänderung zum [Datum]”. Wie Sie das Schreiben formulieren und worauf Sie bei Umlagen und Netzentgelten achten, steht im Beitrag Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.
Umzug
Yello will, dass der Vertrag mitzieht. In der App oder in Mein Yello melden Sie neue Adresse, Umzugsdatum und die Zählernummer oder die elfstellige MaLo-ID des neuen Zählers. Für Strom muss die Meldung spätestens drei Tage vor dem Umzug eingehen; seit dem 6. Juni 2025 ist eine rückwirkende Meldung bei Strom nicht mehr zulässig. Bei Gas geht es weiterhin rückwirkend. Wer zu spät meldet, landet an der neuen Adresse zunächst beim örtlichen Grundversorger.
Wollen Sie den Vertrag beim Umzug beenden, erlaubt Punkt 4 der AGB eine außerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist. Wer von einem anderen Anbieter zu Yello umzieht, muss dort selbst kündigen, darauf weist Yello in den FAQ hin. Checkliste für die neue Wohnung: Strom anmelden beim Umzug.
Kontakt und Beschwerde
Yello nennt auf der Kontaktseite drei Wege: Kontaktformular, Yello App und Mein Yello rund um die Uhr sowie einen Chatbot. Eine Servicehotline, Postadresse oder E-Mail für Kundenanliegen stehen dort nicht; die Telefonnummer im Impressum (0221 99 69 0100) ist ausdrücklich nur für rechtliche Anfragen. Beschwerden gehen über das Kontaktformular. Bleibt die Antwort aus oder hilft sie nicht, können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel. 030 27 57 240-0, info@schlichtungsstelle-energie.de. Das Verfahren ist für private Verbraucher kostenlos. Für allgemeine Fragen zu Ihren Rechten gibt es den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (0228 14 15 16).
Was Sie vor dem Wechsel prüfen sollten
Prüfen Sie in Mein Yello das genaue Laufzeitende und ob Ihre Preisgarantie noch läuft. Haben Sie einen Tarif mit Wunschgerät gewählt, fällt bei vorzeitiger Kündigung ein Entgelt für die restlichen Monate an; die Höhe steht in Ihrem Vertrag. Bonuszahlungen sind oft an die volle erste Laufzeit gebunden. Lesen Sie die letzte Jahresrechnung (Rechnung verstehen) und notieren Sie Verbrauch und Zählernummer. Dann vergleichen Sie Angebote im Stromvergleich für Deutschland und lassen sich das Laufzeitende mit dem Erinnerungsservice rechtzeitig per E-Mail melden, damit die vier Wochen nicht verstreichen.
Yello kündigen
| Situation | So gehen Sie vor |
|---|---|
| Vertrag mit Mindestlaufzeit (12, 18 oder 21 Monate) | Mit einer Frist von 4 Wochen auf das Ende der Mindestlaufzeit kündigen (AGB Strom Punkt 2). Yello empfiehlt in den FAQ, 6 Wochen vor Ende zu kündigen. |
| Verlängerter, unbefristeter Vertrag | Nach der Mindestlaufzeit jederzeit mit 4 Wochen Frist in Textform, am einfachsten über das Kündigungsformular auf yello.de. |
| Preiserhöhung | Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG und AGB Punkt 16.4: ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens, Mitteilung muss mindestens 1 Monat vorher kommen. |
| Umzug | Vertrag per App oder Mein Yello mitnehmen (Strom spätestens 3 Tage vor Umzug melden) oder außerordentlich mit 6 Wochen Frist kündigen (AGB Punkt 4). |
Allgemeine Regeln nach EnWG und BGB; die genaue Kündigungsfrist und mögliche Gebühren stehen in Ihrem Vertrag und den AGB. Am einfachsten übernimmt der neue Anbieter die Kündigung.
Vorteile
- Kündigung über Online-Formular ohne Login, Textform (E-Mail, Brief) reicht laut AGB
- Umzug vollständig in App oder Kundenportal abwickelbar, Vertrag läuft weiter
- Yello übernimmt beim Wechsel zu Yello die Kündigung beim bisherigen Anbieter
Nachteile
- Kein öffentlicher Telefonservice für Vertragsfragen, Kontakt nur über Formular, App und Chatbot
- Gerätetarife (Wunschgerät) lösen bei vorzeitiger Kündigung ein Entgelt für die Restlaufzeit aus
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Yello?
Welche Laufzeiten hat Yello?
Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Wie kündige ich Yello online?
Muss ich bei einem Umzug kündigen?
Wohin mit einer Beschwerde über Yello?
Quellen
- Yello: AGB Strom (Stand 1. August 2026) (2026-10-03)
- Yello: Vertrag kündigen (Formular) (2026-10-03)
- Yello: FAQ Kündigung (2026-10-03)
- Yello: FAQ Vertrag und Tarif (2026-10-03)
- Yello: FAQ Umzug (2026-10-03)
- Yello: FAQ Kontakt und Beschwerde (2026-10-03)
- Yello: Impressum (2026-10-03)
- § 41 EnWG (Energielieferverträge mit Letztverbrauchern) (2026-10-03)