Gaspreise 2027: Was schon feststeht, was noch offen ist und was Sie jetzt tun können
CO2-Preis 2027 im Korridor 55 bis 65 Euro, Gasspeicherumlage weg, Netzentgelte ab 15. Oktober: So setzt sich der Gaspreis für Haushalte 2027 zusammen und was offen ist.
Ein Einfamilienhaus mit Gasheizung und 20.000 kWh Verbrauch zahlte 2026 im Durchschnitt 11,93 ct/kWh, Haushalte im Mehrfamilienhaus 11,17 ct/kWh. So steht es in der Gaspreisanalyse des Branchenverbands BDEW vom August 2026. Das sind rund 2.400 Euro im Jahr für das Einfamilienhaus. Die Frage, die viele vor dem Winter stellen: Wird es 2027 mehr?
Eine Zahl für 2027 kann im Oktober 2026 niemand seriös nennen. Aber der Gaspreis besteht aus Bausteinen, und für einige davon ist bereits entschieden, was sie 2027 kosten. Für andere wissen wir zumindest, wann die Entscheidung fällt. Das reicht, um die Rechnung einzuordnen und den eigenen Vertrag zu planen.
Woraus der Gaspreis besteht
Der BDEW teilt den Haushaltspreis in drei Blöcke. Beschaffung und Vertrieb machen im Einfamilienhaus 48,1 Prozent aus, regulierte Netzentgelte einschließlich Messung 21,5 Prozent, Steuern, Abgaben und Umlagen 30,4 Prozent. Der erste Block wird am Markt bestimmt, die beiden anderen setzen Netzbetreiber, Regulierer und Gesetzgeber fest.
Zum Block Steuern und Abgaben gehören die Mehrwertsteuer von 19 Prozent, die Erdgassteuer, der CO2-Preis und die Konzessionsabgabe an die Gemeinde. Bis Ende 2025 kam die Gasspeicherumlage dazu. Was mit jedem dieser Posten 2027 passiert, ist unterschiedlich klar.
CO2-Preis: Korridor von 55 bis 65 Euro soll bleiben
Der nationale CO2-Preis auf Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe lag 2025 fest bei 55 Euro je Tonne. 2026 wird er erstmals versteigert, in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro; reicht die Menge nicht, verkauft der Staat Zertifikate zu 68 Euro nach. Ursprünglich sollte 2027 der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) starten. Die EU hat ihn auf 2028 verschoben.
Deshalb hat das Bundeskabinett am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Korridor von 55 bis 65 Euro auch für 2027 festschreibt. Ohne diese Änderung hätte sich der Preis 2027 aus dem Durchschnitt der Versteigerungen im Industrie-Emissionshandel errechnet, der zuletzt deutlich über dem Korridor lag. Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten, am 7. Oktober fand die Anhörung im Umweltausschuss statt, die Abstimmung ist für den 15. Oktober 2026 angesetzt. Beschlossen ist das Gesetz bei Redaktionsschluss also noch nicht, politisch gilt es aber als sicher, weil es einen Beschluss des Koalitionsausschusses umsetzt.
Was das in Cent bedeutet, rechnet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) vor: Gegenüber dem Niveau von 2025 kostet Erdgas bei 60 Euro je Tonne 0,11 ct/kWh mehr, bei 65 Euro 0,22 ct/kWh, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Bei 20.000 kWh sind das höchstens 44 Euro im Jahr zusätzlich. Der gesamte CO2-Anteil liegt damit, aus dieser Tabelle hochgerechnet, bei grob 1,2 bis 1,4 ct/kWh brutto, also rund 240 bis 290 Euro im Jahr für das Beispielhaus. In der Anhörung forderte der Bundesverband Wärmepumpe eine Obergrenze von 75 Euro, das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft warnte vor einer Lücke von etwa vier Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds. Für die Rechnung 2027 ändert beides nichts, solange der Entwurf so beschlossen wird.
Ab 2028 bildet sich der Preis dann europaweit am Markt. Was er dann kostet, weiß heute niemand, die Schätzungen der Institute liegen weit auseinander. Wer mit Gas heizt, sollte das für Entscheidungen über die Heizung im Blick haben, unser Beitrag zu Kosten und Förderung einer Wärmepumpe rechnet das durch.
Gasspeicherumlage: seit Januar 2026 weg
Die Gasspeicherumlage finanzierte die staatlich angeordnete Befüllung der Speicher nach 2022. Zuletzt lag sie bei 0,289 ct/kWh. Zum 1. Januar 2026 hat der Bund sie abgeschafft, das Gesetz trat am 28. November 2025 in Kraft. Ursprünglich wäre sie bis zum 31. März 2027 erhoben worden. Bei 20.000 kWh spart ein Haushalt laut Bundesregierung knapp 58 Euro im Jahr, insgesamt entlastet der Wegfall Gaskunden um mehr als drei Milliarden Euro.
Zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens müssen die Versorger die Senkung laut Verbraucherzentrale Niedersachsen automatisch weitergeben und auf der nächsten Abrechnung ausweisen, ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch aber nicht. Prüfen Sie Ihre Jahresabrechnung 2026 darauf, unser Rechnungs-Check erklärt die Posten. Zweitens bleibt die Verantwortung für die Speicherbefüllung bei der Trading Hub Europe; sollten neue Befüllungen nötig werden, zahlt sie der Bundeshaushalt. Das Wirtschaftsministerium könnte im Krisenfall allerdings ein neues Umlageverfahren einführen. Für 2027 ist davon nichts geplant.
Erdgassteuer und Mehrwertsteuer: unverändert
Die Erdgassteuer für Gas zum Verheizen beträgt nach § 2 Abs. 3 EnergieStG 5,50 Euro je Megawattstunde, also 0,55 ct/kWh, und ist nicht befristet. Die Mehrwertsteuer beträgt 19 Prozent. Für beide Posten ist für 2027 keine Änderung beschlossen oder im Verfahren.
Netzentgelte: die Preisblätter kommen bis zum 15. Oktober
Die Netzentgelte sind der große Unbekannte für 2027. Gasnetzbetreiber müssen ihre vorläufigen Entgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober veröffentlichen, die endgültigen folgen meist im Dezember. Der Datendienstleister Enet hatte laut der Fachzeitung ZfK am 8. Oktober 2026 erst 46 Gasnetzbetreiber mit 42,86 Prozent Gebietsabdeckung erfasst. In den ausgewerteten Fällen stiegen die Netzkosten für einen Haushalt mit 7.000 kWh von 258,48 auf 261,46 Euro, ein Plus von 1,15 Prozent. Das ist eine Momentaufnahme einzelner Netze, kein Bundesdurchschnitt.
Der langfristige Trend zeigt nach oben. Wenn Haushalte auf Wärmepumpen umsteigen, verteilen sich die Kosten des Gasnetzes auf weniger Kunden. Schon für 2026 stiegen die Netzentgelte laut Verbraucherzentrale Niedersachsen regional teilweise deutlich und zehrten die Entlastung durch den Wegfall der Speicherumlage zum Teil auf. Wie stark Ihr Netzgebiet betroffen ist, sehen Sie ab Mitte Oktober im Preisblatt Ihres Gasnetzbetreibers; er steht auf Ihrer Abrechnung.
Beschaffung: der Iran-Krieg hat die Entspannung beendet
Knapp die Hälfte des Preises entscheidet sich am Großhandelsmarkt. Hier lief 2026 in zwei Richtungen. Im Januar 2026 lagen Beschaffung und Vertrieb laut BDEW auf dem niedrigsten Stand seit 2021. Seit dem Iran-Krieg sind die Großhandelspreise gestiegen, auch kleine Industriekunden zahlen seit März 2026 mehr. Trotzdem liegt der Jahresdurchschnitt für Haushalte 2026 bisher nicht über dem von 2025, weil die Anbieter ihr Gas gestaffelt im Voraus einkaufen.
Genau diese Staffelung bestimmt, was 2027 bei Ihnen ankommt. Anbieter, die 2027 jetzt zu höheren Preisen einkaufen, geben das mit Verzögerung weiter. Neukundentarife reagieren schneller als Bestandstarife, in beide Richtungen. Wie sich die Lage im Herbst entwickelt, fassen wir in unserem Beitrag zu den aktuellen Energiepreisen zusammen.
Was Sie jetzt tun können
Zuerst die eigene Zahl: Nehmen Sie den Arbeitspreis in ct/kWh und den Grundpreis von Ihrer letzten Abrechnung. Liegt der Arbeitspreis klar über den 11,93 ct/kWh des BDEW-Durchschnitts, ist ein Vergleich mit Ihrer Postleitzahl fällig, unabhängig davon, was 2027 bringt. Auf unserer Vergleichsseite sind Partnerlinks gekennzeichnet; für sie erhalten wir eine Provision.
Dann die Post im November und Dezember. Staatlich bedingte Preisbestandteile werden meist zum Jahreswechsel angepasst. Erhöht Ihr Anbieter zum 1. Januar 2027, muss die Mitteilung bei Sonderverträgen mindestens einen Monat vorher bei Ihnen sein, in der Grundversorgung sechs Wochen. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht zum Tag der Änderung, wie das geht, steht in unserem Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht.
Zur Frage fest oder variabel: Eine Preisgarantie über zwölf Monate sichert vor allem den Beschaffungsanteil. Lesen Sie, welche Bestandteile ausgenommen sind, oft sind es Netzentgelte, Steuern und Umlagen, also genau die Posten, die zum Jahreswechsel steigen können. Ein garantierter Preis ist nur dann ein Gewinn, wenn er heute unter Ihrem aktuellen liegt. Wer wechseln will, sollte es vor dem Winter tun, der Ablauf steht in unserem Ratgeber Gasanbieter wechseln. Und tragen Sie das Ende Ihrer Preisgarantie in die Vertragserinnerung ein, damit das zweite Vertragsjahr nicht teurer wird als nötig.
Quellen
- BDEW: Gaspreisanalyse August 2026 (Haushalte und Industrie) (2026-10-10)
- DEHSt: Nationalen Emissionshandel verstehen (Preiskorridor 2026, Mehrkosten je Energieträger, Gesetzentwurf 2027) (2026-10-10)
- Deutscher Bundestag: Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, erste Lesung 24. September 2026 (2026-10-10)
- Deutscher Bundestag: Anhörung im Umweltausschuss zum CO2-Preis 2027 am 7. Oktober 2026 (2026-10-10)
- Bundesregierung: Abschaffung der Gasspeicherumlage, Entlastung bei den Energiekosten (2026-10-10)
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Gasspeicherumlage fällt 2026 weg (2026-10-10)
- § 2 EnergieStG: Steuertarif (Erdgas zum Verheizen 5,50 Euro je MWh) (2026-10-10)
- ZfK: Netzentgelte 2027, erste Auswertung von Enet (8. Oktober 2026) (2026-10-10)
Fakten geprüft am 12. Oktober 2026.